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Entscheidung über die künftigen Luftrettungsstandorte (Originaltext Pressemitteilung)

17.11.2022

Stuttgart (BWÜ) ::  Um die Luftrettung in Baden-Württemberg noch weiter zu optimieren, werden die bisherigen acht Standorte um zwei weitere Standorte ergänzt und teilweise verlegt. Damit wird für alle Menschen in Baden-Württemberg eine noch schnellere Luftrettung gesichert.

„Es ist unser klares Ziel, eine gute und schnelle Luftrettung für alle Menschen in Baden-Württemberg sicherzustellen. Dazu richten wir die Rettungshubschrauberstandorte gezielter an den heutigen Bedürfnissen der Notfallpatientinnen und -patienten aus. Wir erhöhen die Zahl der Rettungshubschrauber von acht auf zehn und schließen durch die Verlegung von Rettungshubschraubern Lücken bei der Luftrettung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Wilfried Klenk, anlässlich der Bekanntgabe der Standortentscheidungen bei der Luftrettung.

Die neuen Standorte

Die Standortentscheidungen setzen die fachlichen Empfehlungen der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020 um, die das Land beim Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement des Klinikums der Universität München erstellen ließ. Die heutigen Entscheidungen basieren auf dem Ergebnis intensiver und umfassender Prüfungen der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen zur Machbarkeit einzelner auf Grundlage des Gutachtens in Aussicht genommener Standorte. Dabei wurden neben topographischer Geeignetheit, Umweltverträglichkeitsprüfung und Lärmschutzprüfung auch einsatztaktische Aspekte in den Blick genommen.

Die neuen Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg lauten wie folgt:

  • Neubau eines Luftrettungsstandortes in Lahr (Ortenaukreis)
  • Neubau eines Luftrettungsstandortes im Bereich Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis)
  • Christoph 11 Villingen-Schwenningen (Standort unverändert, Einsatzbereitschaft 24 Stunden)
  • Christoph 22 Ulm (unverändert, Ausweitung in den Randzeiten)
  • Christoph 41 Tübingen BG-Klinik (anstelle Leonberg)
  • Christoph 43 Karlsruhe St. Vincentius Krankenhaus (Rückverlegung von Interims-Standort Baden-Airpark)
  • Christoph 45 Deggenhausertal-Wittenhofen (anstelle Friedrichshafen)
  • Christoph 51 Stuttgart/Pattonville (Standort unverändert, neu: Einsatzbereitschaft 24 Stunden)
  • Christoph 53 Mannheim (unverändert)
  • Christoph 54 Freiburg (unverändert)

Der neue Luftrettungsstandort im Bereich Ravenstein (Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis) entspricht der gutachterlichen Empfehlung und verbessert die Versorgung der Notfallpatientinnen und -patienten insbesondere im Stadt- und Landkreis Heilbronn und in den Landkreisen Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Schwäbisch-Hall.

Durch den neuen Luftrettungsstandort in Lahr wird die Empfehlung der Gutachter nach einem neuen Standort auf der Achse Lahr – Freudenstadt umgesetzt und insbesondere die Versorgungsstruktur für die Bevölkerung im Ortenaukreis und im nördlichen Schwarzwald verbessert.

Der Rettungshubschrauber Christoph 41 wird von Leonberg an die BG Klinik Tübingen verlegt. Dort soll die Dachlandestation für Christoph 41 entsprechend ertüchtigt werden. Der neue Standort an der BG Klinik Tübingen entspricht der vom Gutachten empfohlenen Verlegung nach Süden auf die Achse Tübingen-Reutlingen.

Der Rettungshubschrauber Christoph 45 wird von Friedrichshafen nach Deggenhausertal-Wittenhofen verlegt, wo ein neuer Standort entstehen wird. Die Verlegungsentscheidung entspricht der vom Gutachten vorgeschlagenen Verlegung in Richtung Norden auf die Achse Bavendorf-Deggenhausertal.

Von den künftigen Luftrettungsstandorten in Lahr, im Bereich Ravenstein, Tübingen und Deggenhausertal profitieren insbesondere die Notfallpatientinnen und -patienten in zahlreichen Orten, die tagsüber nicht innerhalb von 20 Minuten durch einen Rettungshubschrauber erreicht werden können. Die Menschen dort sind aktuell unterversorgt, das wollen wir ändern. Die Entscheidungen sind damit ein konkreter Schritt, allen Menschen in ganz Baden-Württemberg die bestmögliche Versorgung mit Luftrettungsmitteln zu bieten, so Staatssekretär Klenk.

Ein weiterer Baustein in der Luftrettungsplanung ist der Neubau des Dachlandeplatzes an den St. Vincentius-Kliniken in Karlsruhe. Damit einher geht die Rückverlegung von Christoph 43 von seinem derzeitigen Interimsstandort am Baden-Airpark. Diese hat sich aufgrund von Bauschäden in Karlsruhe verzögert. Die St. Vincentius-Kliniken arbeiten bereits mit Hochdruck an einer raschen und dauerhaften Inbetriebnahme der Luftrettungsstation in Karlsruhe. Das Land geht davon aus, dass dies spätestens Ende 2023 der Fall sein wird.

Darüber hinaus werden die Betriebszeiten des Standorts Pattonville auf 24 Stunden erweitert. Das dazu erforderliche Lärmschutzgutachten wird derzeit finalisiert. Das Land hat aber bereits erste gutachterliche Signale erhalten, dass die Möglichkeit der Ausweitung auf einen Nachtbetrieb grundsätzlich besteht.

Nach den Standortentscheidungen können nun die Planungen an den neuen Standorten beginnen und die luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Danach werden die Standorte ausgeschrieben und der Bau der Stationen vorangetrieben. Bestehende Luftrettungsstandorte, wie beispielsweise Mannheim oder Ulm, werden nach und nach ertüchtigt, um für die Zukunft auf dem neuesten Stand der Technik und einem Ausschreibungsverfahren zugänglich zu sein.

Am Standort Ulm (Christoph 22) hat das Innenministerium zudem die Erweiterung der Einsatzzeiten in den Morgen- und Abendstunden (sog. Randstunden) bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Diese Randzeitenverlängerung war bereits seit dem 1. August 2021 gestattet. Damit bleibt die Übernahme von mehr Einsätzen zwischen Sonnenaufgang und -untergang möglich.

Hinsichtlich der Verlegung des Standortes Freiburg in Richtung Südosten hat sich auf der vorgesehenen Achse Kirchzarten-Todtnau kein flugverkehrstaugliches Grundstück gefunden. Das Land plant deshalb weiter mit dem Standort Freiburg. Hierdurch entsteht – anders als bei einer Unterlassung der notwendigen Verlegungen Leonberg nach Tübingen und Friedrichshafen ins Deggenhauser Tal – keine Versorgungslücke im südbadischen Raum. Dieser wird wie bisher 24 Stunden am Tag durch die schweizerische Luftrettung mitversorgt.

Die Krankenkassen unterstützen die Entscheidung des Innenministeriums, die Empfehlungen des Gutachtens vollständig umzusetzen.

Mein Dank gilt allen Akteuren, die konstruktiv an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben. Zugleich lade ich auch zur weiteren gemeinsamen Umsetzung des Luftrettungsgutachtens ein, damit wir die Versorgung der Notfallpatientinnen und -patienten in Baden-Württemberg weiter verbessern. Ich bin froh, dass Land und Krankenkassen zur Sicherstellung einer noch besseren medizinischen Luftrettungsversorgung an einem Strang ziehen. Mein Dank gilt zudem allen Beteiligten für ihren Einsatz und ihr Engagement bei der Standortsuche, insbesondere den Akteuren, die sich für Standorte eingesetzt haben, die nun nicht den Zuschlag als neuen Luftrettungsstandort erhalten haben, so Innenstaatssekretär Wilfried Klenk abschließend.

FAQs mit ausführlichen Antworten und ergänzenden Informationen zu den Änderungen bei der Luftrettung finden Sie hier.

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