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Im Westen nichts Neues: Überarbeiteter Hubschraubererlass NRW lässt auf sich warten

05.09.2020

Düsseldorf (NRW) ::  Der Erlass „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ des Landes Nordrhein-Westfalen datiert aus dem Oktober 2006. Er wurde zuletzt im Februar 2011 geändert (siehe ersten Weblink im Kontextbereich dieser News). Der Erlass befindet sich seit Anfang 2018 in Überarbeitung (rth.info berichtete).

Nach § 6 des Hubschraubererlasses hat das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium – in Nordrhein-Westfalen ist es zurzeit das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter der Leitung von Karl-Josef Laumann (CDU) – der Landesregierung alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit dieser Richtlinie zu berichten.

Bereits für 2019 wurde seitens des MAGS die Überarbeitung angekündigt. Geschehen ist bislang – trotz mehrfacher Kleiner Anfragen des SPD-Landtagsabgeordneten Gordan Dudas (siehe weitere Weblinks im Kontextbereich dieser News) und regelmäßiger Nachfragen von rth.info – fast nichts!

2018 und 2019 wurden die Leistungserbringer und die Kernträger – das sind die Stadt- und Landkreise, in denen die Luftrettungsmittel stationiert sind – vom MAGS um Mithilfe bei der Erstellung einer aussagekräftigen Datenbasis gebeten. Mitte Oktober 2019 hieß es aus dem MAGS zu einer weiteren Anfrage von rth.info: “Es wurde ein erster Arbeitsentwurf eines Luftrettungsbedarfsplans für Nordrhein-Westfalen erstellt. Ein Termin zur weiteren Erörterung mit den Beteiligten ist in Kürze geplant. Derzeit ist vorgesehen, den Erlass im 1. Quartal 2020 zu veröffentlichen.“ Mitte April 2020 teilte die Pressestelle des MAGS dann lapidar mit, dass die aktuelle Pandemie alle Kräfte im Ministerium, so auch im Rettungsdienst-Fachreferat fordere, es daher nichts Neues zu vermelden gebe.

Am Dienstag (01.09.2020) teilte die Pressestelle des MAGS auf Anfrage von rth.info nun Folgendes mit:

“Die aktuelle Corona-Lage ist weiterhin ein zentrales Thema, welches auch die Kräfte des für das Rettungswesen zuständigen Fachreferates stark bindet. Die Luftrettung in Nordrhein-Westfalen ist über den weiterhin gültigen Erlass gut aufgestellt und die ersten Auswertungen zur Erstellung eines Luftrettungsbedarfsplanes zeigen keine Anzeichen, die eine Unterdeckung an Luftrettungsmitteln erkennen oder in naher Zukunft erwarten lassen.

Die Planungen werden so bald wie es die Lage erlaubt wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die zeitlichen Verzögerungen wird derzeit erwogen, die bisherige Datenerfassung noch einmal aus Aktualitätsgründen zu ergänzen. Eine Veröffentlichung eines neuen Erlasses wird in diesem Jahr aber nicht mehr zu realisieren sein.“

Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW verfügt lediglich über ein einziges 24-Stunden-Luftrettungsmittel: den in Greven stationierten ITH “Christoph Westfalen“ der ADAC Luftrettung (Aufnahme aus dem Februar 2019)

Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW verfügt lediglich über ein einziges 24-Stunden-Luftrettungsmittel: den in Greven stationierten ITH “Christoph Westfalen“ der ADAC Luftrettung (Aufnahme aus dem Februar 2019)

Foto: Jörn Fries

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Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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