Im Westen nichts Neues: Überarbeiteter Hubschraubererlass NRW lässt auf sich warten
05.09.2020
Düsseldorf (NRW) :: Der Erlass „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ des Landes Nordrhein-Westfalen datiert aus dem Oktober 2006. Er wurde zuletzt im Februar 2011 geändert (siehe ersten Weblink im Kontextbereich dieser News). Der Erlass befindet sich seit Anfang 2018 in Überarbeitung (rth.info berichtete).
Nach § 6 des Hubschraubererlasses hat das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium – in Nordrhein-Westfalen ist es zurzeit das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter der Leitung von Karl-Josef Laumann (CDU) – der Landesregierung alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Richtlinie zu berichten.
Bereits für 2019 wurde seitens des MAGS die Überarbeitung angekündigt. Geschehen ist bislang – trotz mehrfacher Kleiner Anfragen des SPD-Landtagsabgeordneten Gordan Dudas (siehe weitere Weblinks im Kontextbereich dieser News) und regelmäßiger Nachfragen von rth.info – fast nichts!
2018 und 2019 wurden die Leistungserbringer und die Kernträger – das sind die Stadt- und Landkreise, in denen die Luftrettungsmittel stationiert sind – vom MAGS um Mithilfe bei der Erstellung einer aussagekräftigen Datenbasis gebeten. Mitte Oktober 2019 hieß es aus dem MAGS zu einer weiteren Anfrage von rth.info: “Es wurde ein erster Arbeitsentwurf eines Luftrettungsbedarfsplans für Nordrhein-Westfalen erstellt. Ein Termin zur weiteren Erörterung mit den Beteiligten ist in Kürze geplant. Derzeit ist vorgesehen, den Erlass im 1. Quartal 2020 zu veröffentlichen.“ Mitte April 2020 teilte die Pressestelle des MAGS dann lapidar mit, dass die aktuelle Pandemie alle Kräfte im Ministerium, so auch im Rettungsdienst-Fachreferat fordere, es daher nichts Neues zu vermelden gebe.
Am Dienstag (01.09.2020) teilte die Pressestelle des MAGS auf Anfrage von rth.info nun Folgendes mit:
“Die aktuelle Corona-Lage ist weiterhin ein zentrales Thema, welches auch die Kräfte des für das Rettungswesen zuständigen Fachreferates stark bindet. Die Luftrettung in Nordrhein-Westfalen ist über den weiterhin gültigen Erlass gut aufgestellt und die ersten Auswertungen zur Erstellung eines Luftrettungsbedarfsplanes zeigen keine Anzeichen, die eine Unterdeckung an Luftrettungsmitteln erkennen oder in naher Zukunft erwarten lassen.
Die Planungen werden so bald wie es die Lage erlaubt wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die zeitlichen Verzögerungen wird derzeit erwogen, die bisherige Datenerfassung noch einmal aus Aktualitätsgründen zu ergänzen. Eine Veröffentlichung eines neuen Erlasses wird in diesem Jahr aber nicht mehr zu realisieren sein.“
Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW verfügt lediglich über ein einziges 24-Stunden-Luftrettungsmittel: den in Greven stationierten ITH “Christoph Westfalen“ der ADAC Luftrettung (Aufnahme aus dem Februar 2019)
Foto: Jörn Fries
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