Nach Ablehnung aus Wannweil: Weiter Zoff um “Christoph 41“
31.08.2022
Reutlingen / Balingen (BWÜ) ::
Seit der Gemeinderat Wannweil eine mögliche Stationierung des Rettungshubschraubers “Christoph 41“ auf einem Grundstück auf seiner Gemarkung abgelehnt hat (rth.info berichtete), ist die öffentliche Auseinandersetzung um die künftige Dislozierung des Luftrettungsmittels in eine neue, nicht minder heiße Phase gegangen. Der SWR berichtet, das zuständige Innenministerium wolle nach den Sommerferien
über die Stationierung entscheiden. Es mag für Leser/innen aus anderen Teilen der Bundesrepublik womöglich wie eine Provinzposse anmuten, doch die Streitigkeiten um die Stationierung des Rettungshubschraubers bezeugen, wie emotional die Debatte um eine adäquate Notfallversorgung geführt wird und welchen Stellenwert dieses Thema in der öffentlichen Wahrnehmung erreicht hat.
- In Presseberichten war zunächst davon ausgegangen worden, dass eine Stationierung auf dem Dach der BG-Unfallklinik Tübingen nach dem Nein aus Wannweil die höchstwahrscheinliche Lösung geworden sei. Dies ist weiterhin möglich, doch es gibt konkurrierende Vorschläge:
- Eine Privatperson startete eine Petition mit dem Ziel, trotz der Wannweiler Ablehnung eine Stationierung im Kreis Reutlingen zu erwirken. Sie richtet sich an einen Landrat des Kreises Reutlingen. Mit gut 3.500 befürwortenden Stimmen hat sie von der Plattform openpetition selbst definierte Quorum von mindestens 2.300 Stimmen überschritten.
- Derweil haben Einwohner/innen von Wannweil ein Bürgerbegehren gestartet, welches darauf abzielt, den Ratsbeschluss per Bürgerentscheid zu kippen und so die Stationierung in Wannweil doch noch zu ermöglichen. Das berichtet der “Reutlinger Generalanzeiger“ (siehe Weblink).
- Parallel zu diesen Entwicklungen hat sich der Zollernalbkreis als möglicher Stationierungsort in Stellung gebracht. In einem offenen Brief schlagen Landrat Günther-Martin Pauli und DRK-Kreisvorsitzender Heiko Lebherz dem Staatssekräter Klenk am Innenministerium verschiedene Standorte im Zollernalbkreis vor (Balingen, Bisingen, Burladingen) und äußern Bedenken, dass die Errichtung einer Hubschrauberstation auf dem Dach der Tübinger BG-Unfallklinik
enorm kostspielig
werde. Der Zollernalbkreis liegt südwestlich vom Landkreis Reutlingen. Die vorgeschlagenen Standorte sind ein Landeplatz, der einer Klinik zugehörig ist, eine Fläche die im Bebauungsplan bereits einen Landeplatz vorsehe (den es also noch nicht gibt), und ein firmeneigener Hubschrauberlandeplatz.
Die Entscheidung am Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg wird also mit immer größerer Spannung von immer mehr Menschen erwartet. Ob eine Entscheidung aus Stuttgart die Debatte befrieden kann oder eher noch anheizt, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die Frage, wie klug und nachvollziehbar das Ministerium seine Entscheidung begründet.
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Zankapfel: Christoph 41, hier bei einem Einsatz in Böblingen
Foto: Patrick Permien
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