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Kein Gerichtsurteil zur möglichen Verlegung von “Christoph 45“

14.11.2023

Stuttgart (BWÜ) ::  Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat am 06.11.2023 entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die Hilfsfrist für das ersteintreffende Rettungsmittel vorläufig neu zu berechnen hat – und zwar nach den Vorgaben des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 05.05.2023. Eine Entscheidung über die mögliche Verlegung des Rettungshubschraubers “Christoph 45“ ist damit aber nicht getroffen. Die bisherige Berechnung der Hilfsfrist war vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 05.05.2023 für unwirksam erklärt worden. Im Text heißt es:

“Die insgesamt 12 Antragsteller, darunter Notärzte und Kommunalpolitiker, haben am 13.09.2023 [...] beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass die Hilfsfrist [...] entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 05.05.2023 [...] zu berechnen ist. Grundlage für die Berechnung der Hilfsfrist sind nach Auffassung der Antragsteller alle Einsätze der Notfallrettung [...], ohne Beschränkung auf das ersteintreffende Rettungsmittel und ohne Beschränkung auf Einsätze, die unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten im Sinne der Straßenverkehrsordnung durchgeführt werden.
Soweit der Eilantrag zudem auf die Verlegung eines Rettungshubschraubers gerichtet war, wurde das Verfahren abgetrennt und wird unter dem Aktenzeichen 16 K 6382/23 fortgeführt.“

Der “Schwäbische Verlag“ schreibt dazu auf “schwaebische.de“: Damit ist der Druck [auf das Innenministerium von Thomas Strobl (CDU), d.Red.] für die Gesetzesänderungen nun gestiegen. (...) Beim juristischen Streit zu Christoph 45 ging es im Kern um die Frage, ob die derzeit geltenden Vorgaben es erlauben, einen Rettungshubschrauber nicht direkt an einer Klinik zu stationieren. Hierzu entschieden die Richter nun nicht, weil das Land bereits vorher dazu eine Erklärung abgegeben hatte.
Der Helikopter werde ohnehin nicht kurzfristig ins Deggenhausertal umgesiedelt. Denn dort muss zunächst ein entsprechender Landeplatz geschaffen werden.

Der Streit hatte sich an dem Luftrettungs-Strukturgutachten des Landes Baden-Württemberg entfacht. Neben der Schaffung neuer Rettungshubschrauberstandorte sieht das Gutachten auch die Verlegung mehrerer bestehender Hubschrauberstationen vor, was nicht nur in Friedrichshafen am Bodensee vehementen Protest hervorrief, sondern auch in der Region Leonberg bei Stuttgart (rth.info berichtete).

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