Heli-Einsätze behindert: Ex-Wachleiter verurteilt
29.06.2008
Trier (RPF) :: Vor gut einem Jahr ging es durch die Medien, auch rth.info hatte darüber berichtet: Ein Rettungswachenleiter aus Saarburg war unter den Verdacht geraten, den Funkverkehr bewusst durch Dauersenden von Tönen gestört zu haben. Schnell war der Verdacht aufgekommen, dass es dem Beschuldigten um die gezielte Behinderung von Rettungseinsätzen des Hubschraubers der LAR (Luxembourg Air Rescue) gegangen sein könnte.
Das Amtsgericht in Trier verurteile den Mann jetzt in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das berichtete der SWR vorgestern in seinen Online-Nachrichten. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der ehemalige Rettungswachenleiter (48) aus Hass auf die LAR, seinen früheren Arbeitgeber, gehandelt habe – wo er als Rettungsassistent gearbeitet habe, dann aber im Streit das Arbeitsverhältnis aufgelöst worden sei. Außerdem habe der Mann finanzielle Einbußen für seine Rettungswache befürchtet, wenn durch die vermehrten Hubschraubereinsätze im grenznahen Gebiet Einsätze wegfallen.
Zu dem Prozess der SWR weiter:
"Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte zeitweise gegen weitere Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes ermittelt. Diese Verfahren waren eingestellt worden."
Das Verfahren gegen den 48jährigen ist jedoch noch nicht rechtskräftig, hieß es bei "Ad-Hoc-News" in einer Mitteilung vom 26.06.2008 (siehe Weblinks und Quellenangabe):
"Er habe sich [... durch seine Störungen des Funks ...] in vier Fällen der versuchten schweren Körperverletzung und in einem Fall der vollendeten schweren Körperverletzung schuldig gemacht, hieß es in der Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte noch im Gerichtssaal Rechtsmittel an.
[...]
Das Gericht zitierte in dem Zusammenhang aus anonymen Schmähbriefen, die aus gelöschten Daten des Laptops des Angeklagten rekonstruiert worden waren. Darin wurden die Luxemburger unter anderem als «Bordellfliegertruppe» diskriminiert."
(Ergänzung und Auslassungen durch unsere Redaktion)
Die Verteidigung habe auf Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert. Das Gericht habe strafmildernd die gute Sozialprognose des Angeklagten angerechnet, ebenso dessen Verlust des Arbeitsplatzes und die Tatsache, dass er erhebliche Kosten für erhobene Gutachten zu tragen hat (nach Presseberichten etwa 60.000 Euro).
Hintergrund: Luxembourg Air Rescue
Die LAR setzt tagsüber ständig drei Hubschrauber in der Luftrettung ein, womit das Staatsgebiet Luxemburgs mittlerweile überabgedeckt ist. Im Rahmen internationaler rettungsdienstlicher Kooperation können jedoch zusätzlich freie Kapazitäten in Deutschland eingesetzt werden. Besonders ländliche Regionen in Rheinland-Pfalz profitieren von dem zusätzlich verfügbaren Luftrettungsmittel.
Die Einsatzzahlen des auf deutscher Seite zuständigen, aber für manche Regionen weiter entfernten "Christoph 16" aus Saarbrücken gingen indes seit Beginn der LAR-Kooperation 2005 leicht zurück. Ein Zusammenhang darf angenommen werden.
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- Quelle(n):
- ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/17932489/Stöuerung+der+Rettungsfunkfrequenz - swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=3670572/1plyd0y/index.html