Stuttgart (BWÜ) ::
Der ADAC e. V. hat den Rechtsstreit mit dem ACE Auto Club Europa e. V. um eine vermeintlich wettbewerbswidrige Anzeige gewonnen. Dies geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Stuttgart am gestrigen Donnerstag (25.09.2014) gesprochen hat. Damit wies die 11. Zivilkammer den Antrag des ACE zurück, mit dem dieser versucht hatte, eine einstweilige Verfügung gegen den ADAC e. V. zu erwirken.
Die beanstandete ADAC-Anzeige, in der auch ein ADAC-Rettungshubschrauber vom Typ EC BK 117 eine zentrale Rolle spielt (rth.info berichtete), sei laut Gericht weder irreführend, noch verstoße sie gegen das Wettbewerbsrecht, wie der Antrag stellende ACE behauptet hatte. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle. Der ADAC hingegen sah in der Anzeige in erster Linie seine Kernleistungen „Hilfe, Rat und Schutz“ für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstütze er dabei auch Polizei und Feuerwehr bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.
Das Landgericht Stuttgart gab dem ADAC nun recht. Die Anzeige enthalte weder unwahre noch täuschende Angaben, so ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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Die Werbeanzeige, über die der Rechtsstreit ging, zeigt neben dem RTH des ADAC auch weitere Fahrzeuge, u.a. der Feuerwehr und der Polizei
Foto: ADAC e. V.
“Hilfe, Rat und Schutz“ für Mitglieder und auch für Nicht-Mitglieder sind die Kernleistungen des ADAC e. V. (hier zu sehen: eine gelbe BO 105 C im RTH-Design im Werkstatthof eines ADAC-Partnerunternehmens)
Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.
Für die Luftrettung> besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte).
Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland.
Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008).
Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.
Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind.
Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen.
In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.
"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet.
Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.