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Verbleib von “Christoph 45“ – Petitionsausschuss leistet keine Abhilfe

15.10.2022

Thema nachgereicht

Die nachfolgende Pressemitteilung erschien bereits am 29. September. Die Verfügbarkeit unserer ehrenamtlichen Redaktion ist derzeit aus unterschiedlichen privaten Gründen eingeschränkt. Daher publizieren wir diese Nachricht erst jetzt.

Stuttgart (BWÜ) ::  Der Petitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. September 2022, mit einer Petition zur Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 45 befasst. Nach ausführlicher Debatte hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Petition der Regierung mit der Maßgabe zu überweisen, zeitnah eine Informationsveranstaltung vor Ort durchzuführen, und im Übrigen keine Abhilfe zu leisten. Das hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt.

Der Petent richtete sich in seiner Petition vor allem gegen die Verlegung von Christoph 45 aus Friedrichshafen, die in einer vom Innenministerium in Auftrag gegebenen Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg empfohlen wird, berichtete Marwein. Der Petent habe sich vor allem gegen die Verlegung um sieben bis 13 Kilometer für zwei bis vier Flugminuten nach Norden gewendet. Die Bevölkerungsschwerpunkte im Einsatzgebiet von Christoph 45 lägen vor allem am deutschen Bodenseeufer. Verlege man Christoph 45 von Friedrichshafen nach Norden, erreiche man für jeden in der behaupteten Versorgungslücke nördlich von Sigmaringen schneller erreichten Patienten, 36 Patienten am Bodensee später, gab Thomas Marwein einen Vorbehalt des Petenten wieder.

Der Petitionsausschuss hat sich in den letzten Monaten ausführlich mit der Thematik befasst und einen umfangreichen Fragenkatalog an das Innenministerium gesendet, der gründlich beantwortet wurde, so Vorsitzender Marwein. Erörtert worden seien etwa Fragen zu meteorologischen Daten im Gutachten, zu schlechten Sichtbedingungen in Friedrichshafen, zu einem neuen Standort, der sich nur ca. 13 Kilometer vom bisherigen entfernt befindet, zu einem Standort ohne Klinikanbindung und Fragen zu Kosten und Nutzen einer möglichen Verlegung.

Alle Fakten liegen auf dem Tisch und es sind keine neuen Erkenntnisse mehr zu erwarten, gab Marwein die mehrheitliche Auffassung des Gremiums wieder. Der Ausschuss habe sich deshalb auch mit großer Mehrheit dagegen entschieden, einen Vor-Ort-Termin anzuberaumen. Allerdings hat der Petitionsausschuss dem Innenministerium aufgegeben, möglichst zeitnah eine Bürgerinformation in Friedrichshafen durchzuführen, so Marwein. Dies sei vom zuständigen Ministeriumsvertreter noch in der Sitzung in Aussicht gestellt worden.

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Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

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