Land NRW überarbeitet aktuell Erlass zur Luftrettung
22.02.2018
Düsseldorf (NRW) :: Der Erlass „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ des Landes Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit in Überarbeitung. Dies geht aus der Antwort des für die Luftrettung zuständigen Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann (CDU), vom 5. Januar 2018 (Drucksache 17/1634) auf eine Kleine Anfrage (Nr. 621, Drucksache 17/1482) des SPD-Landtagsabgeordneten Gordan Dudas hervor. Dieser hatte am 13. Dezember 2017 die nordrhein-westfälische Landesregierung unter anderem gefragt, wie hoch sie gegenwärtig den Bedarf an luftgebundenen Intensivverlegungen in NRW sehe, ob es nach Kenntnis der Landesregierung regionale Unterschiede beim Bedarf gebe und welche Planungen sie bei der Konzeption künftiger Bedarfspläne bzw. der öffentlichen Beauftragung von Luftrettungsunternehmen verfolge. Eine angemessene Abdeckung mit einer ausreichenden Anzahl an Helikoptern sei, so Dudas, im Interesse einer optimalen Versorgung der Bevölkerung in NRW.
Der Landesregierung lägen momentan keine aktuellen Zahlen zum Bedarf vor, eine Erhebung zu den Bedarfen der gesamten Luftrettung (Primär- und Sekundärluftrettung) in NRW laufe aber bereits. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) habe bereits im November 2017 die so genannten Kernträger (d. s. Träger, in deren Gebiet das jeweilige Luftfahrzeug stationiert ist, mit eigener Zuständigkeit für die Aufgabe der Luftrettung), die Träger des Rettungsdienstes und die Betreiber der privaten Luftrettung gebeten, entsprechende Datensätze zusammenzustellen. Die Ergebnisse sollen Mitte des Jahres vorliegen. Die sich aus der aktuellen Bedarfserhebung ergebenden Erkenntnisse sind nach Ansicht der NRW-Landesregierung von zentraler Bedeutung und werden als wesentlicher Bestandteil in den in Überarbeitung befindlichen Erlass einfließen. Dieser datiert aus dem Oktober 2006 und wurde zuletzt im Februar 2011 geändert (siehe Weblinks im Kontextbereich dieser News).
Aus der Antwort der Landesregierung geht des Weiteren hervor, dass momentan folgende Kapazitäten der Luftrettung in NRW bestehen:
Es gibt sieben öffentlich-rechtliche Rettungshubschrauber (RTH). Das sind:
- Christoph 3 – Köln (Bundespolizei)
- Christoph 8 – Lünen (ADAC Luftrettung)
- Christoph 9 – Duisburg (Bundespolizei)
- Christoph 13 – Bielefeld (Bundespolizei)
- Christoph 25 – Siegen (ADAC Luftrettung)
- Christoph Europa 1 – Würselen (ADAC Luftrettung)
- Christoph Europa 2 – Rheine (ADAC Luftrettung)
Die Einsatzbereitschaft der RTH beginnt bei Sonnenaufgang (frühestens 7 Uhr) und endet bei Sonnenuntergang.

Der Bielefelder ZSH “Christoph 13“ im April 2017 bei einem Notfalleinsatz in Nieheim (Kreis Höxter)
Foto: Jörn Fries
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Der Siegener RTH “Christoph 25“ startet im Juni 2017 von seiner Homebase aus zu einem Notfalleinsatz
Foto: Jörn Fries
Es sind zudem zwei öffentlich-rechtliche Intensivtransporthubschrauber (ITH) stationiert. Das sind:
- Christoph Rheinland – Köln (ADAC Luftrettung, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang)
- Christoph Westfalen – Greven (ADAC Luftrettung, 24 Stunden einsetzbar)

Der ITH “Christoph Rheinland“ landet am Universitätsklinikum Aachen (hier eine Ersatzmaschine)
Foto: Tim und Ralph Nußbaum

Der ITH “Christoph Westfalen“ an seiner Homebase in Greven (hier eine Ersatzmaschine)
Foto: Jörn Fries
Darüber hinaus stehen zwei “unternehmergeführte Intensivtransporthubschrauber mit Genehmigung im Rahmen des dualen Systems nach § 25 i.Vm. §§ 17 ff. des Rettungsgesetzes NRW“ zur Verfügung:
- Akkon Bochum 89-1 – Marl (Johanniter Luftrettung)
- Christoph Dortmund – Dortmund (DRF Luftrettung)

Der ITH “Akkon Bochum 89-1“ wartet in Marl-Loemühle auf seinen nächsten Einsatz
Foto: Jörn Fries

Im Mai 2017 steht der ITH “Christoph Dortmund“ am Flughafen Dortmund einsatzbereit
Foto: Jörn Fries
Deren Einsatzmöglichkeiten und -bereiche richten sich nach der jeweiligen individuellen Genehmigung. Ergänzend kann auf den in Nörvenich stationierten SAR-Hubschrauber “SAR Nörvenich 41“ (neuerdings als “Rescue 41“ bezeichnet) der Bundeswehr zurückgegriffen werden.

Der seit 2016 als “Rescue 41“ bezeichnete SAR-Hubschrauber aus Nörvenich auf dem Landeteller am Aachener Universitätsklinikum
Foto: Tim und Ralph Nußbaum
Interessanterweise konnte die Landesregierung nicht die Frage hinreichend beantworten, welche Erkenntnisse sie über Intensivtransporte per Helikopter habe, die nicht möglich waren, obwohl die Wetterlage einen Flug zugelassen hätte. Sie teilte dem Fragensteller mit, dass ihr keine Hinweise vorlägen und dass eine entsprechende Abfrage der Daten bei den für die Einsätze zuständigen Leitstellen in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei.

Landesstraße L755 bei Nieheim im Dezember 2016: Hier wäre der Einsatz eines RTHs/ITHs von Vorteil für die Notfallpatienten gewesen ...
Foto: Jörn Fries
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