Nach etlichen Jahren: NRW publiziert Neufassung der “Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“
27.12.2022
Düsseldorf (NRW) :: Schon mehrfach hatte rth.info darüber berichtet, dass in NRW im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an einer Neufassung zur “Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ gearbeitet wird. Kurz vor dem Weihnachtsfest, am 21. Dezember 2022, ist nun im Ministerialblatt (MBl. NRW.) in der Ausgabe 2022 Nr. 43 vom 21.12.2022 Seite 1019 bis 1032 der entsprechende Runderlass veröffentlicht worden.
Kurz zu den Begrifflichkeiten: Das Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein amtliches Bekanntmachungsorgan; ein Runderlass ist eine Anweisung eines Ministeriums an die ihm nachgeordneten Behörden.
Köln und Dortmund: Pilotierung des Nachtflugbetriebs
Neu und bemerkenswert sind Nummer 3.6 und der letzte Satz aus Nummer 6; sie regeln:
“Zusätzlich zum ITH am Standort Greven sollen im Rahmen einer Pilotierung der ITH am Standort Köln sowie der ITH am Standort Dortmund auch Primär- und Sekundäreinsätze in der Nacht absolvieren. Die entsprechenden Kernträger werden gebeten, die notwendigen Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Vorhaltung zu prüfen und, soweit möglich, zu schaffen. Soweit ein Kernträger die Voraussetzungen für die Nachtflugrettung nicht erfüllen kann, legt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium alternative Standorte fest. [...]
Binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Erlasses soll die Pilotierung des Nachtflugbetriebs gemäß Nummer 3.6 evaluiert und die Bedarfsgerechtigkeit der diesbezüglichen Vorhaltung überprüft werden.“

Wird durch den Runderlass gestärkt: Luftrettung bei Nacht. Hier zu sehen ist Christoph Rheinland kurz vor dem Start am UK Aachen bei einem Einsatz bei Dunkelheit
Foto: Ralph Nußbaum
- Anzeige -
Weitere Inhalte des Erlasses
Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph Dortmund“ wird vom neuen Runderlass erstmals erwähnt. Vormals waren nur Greven und Köln offiziell im Erlass erwähnt. Es gibt die Station Dortmund bereits seit 1989, den „Christoph“-Rufnamen trägt der Hubschrauber seit 2011.
Der Erlass schlüsselt die örtliche Zuständigkeit der Rettungshubschrauber (RTH) für die jeweiligen Landkreise auf, für die ITH erfolgt eine Zuordnung auf Landesteile. Die Benennung der RTH-Standorte enthält keine Neuregelungen, es bleibt bei den bekannten Städten. Der Erlass regelt auch Begrifflichkeiten, die Anforderung der Luftrettungsmittel, Aspekte des Einsatzablaufes (z.B. Durchgeben der voraussichtlichen Eintreffzeit über Funk), Einsatzmöglichkeiten, Trägerschaften und die notwendigen Qualifikationen der Besatzungen, sowie weiteres mehr. Der Originaltext (siehe Weblink) ist auch für Nicht-Juristen gut verständlich.
Dieser Artikel kam aufgrund eines aufmerksamen Hinweises aus unserer Leserschaft zustande. Wir danken dem Hinweisgeber!

ITH und RTH in NRW: Christoph Dortmund und Christoph 25 am Jung-Stilling-Krankenhaus Siegen, 2022
Foto: Frank Schumann
Nachrichten zu diesem Thema im Archiv
- 22.02.2018 Land NRW überarbeitet aktuell Erlass zur Luftrettung
- 05.09.2020 Im Westen nichts Neues: Überarbeiteter Hubschraubererlass NRW lässt auf sich warten
- 13.03.2022 NRW legt erstmals Entwurf eines Luftrettungsbedarfsplanes vor
- 27.12.2022 Nach etlichen Jahren: NRW publiziert Neufassung der “Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“