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ADAC-RTH im Mittelpunkt eines bizarren Rechtsstreits

14.09.2014

Stuttgart (BWÜ) ::  Das Landgericht Stuttgart verhandelt derzeit über einen bizarren Rechtsstreit zwischen dem ACE Auto Club Europa e. V. und dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC). Die “Stuttgarter Nachrichten“ berichteten am Freitag (12.09.2014) unter dem reißerischen Titel “ACE schießt gegen ADAC – Krieg der Pannenhelfer“ über den anhängigen Fall, in dem es um eine Werbeanzeige des ADAC geht.

Auf einer Hochglanzanzeige, die in dem Fachmagazin “Bergen und Abschleppen“ erschienen ist, ist ein ADAC-Rettungshubschrauber vom Typ EC BK 117 zu sehen, der unter anderem von zwei gelben ADAC-Pannenhilfsfahrzeugen sowie einem grün-weißen Polizei- und einem roten Feuerwehrfahrzeug eingerahmt ist. “Wir helfen Helfen – auf der Straße und in der Luft, deutschlandweit und rund um die Uhr“ lautet der dazugehörige Text.

Diese Werbeaussage stört Stefan Heimlich, den erst im März 2014 neu gewählten Vorsitzenden des im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt ansässigen ACE. Dem ACE-Vorsitzenden missfällt an der Anzeige, dass sie den ADAC in die Nähe von hoheitlichen Aufgabenträgern wie Feuerwehr und Polizei rücke, dabei sei der ADAC trotz seiner rund 19 Millionen Mitglieder nur ein privatrechtlich organisierter Verein, dessen Kerngeschäft im Helfen bei Pannen und eben nicht in der Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr liege. Die Werbeaussage “Wir helfen Helfen“ sei also falsch, so ein ACE-Anwalt vor Gericht. Der ACE hat deshalb beim Landgericht Stuttgart einen Antrag auf Unterlassung dieser Anzeige gestellt. Der Streitwert beläuft sich nach Angaben der “Stuttgarter Nachrichten“ auf 50.000 Euro.

Die 11. Zivilkammer wird in der Sache nun ein Urteil fällen müssen, da sich ACE als Antragsteller und ADAC als Antraggegnerin beim Gütetermin am Donnerstag (11.09.2014) nicht auf einen Vergleich bzw. eine Erledigung der Sache einigen konnten - oder wollten.

Nach einer ersten Einschätzung der zuständigen Richter der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sei die Werbeanzeige des ADAC allerdings “weder irreführend noch wettbewerbswidrig“. Zudem sei es Wesen einer Werbung, sich selbst bzw. seine eigenen Leistungen besonders hervorzuheben. Sie baten deshalb beide Parteien, die Rechtssache für erledigt zu erklären. Der ACE beharrte aber darauf, dass der ADAC die Anzeige künftig nicht mehr schalte, was dessen Rechtsvertreterin allerdings ablehnte.

Das Landgericht Stuttgart wird voraussichtlich am 25. September sein Urteil verkünden. rth.info wird auch hierüber berichten.

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Artikel “ACE schießt gegen ADAC – Krieg der Pannenhelfer“, erschienen am 12.09.2014 auf www.stuttgarter-nachrichten.de

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Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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