Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Auch das beste Luftrettungssystem ist stets auf die gute Leistung von Ersthelfern angewiesen. Ihr Einsatz entscheidet oftmals über die Schwere der Folgeschäden, weil sie zuerst vor Ort sind und so einen enormen Zeitvorteil haben. Weil diese Erkenntnis so wichtig ist, wollen wir im Folgenden kurz das Wichtigste zum Thema der Ersten Hilfe skizzieren.
Warum lebensrettende Sofortmaßnahmen?
Zu den elementarsten Grundlagen der ersten Hilfe an einem Notfall- oder Unfallort gehören die Maßnahmen der lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Diese haben die unmittelbare Abwendung von Gefahren zum Ziel, welche am Notfall-/ Unfallort weitere Gefahren für Verletzte / Erkrankte und Helfer darstellen können. Hierzu zählt zum Beispiel die Absicherung einer Unfallstelle im Straßenverkehr.
In diesem Zusammenhang kann es auch nötig werden, den Patienten aus einer Gefahrenzone zu retten, falls die Gefahr nicht sofort beseitigt werden kann. Bei der Sicherung der Unfallstelle ist stets der Eigenschutz des Helfers zu beachten. Hier gelten die Regeln, die durch das Gesetz bezüglich der unterlassenen Hilfeleistung festgelegt wurden (siehe dazu weiter unten).
Inhalte
Von elementarer Bedeutung sind die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Patienten, die ebenfalls sofort nach Eintreffen des Ersthelfers an der Unglücksstelle begonnen werden müssen. Sie haben die sofortige Bekämpfung lebensbedrohlicher Zustände des Patienten zum Ziel. Dazu gehört je nach vorgefundener Lage und erkannten Symptomen die Wiederherstellung der Atem- und Kreislauffunktionen durch Atemspende bzw. Herz- Lungen- Wiederbelebung, das Stillen lebensbedrohlicher Blutungen und die Bekämpfung eines Schockzustandes durch die entsprechenden Maßnahmen.
Juristische Hintergründe
Nach § 323 c des StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer "bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist." Es liegt also am Ersthelfer, zu entscheiden, ob die Hilfeleistung in Anbetracht der Umstände zu gefährlich erscheint. In der großen Mehrheit der Fälle ist eine Hilfeleistung allerdings durchaus möglich und zumutbar.
Wo erlernen?
Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie die grundlegenden Aspekte der kompetenten ersten Hilfe lernen Sie bei den Hilfsorganisationen in Ihrer Nähe - zum Beispiel dem Roten Kreuz, dem Arbeiter- Samariter- Bund, der Johanniter- Unfall- Hilfe oder dem Malteser- Hilfsdienst. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wo Sie in Ihrer Nähe einen Lehrgang der ersten Hilfe besuchen können, so erkundigen Sie sich am Besten an der nächsten Rettungswache. Dort wird man Ihnen sicherlich entsprechend weiterhelfen können.

Foto: Johanniter Presseservice