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Luftrettung in Hessen: Funkrufnamen-Wirrwarr

21.02.2014

Wiesbaden / Gießen (HES) ::  Ein Rundschreiben aus dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom gestrigen Donnerstag (20.02.2014) sorgt für erhebliche Unruhe nicht nur in Hessen, sondern auch in den angrenzenden Bundesländern und im Saarland.

Die Rundmail mit dem Betreff “Funkrufnamenkatalog npol Land Hessen (Sonderschutzplan AB 2 Plan 2 Funkrufnamenkatalog 2011)“ hat es in der Tat in sich:

“[A]ufgrund struktureller Änderungen im Bereich der Luftrettung ergeben sich im Bereich des Kapitels 9 des im Betreff genannten Planes Änderungen für die Intensivtransporthubschrauber (ITH).“

Weiter heißt es darin:

“Die allgemeinen Bildungsregel für den Rufnamen der ITH bleibt bestehen, in der Umsetzung ergeben sich folgende Änderungen:

Es entfällt der - dort beispielhaft genannte - Rufname: Christoph Hessen.

Es sind – mit Gültigkeit ab dem 01.03.2014 – folgende Rufnamen neu vergeben:

  • Christoph Wetterau (zzt. D-HFHE)
  • Christoph Rhein-Main (zzt. D-HJUH)
  • Christoph Gießen (zzt. D-HFKG)
  • Christoph Reichelsheim (zzt. D-HAAK - als Reservemaschine)

Diese werden für die insgesamt vier an den Standorten Reichelsheim (Wetteraukreis) und Gießen vorgehaltenen und je nach Bedarf in Betrieb befindlichen ITH der JUH verwendet.“

Die Rundmail ging an alle hessischen Leitstellen sowie weitere am Rettungsdienst in Hessen beteiligte Behörden, Organisationen und Institutionen.

Landesweit nur drei RTH, aber gleich vier ITH?

In Hessen gibt es zurzeit drei RTH-Standorte, nämlich “Christoph 2“ in Frankfurt am Main und “Christoph 7“ in Kassel (beide werden vom BBK/BPOL/BMI betrieben) sowie “Christoph 28“ in Fulda (ADAC Luftrettung). Darüber hinaus stehen am Flugplatz in Reichelsheim zwei ITH, “Christoph Hessen“ und “Christoph Rhein-Main“ der Johanniter Luftrettung, wobei ein ITH im Mai 2014 nach Gießen verlegt werden sollte (rth.info berichtete). Folgt man der Logik des Rundschreibens, so wären ab 1. März 2014 sogar vier ITH in Hessen möglich.

Auf Nachfrage von rth.info wollten sich jedoch weder das zuständige Hessische Ministerium für Soziales und Integration noch das mit dem Versenden der E-Mail beauftragte Hessische Innenministerium offiziell dazu äußern. Auch der Johanniter-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland sah sich nicht in der Lage, zeitnah Fragen zu beantworten. Das für die Luftrettung in Hessen als Genehmigungsbehörde zuständige Regierungspräsidium in Gießen hingegen ließ etwas kryptisch verlautbaren, dass

“die Namensgebung der jeweiligen Hubschrauber und diesbezügliche Mitteilung an die Leitstellen [...] nichts mit der eigentlichen Beauftragung zu tun [haben]. Das Innenministerium wird dies per Mail am Montag gegenüber dem selben Adressatenkreis klarstellen.“

Aus dem Hessischen Innenministerium war indes zu erfahren, dass die Beauftragung seitens des Hessischen Sozialministeriums den Einsatz von bis zu vier ITHs vorsehe. Dieser Widerspruch konnte bislang nicht geklärt werden. rth.info wird weiter berichten.

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