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Zwei Fraktionen gegen Kölner Standortverlegung

07.07.2005

Korrektur:

Ein kleines, aber pikantes Missverständnis hat hier zu einer Fehlinformation geführt. An den Kernaussagen ändert das jedoch nichts: Verabschiedet wurde der genannte Antrag nicht vom Landtag NRW, sondern vom Kölner Stadtrat. Wir bitten dieses Missverständnis zu entschuldigen. Unsere Quelle hatte dies nicht klar herausgestellt, weshalb es unsererseits zu einer unrichtigen Schlussfolgerung kam.

Köln (NRW) ::  Im Kölner Stadtrat ist ein Antrag von SPD und CDU betreffs der Verlegung der Kölner Rettungshubschrauber-Standorte verabschiedet worden. Das berichtete die Kölnische Rundschau in einem Nachrichtenüberblick vom 06.07.2005. Mit den Baumaßnahmen zur „Einrichtung einer Betriebsstation für Rettungshubschrauber auf dem Kalkberg in Kalk“, so heißt es dort, dürfe erst begonnen werden wenn der weitere Flugbetrieb vom Klinikum Köln-Merheim aus von der zuständigen Bezirksregierung ab einem bestimmten Datum „rechtskräftig untersagt" werde. "Bis zur Überführung der Flugsicherheitsrichtlinie in nationales Recht" solle die Luftrettungsstation in Köln-Merheim weiter betrieben werden. Damit dürfte der Antrag sich auf die europäischen Luftfahrtvorschriften JAR-OPS 3 der JAA (Joint Aviation Authorities) beziehen, die unter anderem im Sinne der Flugsicherheit strengere Maßstäbe an die erforderliche Hindernisfreiheit der An- und Abflugzonen von Hubschrauberlandeplätzen stellen. Die EU-weite Implementierung der JAR-OPS 3 in nationales Recht ist erforderlich, aber noch nicht absgeschlossen.

Die Fraktionen von CDU und SPD betonten, die „Beeinträchtigungen der Bevölkerung“ durch einen eventuell erforderlichen Stationsneubau müssten „so gering wie möglich“ gehalten werden, wie es in dem Zeitungsbericht weiter heißt.

Forciert worden ist unlängst, und darauf bezieht sich der Antrag der genannten Fraktionen des Stadtrates, eine Zusammenlegung der beiden Luftrettungsmittel „Christoph 3“ aus Merheim (besetzt von Bundespolizei, Hilfsorganisationen, Feuerwehr und Klinikum) und „Christoph Rheinland“, dem ADAC-Intensivtransporthubschrauber, der bislang am Flughafen Köln-Bonn beheimatet ist. rth.info berichtete bereits zum Thema, lesen Sie hier mehr im Artikel vom 09.05.2005 (verlinkt im Kontextbereich).

Außer Acht lassen die Fraktionen bei ihren aktuellen Bestrebungen ganz offensichtlich die Arbeitsbedingungen der Crews sowie die zu erwartenden Synergieeffekte aus einer Standortzusammenlegung. Betriebskostensenkungen scheinen trotz knapper Haushalte nicht als Argument im Landtag eine maßgebliche Rolle gespielt zu haben. Die Station Merheim ist dringend sanierungsbedürftig - wenn sie denn weiter betrieben werden soll. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Land, das jedoch die Zuständigkeit für die Belange der Luftrettung nach dem Subsidiaritätsprinzip weitestgehend bis auf Kreisebene delegiert hat. Die ADAC Luftrettung hat ihren „Christoph Rheinland“ wie erwähnt nicht an einem Krankenhaus stationiert. Durch die Unterbringung und fortwährende Flugbewegungen an einem Flughafen entstehen jedoch auch hier erhebliche laufende Kosten, die das Gesamtsystem Luftrettung als Teil der notfallmedizinischen Versorgung teurer machen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Landes- bzw. Kommunalpolitik in dieser Sachfrage entscheiden wird. So weit möglich werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem jeweils neuesten Stand halten.

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Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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