Land Sachsen-Anhalt schreibt Primär- und Sekundär-Luftrettung neu aus – für drei Jahre
22.06.2023
Magdeburg / Halle (SAH) :: Das Land Sachsen-Anhalt hat Anfang Juni mitgeteilt, dass die laufenden Genehmigungen der Luftrettung mit den derzeitigen Standorten Magdeburg (“Christoph 36“, Betreiber: DRF Luftrettung) und Landsberg OT Oppin (“Christoph Halle“ und “Christoph Sachsen-Anhalt“, Betreiber: ebenfalls DRF Luftrettung) zum Ende des Jahres 2023 auslaufen.
Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist die Vergabe einer Konzession vorrangig für die Sekundär-Luftrettung am Standort Halle (Saale) oder dem unmittelbaren Umland mit einem 24/7-Intensivtransporthubschrauber ...
Foto: Jörn Fries
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... und einem zweiten Hubschrauber, der von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang vorgehalten wird; ein weiterer solle als Ersatz vorgehalten werden
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Am Standort Magdeburg soll auch weiterhin ein Rettungshubschrauber im Tagbetrieb zum Einsatz kommen
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Das in Halle (Saale) ansässige Landesverwaltungsamt als Träger der Luftrettung hat Anfang des Monats die europaweite Ausschreibung für die neu zu erteilenden Genehmigungen (Los 1: Primär-Luftrettung am Standort Magdeburg; Los 2: Sekundär-Luftrettung am Standort Halle oder dem unmittelbaren Umland) gestartet und diese u. a. auf dem Portal ted.europe.eu veröffentlicht (siehe externe Links im Kontextbereich dieser News). Der Genehmigungszeitraum wurde abweichend von den sonstigen Gepflogenheiten auf drei Jahre (statt wie bisher sechs Jahre) verkürzt. Die Laufzeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr durch den Genehmigungsgeber ist laut Ausschreibung möglich. Abgabetermin für die Gebote ist der 10.07.2023.
Mitte Juni stellte das Landesverwaltungsamt in einer weiteren Mitteilung klar, dass Interessenten sich auf beide Lose bewerben könnten. Mit der nun erfolgten Ausschreibung möchte das Land dem Umstand Rechnung tragen, dass Bund und Länder in Kürze über die Restrukturierung bzw. Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft reden werden und sich dadurch unmittelbare Folgen für die bestehenden Luftrettungsstandorte ergeben.
Interessanter Nebenaspekt: Mit Blick auf die Schließung des Krankenhausstandortes Havelberg und die Weiterführung der Bundesautobahn A14 in der Altmark solle laut Pressemitteilung des Landes auch die Rettungsdienstsituation im Norden von Sachsen-Anhalt geprüft werden. Dies könnte zur Folge haben, dass bereits bei der nächsten Vergabe auch ein neuer Luftrettungsstandort im Norden des Landes ausgeschrieben werden würde. Das Land weist in seiner Pressemitteilung explizit darauf hin, dass ein erforderliches Gutachten, die rettungsdienstliche Situation in der Altmark betreffend, von den zuständigen Kostenträgern (das sind die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften) in Auftrag gegeben werden müsste. Man sei mit diesen bereits im Gespräch.
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