Zwei Fraktionen gegen Kölner Standortverlegung
07.07.2005
Korrektur:
Ein kleines, aber pikantes Missverständnis hat hier zu einer Fehlinformation geführt. An den Kernaussagen ändert das jedoch nichts: Verabschiedet wurde der genannte Antrag nicht vom Landtag NRW, sondern vom Kölner Stadtrat. Wir bitten dieses Missverständnis zu entschuldigen. Unsere Quelle hatte dies nicht klar herausgestellt, weshalb es unsererseits zu einer unrichtigen Schlussfolgerung kam.
Köln (NRW) :: Im Kölner Stadtrat ist ein Antrag von SPD und CDU betreffs der Verlegung der Kölner Rettungshubschrauber-Standorte verabschiedet worden. Das berichtete die Kölnische Rundschau in einem Nachrichtenüberblick vom 06.07.2005. Mit den Baumaßnahmen zur „Einrichtung einer Betriebsstation für Rettungshubschrauber auf dem Kalkberg in Kalk“, so heißt es dort, dürfe erst begonnen werden wenn der weitere Flugbetrieb vom Klinikum Köln-Merheim aus von der zuständigen Bezirksregierung ab einem bestimmten Datum „rechtskräftig untersagt" werde. "Bis zur Überführung der Flugsicherheitsrichtlinie in nationales Recht" solle die Luftrettungsstation in Köln-Merheim weiter betrieben werden. Damit dürfte der Antrag sich auf die europäischen Luftfahrtvorschriften JAR-OPS 3 der JAA (Joint Aviation Authorities) beziehen, die unter anderem im Sinne der Flugsicherheit strengere Maßstäbe an die erforderliche Hindernisfreiheit der An- und Abflugzonen von Hubschrauberlandeplätzen stellen. Die EU-weite Implementierung der JAR-OPS 3 in nationales Recht ist erforderlich, aber noch nicht absgeschlossen.
Die Fraktionen von CDU und SPD betonten, die „Beeinträchtigungen der Bevölkerung“ durch einen eventuell erforderlichen Stationsneubau müssten „so gering wie möglich“ gehalten werden, wie es in dem Zeitungsbericht weiter heißt.
Forciert worden ist unlängst, und darauf bezieht sich der Antrag der genannten Fraktionen des Stadtrates, eine Zusammenlegung der beiden Luftrettungsmittel „Christoph 3“ aus Merheim (besetzt von Bundespolizei, Hilfsorganisationen, Feuerwehr und Klinikum) und „Christoph Rheinland“, dem ADAC-Intensivtransporthubschrauber, der bislang am Flughafen Köln-Bonn beheimatet ist. rth.info berichtete bereits zum Thema, lesen Sie hier mehr im Artikel vom 09.05.2005 (verlinkt im Kontextbereich).
Außer Acht lassen die Fraktionen bei ihren aktuellen Bestrebungen ganz offensichtlich die Arbeitsbedingungen der Crews sowie die zu erwartenden Synergieeffekte aus einer Standortzusammenlegung. Betriebskostensenkungen scheinen trotz knapper Haushalte nicht als Argument im Landtag eine maßgebliche Rolle gespielt zu haben. Die Station Merheim ist dringend sanierungsbedürftig - wenn sie denn weiter betrieben werden soll. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Land, das jedoch die Zuständigkeit für die Belange der Luftrettung nach dem Subsidiaritätsprinzip weitestgehend bis auf Kreisebene delegiert hat. Die ADAC Luftrettung hat ihren „Christoph Rheinland“ wie erwähnt nicht an einem Krankenhaus stationiert. Durch die Unterbringung und fortwährende Flugbewegungen an einem Flughafen entstehen jedoch auch hier erhebliche laufende Kosten, die das Gesamtsystem Luftrettung als Teil der notfallmedizinischen Versorgung teurer machen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Landes- bzw. Kommunalpolitik in dieser Sachfrage entscheiden wird. So weit möglich werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem jeweils neuesten Stand halten.
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Sanierungsbedürftig und rostzerfressen: Die Station des "Christoph 3". Die Landeplattform musste bereits teilw. erneuert werden.
Foto: Patrick Permien

Erwartet möglicherweise ein Flugbetriebsverbot: Heliport Köln-Merheim.
Foto: Patrick Permien

Christoph Rheinland am Flughafen Köln-Bonn
Foto: Gerd Böttcher
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