Weiterhin Unverständnis an Unterelbe
04.05.2004
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Itzehoe (SH) :: Der Intensiv-Transport-Hubschrauber "Christoph 52" soll wie berichtet von Itzehoe nach Niebüll verlegt werden. Das sorgt für erhebliche Verstimmungen in den Kreisen, die bald auf dem Hubschrauber verzichten müssen: Sie gehen jetzt mit ihren Sorgen an die Presse. In einer gemeinsamen Presseerklärung der Landräte der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg zeigten die besonders betroffenen Regionen, wie wenig sie von den Umstrukturierungs-Plänen halten. Im Folgenden möchten wir diese Pressemitteilung wörtlich wiedergeben.
>>Mit „absolutem Unverständnis“ haben die Landräte der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg auf die Entscheidung zur zukünftigen Verteilung der Rettungshubschrauber-Standorte in Schleswig-Holstein reagiert. „Der Verzicht auf den Standort Hungriger Wolf/Hohenlockstedt bedeutet eine erhebliche Verschlechterung der rettungsdienstlichen Versorgungsmöglichkeiten in der Unterelberegion“, so Dr. Jörn Klimant, Dr. Burghard Rocke und Dr. Wolfgang Grimme übereinstimmend.
Wie berichtet, soll es zukünftig nach dem Willen der Krankenkassen und der Deutschen Rettungsflugwacht nur die Rettungshubschrauber-Standorte Niebüll, Rendsburg und Siblin (Ostholstein) geben. Während letzterer nicht in Frage gestellt wird, ist die Räumung des Standortes Hohenlockstedt im Südwesten des Landes nach Auffassung der drei Landräte „nicht nachvollziehbar“. Denn sie bedeute, einen Bereich des Landes auf Kosten einer anderen Region nun plötzlich besser zu schützen. Außerdem umfasst der neue Einzugsbereich des geplanten Hubschrauberstützpunktes zu erheblichen Teilen nur Watt- und Wasserflächen. Die Einwohnerdichte in der deutlich dichter besiedelten Region an der Unterelbe sei dagegen überhaupt nicht berücksichtigt worden. Die Planungen in der Luftrettung hätten mit gleichen Rettungschancen für alle Menschen in Schleswig-Holstein nichts mehr zu tun. Es dränge sich der Eindruck auf, dass es um fachliche Gesichtspunkte nur nachrangig gegangen sei. Dass sowohl medizinische als auch rettungsdienstliche und nicht zuletzt strukturpolitische Argumente überzeugend für den Hungrigen Wolf sprächen, hatte Landrat Dr. Rocke in einem ausführlichen Schreiben an alle Beteiligten Ende Februar detailliert ausgeführt. In Hohenlockstedt, ehemaliger Hubschrauber-Standort der Bundeswehr, steht all das bereits zur Verfügung, was in Niebüll erst für teures Geld aufgebaut werden muss.
Der Hamburger Hubschrauber, der den Christoph 52 z. T. kompensieren soll, ist ohnehin bis an seine Grenzen ausgelastet, steht also tatsächlich kaum zur Verfügung.
Der Rendsburger Hubschrauberstandort wurde hingegen damit begründet, dass die Versorgung der KERN-Region mit Kiel, Eckernförde und Neumünster sichergestellt werden müsse. Auch das vermag nach Auffassung der Landräte nicht zu überzeugen. „Warum muss das Sicherheitsniveau dort deutlich höher sein?“
Denn: Die Menschen an der Westküste bzw. Unterelbe in Schleswig-Holstein haben einen erheblichen zeitlichen Nachteil bei der Erreichbarkeit eines Krankenhauses mit maximaler Versorgungsmöglichkeit. Kliniken dieser Versorgungsstufe liegen in Kiel, Lübeck und Hamburg. Am Boden benötigen die Rettungswagen ca. 1 - 2 Stunden für Fahrten nach Kiel und Hamburg. Für Lübeck sind wegen der fehlenden raschen Ost-West Verbindung sogar 2 - 3 Stunden notwendig.
Im südwestlichen Schleswig-Holstein steht für ca. 110.000 Menschen ein Notarzt zur Verfügung, im östlichen Teil des Landes müssen sich nur 70.000 Menschen rechnerisch einen Notarzt teilen.
Die ständig von den Krankenkassen verlangten, jeweils sehr kostenträchtigen Gutachten zur bedarfsgerechten Bemessung des der Rettungsmittelvorhaltung des Rettungsdienstes am Boden haben regelmäßig die Luftrettungsmittel als 4. Möglichkeit zur Bedienung eines Notfallereignisses in die Konzeption der Notfallversorgung in Schleswig-Holstein mit eingebunden.
Ein Abzug einer Luftrettungsstation wie Hohenlockstedt mit einer Primärwirkung (Eingreifzeit weniger als 12 Minuten) für vier Landkreise mit ca. 450.000 betroffenen Menschen kann unter Umständen am Boden nur mit erheblichen Mehrkosten in der rettungsdienstlichen Vorhaltung (mit deutlich geringerer kreisübergreifender Wirkung) kompensiert werden.
Fazit der Landräte: „Was auch immer die wahren Gründe für diese Entscheidung gewesen sein mögen – Sachfragen können eigentlich kaum eine Rolle gespielt haben.“ Sie fordern die Krankenkassen und die Deutsche Rettungsflugwacht auf, ihre Entscheidung rückgängig zu machen: „Christoph 52 muss in Hohenlockstedt bleiben!“
Im Übrigen wird der DRK-Kreisverband Steinburg auf Erfüllung seines mit der Deutschen Rettungsflugwacht geschlossenen Vertrages bestehen, der eine Stationierung des Rettungshubschraubers Christoph 52 bis 2008 am Standort Hungriger Wolf vorsieht.
Der Hauptausschuss des Kreises Steinburg unterstützt die Initiative der Landräte mit einer Resolution, die folgenden Wortlaut hat:
Klicken Sie hier, um die Resolution in ihrem Wortlaut abzurufen. Die Seite, welche den Text beinhaltet, wird sich in einem neuen Fenster öffnen. Die Pressemitteilung der o.g. Landräte endet mit dem Verweis auf die Resolution.
Aber nicht nur Politik und Rettungsdienste an den Kreisen in der Unterelbe sind empört über die Pläne zur Verlegung von "Christoph 52": Bürger haben sich bereits in Internetforen, Presseorganen wie Lokalzeitungen und dergleichen entsetzt und enttäuscht darüber geäußert, dass offenbar ihre Region den Urhebern der Pläne von geringer Wichtigkeit sei. Inwiefern der Protest der Einwohner im westlichen Schleswig-Holstein Wirkung zeigen wird, bleibt abzuwarten.
Verbittert schrieb schon jetzt ein Schleswig-Holsteiner in ein Internet-Forum:
Klasse, wir verlieren einen nahestehenden RTH und die Dänen sparen einen RTW oder NAW oderso. Bin ich jetzt stolz, mit meinen Krankenkassenbeiträgen zu Einsparungen in Schleswig-Holstein UND Dänemark beizutragen. (...)
Wie sagen wir das in Dithmarschen:
Reisende soll man nicht aufhalten, also tschüss DRF äh.... Danske Rettnings Flugwacht oderso."
Rechtlicher Hinweis: Die oben in kursiv wiedergegebene Presseerklärung der Landräte der Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg muss nicht zwangsläufig den Meinungen, Ansichten und / oder Positionen der Teammitglieder von www.rth.info entsprechen. Verantwortlich für die Inhalte der Presseerklärung sind ausschließlich deren Verfasser. Entsprechendes gilt ebenfalls für die zitierte Meinungsäußerung aus einem Internet-Diskussionsforum.
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"Christoph 52" (Archiv-Bild)
Foto: Stefan Porath
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