ADAC-RTH im Mittelpunkt eines bizarren Rechtsstreits
14.09.2014
Stuttgart (BWÜ) :: Das Landgericht Stuttgart verhandelt derzeit über einen bizarren Rechtsstreit zwischen dem ACE Auto Club Europa e. V. und dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC). Die “Stuttgarter Nachrichten“ berichteten am Freitag (12.09.2014) unter dem reißerischen Titel “ACE schießt gegen ADAC – Krieg der Pannenhelfer“ über den anhängigen Fall, in dem es um eine Werbeanzeige des ADAC geht.
Auf einer Hochglanzanzeige, die in dem Fachmagazin “Bergen und Abschleppen“ erschienen ist, ist ein ADAC-Rettungshubschrauber vom Typ EC BK 117 zu sehen, der unter anderem von zwei gelben ADAC-Pannenhilfsfahrzeugen sowie einem grün-weißen Polizei- und einem roten Feuerwehrfahrzeug eingerahmt ist. “Wir helfen Helfen – auf der Straße und in der Luft, deutschlandweit und rund um die Uhr“ lautet der dazugehörige Text.
Diese Werbeaussage stört Stefan Heimlich, den erst im März 2014 neu gewählten Vorsitzenden des im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt ansässigen ACE. Dem ACE-Vorsitzenden missfällt an der Anzeige, dass sie den ADAC in die Nähe von hoheitlichen Aufgabenträgern wie Feuerwehr und Polizei rücke, dabei sei der ADAC trotz seiner rund 19 Millionen Mitglieder nur ein privatrechtlich organisierter Verein, dessen Kerngeschäft im Helfen bei Pannen und eben nicht in der Zusammenarbeit mit Polizei und Feuerwehr liege. Die Werbeaussage “Wir helfen Helfen“ sei also falsch, so ein ACE-Anwalt vor Gericht. Der ACE hat deshalb beim Landgericht Stuttgart einen Antrag auf Unterlassung dieser Anzeige gestellt. Der Streitwert beläuft sich nach Angaben der “Stuttgarter Nachrichten“ auf 50.000 Euro.
Die 11. Zivilkammer wird in der Sache nun ein Urteil fällen müssen, da sich ACE als Antragsteller und ADAC als Antraggegnerin beim Gütetermin am Donnerstag (11.09.2014) nicht auf einen Vergleich bzw. eine Erledigung der Sache einigen konnten - oder wollten.
Nach einer ersten Einschätzung der zuständigen Richter der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sei die Werbeanzeige des ADAC allerdings “weder irreführend noch wettbewerbswidrig“. Zudem sei es Wesen einer Werbung, sich selbst bzw. seine eigenen Leistungen besonders hervorzuheben. Sie baten deshalb beide Parteien, die Rechtssache für erledigt zu erklären. Der ACE beharrte aber darauf, dass der ADAC die Anzeige künftig nicht mehr schalte, was dessen Rechtsvertreterin allerdings ablehnte.
Das Landgericht Stuttgart wird voraussichtlich am 25. September sein Urteil verkünden. rth.info wird auch hierüber berichten.
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Seitenausschnitt der Webseite http://www.stuttgarter-nachrichten.de, auf der das Foto erkennbar ist
Foto: Screenshot von http://www.stuttgarter-nachrichten.de
Nicht nur bei Tagen der offenen Türen - hier in Ochsenfurt am Standort von "Christoph 18" - trifft man ADAC-Rettungshubschrauber und ADAC-Pannenhelfer einträchtig vereint. Auch bei Unfällen auf der Autobahn arbeiten beide Hand in Hand.
Foto: Jörn Fries
Das Logo des ACE Auto Club Europa e. V.
Foto: ACE Auto Club Europa e. V.
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- 14.09.2014 ADAC-RTH im Mittelpunkt eines bizarren Rechtsstreits
- 26.09.2014 ADAC siegt im Rechtsstreit mit dem ACE
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- Quelle(n):
- Artikel “ACE schießt gegen ADAC – Krieg der Pannenhelfer“, erschienen am 12.09.2014 auf www.stuttgarter-nachrichten.de