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50 Jahre zivile Luftrettung in Deutschland (Teil 8) – Mecklenburg-Vorpommern

01.04.2021

Mit der Indienststellung des ersten zivilen und ständig mit einem Notarzt besetzten Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 1“ in München schlug am 1. November 1970 die Geburtsstunde der öffentlich-rechtlichen Luftrettung in der Bundesrepublik Deutschland. rth.info nimmt den 50. Geburtstag der Luftrettung in Deutschland zum Anlass, die „Hubschrauberrettung“ in der Bundesrepublik auf die historische Entwicklung und den gegenwärtigen Stand in den einzelnen Bundesländern zu fokussieren. Damit sollen auch die immensen Leistungen und auch die mit einem stetigen Wandel verbundenen großen Herausforderungen sowie die Bedeutung der Luftrettung in einem europäischen und globalen System der schnellen Hilfe aus der Luftrettung näher beleuchtet werden.

Dies geschieht mit einer Darstellung der Luftrettung in den 16 Bundesländern Deutschlands in alphabetischer Reihenfolge. Heute berichten wir über die “Hubschrauberrettung“ im Land Mecklenburg-Vorpommern.

NVA, Bundeswehr und der damalige Bundesgrenzschutz waren maßgeblich am Aufbau der Luftrettung in den neuen Bundesländern beteiligt (hier sieht man “Christoph 34“ und “SAR 93“ im Jahr 1992 in Schwerin)

NVA, Bundeswehr und der damalige Bundesgrenzschutz waren maßgeblich am Aufbau der Luftrettung in den neuen Bundesländern beteiligt (hier sieht man “Christoph 34“ und “SAR 93“ im Jahr 1992 in Schwerin)

Foto: Norbert Arnold

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Historische Entwicklung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gehört als ehemaliger Teil der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu den fünf neuen Bundesländern, weshalb die Geschichte seiner Luftrettung relativ jung, aber nicht weniger beeindruckend ist als die der Länder der sog. alten Bundesrepublik. In der DDR gab es bis 1990 keine organisierte Luftrettung, sondern nur vereinzelte Verlegungsflüge, so genannte Sekundärtransporte, anfangs mit Hubschraubern der russischen Streitkräfte und später der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR und der staatlichen Fluggesellschaft Interflug, deren Hubschraubersektor in der heutigen Spezialflug Berlin Hubschrauberdienste GmbH aufgegangen ist. Ältere unter uns erinnern sich noch an die Schneekatastrophe im Winter 1978/1979, als NVA-Hubschrauber Hochschwangere und schwerst Verletzte und Erkrankte vor allem von der Insel Rügen aufs Festland ausflogen. Im System des seit 1976 landesweit organisierten bodengebundenen Rettungsdienstes der DDR, der sogenannten Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH), war das grundsätzliche Fehlen der Luftrettung indes ein absoluter Schwachpunkt.

So war es auch nicht verwunderlich, dass unmittelbar nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 von Notfallmedizinern der Wunsch nach einem Luftrettungsdienst an die damalige DDR-Führung herangetragen wurde. Diese initiierte aufgrund der veränderten politischen Lage kurzfristig ein Pilotprojekt. Dazu wurden in der Zeit vom 21. Dezember 1989 bis zum 7. Januar 1990 Hubschrauber des Musters Mil Mi-8T der NVA mit notfallmedizinischer Ausrüstung der SMH in Erfurt, Magdeburg, Plauen und Potsdam stationiert, womit erstmals in der DDR Hubschrauber zur organisierten Luftrettung eingesetzt wurden. Die Erfahrungen aus dem Feldversuch waren derart positiv, dass nach den ersten demokratischen Wahlen in der DDR am 18. März 1990 von den neuen Ministern Jürgen Kleditzsch (Gesundheit) und Rainer Eppelmann (Verteidigung und Abrüstung) der Aufbau eines Luftrettungssystems nach westdeutschem Vorbild beschlossen wurde.

Als offizieller Beginn der planmäßigen Luftrettung in der DDR ist der 10. April 1990 mit der Stationierung von Hubschraubern des Typs Mi-2 in Brandenburg, Greifswald, Magdeburg, Schwerin und Senftenberg sowie mit der Mi-8T in Erfurt zu nennen. Wenig später folgten Stützpunkte in Bad Saarow, Dresden und Zwickau. Während die NVA neben den Einsatzmaschinen das fliegerisch-technische Personal stellte, erfolgte die Besetzung der Rettungshubschrauber mit medizinischen Personal und Material durch die SMH. Vergleichbar den Militärhubschraubern im bundesdeutschen Such- und Rettungsdienst (SAR) trugen die RTH in der DDR die blaue Abkürzung des DDR-Rettungsdienstes SMH auf orangefarbenem Untergrund. Somit standen ab Anfang April 1990 mit Greifswald und Schwerin die beiden ersten RTH der NVA in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

Mit einer Mil Mi-2 der NVA mit SAR-Beklebung fing es im April 1990 in Mecklenburg-Vorpommern an

Mit einer Mil Mi-2 der NVA mit SAR-Beklebung fing es im April 1990 in Mecklenburg-Vorpommern an

Foto: Norbert Arnold

„SAR Schwerin 93“ – Der RTH in der Landeshauptstadt

Mit dem Beginn der Luftrettung in der DDR wurde auch in Schwerin am 10. April 1990 eine RTH-Station eingerichtet. Eine eilig zum RTH umfunktionierte olivgrüne Militärmaschine des Musters Mil Mi-2 wurde mit dem Rufnamen „Äskulap“ in Schwerin stationiert und in Kooperation mit der SMH eingesetzt. Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 wurde der RTH nahtlos von der Bundeswehr übernommen und mit dem Rufnamen „SAR Schwerin 93“ weiterbetrieben. Im Sommer 1991 wurde die Mil Mi-2 russischer Bauart ausgemustert und durch eine bereits über zwei Jahrzehnte im bundesdeutschen Luftrettungs- und SAR-Dienst bewährte Bell UH-1D der Luftwaffe ersetzt.

Aufgrund taktischer Planungen des Sozialministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde am 17. Juni 1996 die Luftrettungsstation Schwerin geschlossen und die Einsatzmaschine von der Bundeswehr nach Neustrelitz verlegt, wo nach einer mehrtägigen Einweisung und Aufbaumaßnahmen, am 1. Juli 1996, eine neue Luftrettungsstation mit dem Rufnamen „SAR Neustrelitz 93“, heutiger „Christoph 48“, besetzt wurde.

Die Bundeswehr verlegte ihren “SAR 93“ im Jahr 1996 nach Neustrelitz, wo eine moderne Luftrettungsstation entstand

Die Bundeswehr verlegte ihren “SAR 93“ im Jahr 1996 nach Neustrelitz, wo eine moderne Luftrettungsstation entstand

Foto: Patrick Permien

„Christoph 34“ Güstrow – Der Zivilschutz-Hubschrauber im Nordosten

Nach den Planungen des Bundesministers des Innern (BMI) sollte in jedem der fünf neuen Bundesländer eine Luftrettungsstation mit einem Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) des Bundes besetzt werden. Zu diesem Zweck hatte die damalige Grenzschutz-Fliegergruppe, die heutige Bundespolizei-Fliegergruppe, im Auftrag des BMI sechs Hubschrauber (fünf Einsatzmaschinen plus eine Einsatzreserve) des Musters Bell UH-1D von der Bundeswehr übernommen, generalüberholt, umgerüstet, notfallmedizinisch ausgestattet, orange lackiert und zivil zugelassen.

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern begannen im Jahre 1991 die Planungen zur Errichtung einer neuen Luftrettungsstation in Güstrow. Am 16. November 1992 erfolgte dann die Indienststellung eines ZSH des Bundes vom Muster Bell UH-1D (D-HBZC) mit Piloten der damaligen Grenzschutz-Fliegerstaffel Ost, der heutigen Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg, und dem Rufnamen „Christoph 34“. Infolge der Übergabe der Luftrettungsstation „Christoph 6“ in Bremen an die ADAC Luftrettung am 1. Juli 1997 wurde der ehemals dort stationierte ZSH des Musters Bell 212 (D-HBZT) mit Rettungswinde mit sofortiger Wirkung nach Güstrow umgesetzt. Mit dem Wechsel der Einsatzmaschine wechselte auch die fliegerisch-technische Betreuung des ZSH zur Grenzschutz-Fliegerstaffel Nord, die heutige Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuhlendorf, die von nun an die Piloten und Bordtechniker stellte.

Der Bell UH-1D folgte ab Juli 1997 eine Bell 212 als “Christoph 34“ (hier sieht man die D-HBZT im Mai 2004 am alten Luftrettungszentrum an der “Schanze“)

Der Bell UH-1D folgte ab Juli 1997 eine Bell 212 als “Christoph 34“ (hier sieht man die D-HBZT im Mai 2004 am alten Luftrettungszentrum an der “Schanze“)

Foto: Steffen Büchner

In den ersten Jahren war „Christoph 34“ an der „Schanze“ in unmittelbarer Nähe zur Leitstelle stationiert, bis er im Jahre 2004 am KMG Klinikum Güstrow in einer neuen Luftrettungsstation einen adäquaten Standort bekam. Neuneinhalb Jahre später kam es am 12. Januar 2006 zu einem erneuten Wechsel, als die bisherige Einsatzmaschine gegen einen ZSH des Musters BO 105 CBS-5 „EC Superfive“ ausgetauscht wurde. Damit wurde die Crew von bisher vier auf drei Personen reduziert, da sowohl der Bordtechniker als auch die Rettungswinde weggefallen waren. Die Bell 212 wurde ab dem 19. Januar 2006 als „Christoph 29“ am Bundeswehrkrankenhaus (BwK) Hamburg stationiert, als der dortige RTH „SAR Hamburg 71“ abgezogen und damit die Luftrettungsstation in der Hansestadt von der Bundeswehr an den BMI übergeben wurde. Mit dem Wechsel des Einsatzmusters wechselte auch wieder die fliegerisch-technische Betreuung zur Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg. Die BO 105 CBS-5 wurde am 15. November 2007 gegen einen neuen und modernen ZSH des Musters EC 135 T2i ersetzt. Wie an allen anderen ZSH-Stationen des Bundes auch wurden kurzzeitig ab und an grüne und ab Mitte der Nullerjahre auch blaue Einsatzmaschinen des Bundesgrenzschutzes (BGS) bzw. der Bundespolizei (BPOL) der Muster Bell 212 und Bell UH-1D sowie EC 135 T2 eingesetzt. Das Einsatzgebiet von „Christoph 34“ in Güstrow umfasst die Landkreise Rostock und Ludwigslust-Parchim sowie Nordwestmecklenburg.

Die EC BO 105 CBS-5 kam nur von Januar 2006 bis November 2007 als “Christoph 34“ zum Einsatz (hier zu sehen am neuen Standort am KMG-Klinikum)

Die EC BO 105 CBS-5 kam nur von Januar 2006 bis November 2007 als “Christoph 34“ zum Einsatz (hier zu sehen am neuen Standort am KMG-Klinikum)

Foto: Daniel Bujack

Seit November 2007 ist in Güstrow eine EC 135 T2i stationiert (Aufnahme aus dem September 2010)

Seit November 2007 ist in Güstrow eine EC 135 T2i stationiert (Aufnahme aus dem September 2010)

Foto: Jörn Fries

„Christoph 47“ Greifswald – Der 24-Stunden-Luftretter

Am 10. April 1990 wurde mit dem offiziellen Start der Luftrettung in der DDR auch in Greifswald an der dortigen Universitätsklinik der Ernst-Moritz-Arndt-Universität, die heutige Universitätsmedizin Greifswald, ein umgerüsteter Militärhubschrauber der NVA vom Muster Mil Mi-2 als RTH mit dem Rufnamen „Äskulap“ stationiert sowie von der SMH medizinisch ausgestattet und personell besetzt. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde auch die Luftrettungsstation Greifwald am 3. Oktober 1990 von der Bundeswehr übernommen und mit dem Rufnamen „SAR Greifswald 92“ weiterbetrieben. Da die Bundeswehr dauerhaft nicht alle Luftrettungsstationen, welche von der NVA aufgebaut wurden, weiterbetreiben konnte, war von vorneherein die Abgabe des größten Teils der Standorte an private Betreiber bzw. das BMI/Zivilschutz geplant. Vor diesem Hintergrund wurde die Luftrettungsstation an der Universitätsklinik Greifswald auf den Tag genau zwei Jahre nach ihrer Gründung am 10. April 1992 an die damalige Deutsche Rettungsflugwacht e.V., die heutige DRF Luftrettung, von der Bundeswehr übergeben. Damit änderte sich der Rufname in die zivile Bezeichnung „Christoph 47“. Zum Einsatz kam eine BO 105 CBS-4, die im April 2004 durch eine größere BK 117 B-2 ersetzt wurde.

Die damalige Deutsche Rettungsflugwacht setzte in Greifswald zunächst eine ihrer BO 105 ein

Die damalige Deutsche Rettungsflugwacht setzte in Greifswald zunächst eine ihrer BO 105 ein

Foto: DRF Luftrettung

Von 2004 bis 2018 wurde in Greifswald eine BK 117 eingesetzt (hier eine Aufnahme aus dem August 2010)

Von 2004 bis 2018 wurde in Greifswald eine BK 117 eingesetzt (hier eine Aufnahme aus dem August 2010)

Foto: Jörn Fries

Im April 2018 wurde die BK 117 durch eine moderne EC 145 abgelöst, die am 24. April 2020 ihrerseits durch eine neue H145 ersetzt wurde. Bereits seit 2019 führt „Christoph 47“ als erster RTH in Deutschland im Rahmen eines Projektes Blut- und Plasmakonserven mit. Seit dem 3. August 2020 ist die RTH-Station Greifswald die elfte 24h- bzw. Nachtflug-Station der DRF Luftrettung. „Christoph 47“ verfügt auch über ein Infektionstransportsystem des Typs EpiShuttle, mit dem hochansteckende Patienten, u.a. auch Covid-19-Patienten, adäquat und sicher durch die Luft transportiert werden können.

Seit April 2020 fliegt in Greifswald eine H145 – seit Anfang August 2020 sogar rund um die Uhr

Seit April 2020 fliegt in Greifswald eine H145 – seit Anfang August 2020 sogar rund um die Uhr

Foto: Daniel Gurewitsch

„Christoph 48“ Neustrelitz – Der schnelle Retter auf dem Land

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Sozialministerium, hatte Mitte der 1990er Jahre einen weiteren Luftrettungsstützpunkt in Neustrelitz geplant, um eine noch bestehende Lücke im Luftrettungsnetz im Südosten des Landes zuschließen. Damit verbunden war die Verlegung des Bundeswehr-Hubschraubers „SAR Schwerin 93“ am 17. Juni 1996 nach Neustrelitz, womit im damaligen Landkreis Mecklenburg-Strelitz, der 2011 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufging, am 1. Juli 1996 eine neue Luftrettungsstation von der Luftwaffe mit einer Bell UH-1D in Betrieb genommen wurde. In den ersten zwei Jahren war die Luftrettungsstation provisorisch beim damaligen Bundesgrenzschutz (BGS), der heutigen Bundespolizei (BPOL), in Neustrelitz untergebracht. Zwischen dem Gebäude, in dem die Besatzung untergebracht war, und der Flugbetriebsfläche lagen ca. 400 m, die mit einem Pkw überbrückt werden mussten.

Nach etwas über zwei Jahren konnte am 14. August 1998 die Gastfreundschaft beim BGS beendet und eine komplette, neu errichtete Luftrettungsstation in Betrieb genommen werden. Am 30. Juni 2006 wurde mit dem Abzug von „SAR Neustrelitz 93“ die letzte Luftrettungsstation der Bundeswehr an einen zivilen Betreiber übergeben. Damit wurde der Rückzug der Bundeswehr mit fliegerischen Komponenten (Hubschrauber, Piloten, Bordwarte) aus der öffentlich-rechtlichen Luftrettung beendet.

Seit dem 1. Juli 2006 kommt in Neustrelitz eine EC 135 der ADAC Luftrettung zum Einsatz (die Aufnahme stammt aus dem August 2010)

Seit dem 1. Juli 2006 kommt in Neustrelitz eine EC 135 der ADAC Luftrettung zum Einsatz (die Aufnahme stammt aus dem August 2010)

Foto: Jörn Fries

Auf den Tag genau nach zehn Jahren übernahm am 1. Juli 2006 die ADAC Luftrettung mit „Christoph 48“ die Luftrettungsstation Neustrelitz. Sein 30-jähriges Jubiläum hatte der gelbe RTH am 1. Juli 2020, das wegen der Corona-Pandemie, leider nicht angemessen gefeiert werden konnte. Aber wie in der Fliegerei gilt auch für jeden heute „Safety first“. Dennoch konnte eine stolze Bilanz gezogen werden, denn „Christoph 48“ hatte in den vergangen 30 Jahren gemeinsam mit seinem Vorgänger „SAR Neustrelitz 93“ insgesamt 22.500 Einsätze in seinem ländlichen Einsatzgebiet geflogen.

„Christoph Rostock“ – Der ITH für Mecklenburg-Vorpommern

Am 26. September 1993 wurde in Rostock ein Ambulanzhubschrauber (AHS), heute als Intensivtransporthubschrauber (ITH) bezeichnet, des Ambulanzflugdienstes (AFD) Mecklenburg-Vorpommern am Klinikum Südstadt in Betrieb genommen. Damit sollte der Intensivtransport im Norden der neuen Bundesländer sichergestellt werden, wobei auch Sekundärtransporte u.a. nach Dänemark und Schweden geflogen wurden. Es handelte sich dabei um eine Partnerschaft zwischen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Mecklenburg-Vorpommern und der Firma Rotorflug GmbH als Betreiber bzw. Luftfrachtführer. Mit dem Rufnamen „Akkon Rostock 15/84/01“ wurde ursprünglich eine Agusta A 109 C MAX (D-HAAC) mit nach oben schwenkbaren Blistertüren eingesetzt, die später durch eine ebenfalls rot-weiß lackierte Agusta 109 A (D-HAMF) und im Jahre 2010 durch eine nun blau-weiße AS 365 N2 „Dauphin“ (D-HAMV) mit der großen Aufschrift ITH ersetzt wurde. Auch diese Maschine bekam, wie auch fast alle anderen Maschinen des Betreibers, 2014 das Design der Johanniter Luftrettung (JLR). Die Umbenennung in den bis heute gültigen BOS-Rufnamen „Christoph Rostock“, intern auch als „Christoph 92“ geführt, erfolgte am 1. November 2014.

“Akkon Rostock 15/84/1“, hier noch mit der A109 “D-HAMF“ (die Aufnahme stammt aus dem Jahr 2008)

“Akkon Rostock 15/84/1“, hier noch mit der A109 “D-HAMF“ (die Aufnahme stammt aus dem Jahr 2008)

Foto: Toni Kracht

Ab 2010 kam in Rostock eine AS 365 N2 “Dauphin“ zum Einsatz, die später gegen eine N3 ersetzt wurde

Ab 2010 kam in Rostock eine AS 365 N2 “Dauphin“ zum Einsatz, die später gegen eine N3 ersetzt wurde

Foto: Jörn Fries

Der Betreiber wechselte am 1. Januar 2020 zur Firma Heli-Flight GmbH & Co. KG, die bereits an anderen Luftrettungsstationen in Deutschland als Luftfrachtführer der Johanniter Luftrettung (JLR) tätig ist. Bei einer 2019 erfolgten Neuausschreibung setzte sich die JLR durch und wird den ITH-Standort Rostock auch in den nächsten Jahren betreiben.

Rechtsgrundlagen der Luftrettung

Im Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) vom 9. Februar 2015 sind im Abschnitt 1, § 3 Rettungsfahrzeuge, Absatz 3 die Rettungstransporthubschrauber definiert, die dem anerkannten Stand der Technik und der Wissenschaft eingerichtet und ausgerüstet sein sowie den luftverkehrsrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. Als Aufgaben sind Primär- und dringliche Sekundäreinsätze festgehalten, soweit bei letzteren keine speziellen Rettungsmittel für Intensivtransporte eingesetzt werden können. Zur Besetzung der Rettungsfahrzeuge ist im § 4, Absatz 5, für die Luftrettung festgelegt, dass neben dem fliegerischen Personal RTH mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter und einem Notarzt besetzt sein müssen, die eine fliegerische Einweisung erhalten haben. Der Absatz 6 führt aus, dass ITH neben der fliegerischen Besatzung mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter oder einem Gesundheits- und Krankenpfleger sowie mit einem Notarzt besetzt sein müssen. Abweichend können für Transporte von Neugeborenen (Inkubatortransporte) auch spezialisierte Ärzte zur Transportbegleitung eingesetzt werden, die über keine Qualifikation zum Notarzt verfügen, aber in die Geräte des ITH eingewiesen sind.

Der Abschnitt 2 Öffentlicher Rettungsdienst, § 7 Aufgabe und Trägerschaft, regelt im Absatz 2, dass das Land Träger der öffentlichen Luftrettung ist. Im § 8, Absatz 2, Satz 2, ist für die Luftrettung festgelegt, dass im Rettungsdienstplan die Luftrettungsstandorte zu regeln sind. Im Abschnitt 3 Genehmigung für den qualifizierten Krankentransport und den Intensivtransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes § 26 ist die Genehmigung für die Luftrettung geregelt. Der Absatz 1 regelt, dass das zuständige Ministerium die Genehmigungsbehörde für die Luftrettung ist. Der Absatz 2 beinhaltet die rettungsdienstlichen Anforderungen an Art, Ausstattung, Ausrüstung und Wartung für die Luftrettung, die im Einzelfall entsprechend Technik und Wissenschaft festgelegt werden. Im Absatz 3 ist festgehalten, dass das Ministerium die Auflage zur Erhebung von Einsatzdaten und das zur Verfügung stellen für die Auswertung erteilen kann.

In der Verordnung über die Rettungsdienstplanung und weitere Ausführung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Rettungsdienstplanverordnung – RDPVO M-V) vom 26. September 2017 ist u.a. im Abschnitt 2 Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes, § 9 Rettungstransporthubschrauber, festgelegt, dass diese entsprechend Absatz 1 der Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes dienen und nach Absatz 2, Satz 1, für Primäreinsätze, Satz 2 für Primärtransporte und Satz 3 für dringliche Sekundärtransporte eingesetzt werden können. Für den Fall, dass kein RTH zur Verfügung steht, aber ein Lufttransport medizinisch indiziert ist, kann auch ausnahmsweise ein ITH eingesetzt werden, wenn er über eine Genehmigung nach § 26 RDG M-V verfügt. Im § 10 RDPVO M-V, Absatz 1, sind die Standorte der RTH festgelegt, die sich in Güstrow, Greifswald und Neustrelitz befinden. Der Absatz 2 legt fest, dass die Anzahl und Verteilung der RTH unter Beteiligung des Landesbeirates für das Rettungswesen mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen sind. Dabei sind auch die Einsatzmöglichkeiten der RTH in den benachbarten Bundesländern einzubeziehen.

Im Abschnitt 3 Rettungsleitstelle/Integrierte Leitstelle ist im § 11 Aufgaben, Abs. 6, vorgeschrieben, dass Luftrettungsmittel grundsätzlich über die ILS anzufordern sind, in deren Zuständigkeitsbereich die Einsatzstelle liegt. Diese fordert den RTH bei der für die Luftrettung zuständigen Leitstelle (Standortleitstelle) an, die über den Einsatz entscheidet. Der Abschnitt 4 Intensivtransport regelt im § 15 Anzahl und Standorte der Rettungsmittel für den Intensivtransport im Absatz 1, dass im Land maximal zwei speziell ausgestattete Verlegungshubschrauber (gemeint sind ITH) vorgehalten werden sollen. Im Absatz 2 ist festgehalten, dass der Landesbeirat im Abstand von fünf Jahren die Verteilung der Rettungsmittel für den Intensivtransport zu überprüfen hat. Der Absatz 3 hält die ganzjährige Einsatzbereitschaft der ITH fest, wobei einer rund um die Uhr vorzuhalten ist. Darüber hinaus regelt der § 18 die Durchführung von Intensivtransporten und die Zentrale Koordinierung über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) Intensivtransport, welche sich bei der ILS Schwerin befindet, sowie der § 19 die Dispositionsverfahren.

Gegenwärtiger Stand

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit vier Luftrettungsmittel stationiert, drei RTH und ein ITH. Im Frühjahr 2018 wurden erstmals verstärkte Überlegungen zur Stationierung eines weiteren und damit fünften Luftrettungsmittels in der Landeshauptstadt Schwerin angestellt. Dort waren nach der Wiedervereinigung bereits über sechs Jahre ein RTH sowie kurzzeitig auch ein NEH und verschiedene AHS stationiert.

Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Luftrettung / Ambulanzhubschrauber

Im Jahre 1993 stationierte die damalige in Bielefeld ansässige Firma Teuto Air Lufttransporte GmbH einen Hubschrauber des Typs Bell 205 (das zivile Äquivalent zur rein militärischen Bell UH-1D) mit dem Kenner D-HOEB in Schwerin und betrieb diese gemeinsam mit der BIEKRA Krankentransport GmbH aus Bielefeld, die die medizinische Komponente stellte. Die weiße Einsatzmaschine mit den schwarzen Streifen bekam die rote Aufschrift NOTARZT. Aus Kostengründen wurden später neben einer Bell 206 L Long Ranger mit dem Kennzeichen D-HHMM verschiedene Hubschrauber der Typen AS 350 B, AS 355 F und BO 105 als AHS eingesetzt. Neben Sekundäreinsätzen wurde die „Huey“ und deren Nachfolger auch schon einmal zu Primäreinsätzen von der Leitstelle Schwerin alarmiert, wenn der damalige RTH „SAR Schwerin 93“ bereits im Einsatz war. Der AHS-Standort Schwerin wurde 1995 von der Firma FJS Helikopter Lufttransport GmbH im niedersächsischen beheimateten Damme (Landkreis Vechta) mit einer AS 350 B2 „Ecureuil“ (D-HFAX) übernommen und am Flugplatz Pinnow (EDBP), 10 km östlich von Schwerin, mit dem Rufnamen „Florian Schwerin 5/84/1“ weiterbetrieben. Kurzzeitig war auch einmal im Jahr 1995 ein Notarzteinsatzhubschrauber (NEH) vom Typ McDonnell Hughes 500 D von FJS anstelle eines AHS in Schwerin stationiert. Wie schon der seit 1994 besetzte AHS-Standort am Flughafen Trollenhagen (EDBN), 6 km nordöstlich von Neubrandenburg, mit einer AS 350 B (D-HHMV) und dem Rufnamen „Rettung Neubrandenburg 1/84/1“ einige Jahre zuvor, wurde auch der AHS-Standort Schwerin, der in der letzten Jahren meist mit einer roten zweimotorigen AS 355 F2 „Ecureuil“ (D-HLEA) mit der Aufschrift „ITH Schwerin“ besetzt war, im Laufe des Jahres 2019 geschlossen.

Am 1. März 2021 hat die FJS-Helicopter Lufttransport GmbH einen neuen Ambulanzhubschrauber (AHS) Südwestmecklenburg in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst (MHD) am Flugplatz Neustadt-Glewe (IATA-Code: EDAN), etwa 30 km Luftlinie südlich der Landeshauptstadt Schwerin in Dienst gestellt. Zunächst wurde eine Einsatzmaschine des Typs EC 135 T1 mit dem österreichischen Kenner OE-XSH eingesetzt, welche zuletzt von Wucher Helicopter am Saisonstandort „Gallus 3“ in St. Anton am Arlberg eingesetzt worden war. Sie trägt weiterhin die bekannte gelb-rote Lackierung des Schider Helicopter Service (SHS). Dabei soll es sich jedoch nur um eine Interimslösung handeln, bis ein neuer, nicht weiter definierter, Hubschrauber in Dienst genommen wird.

„Rettung Landkreis Rostock 029-01-82-01“ – Die “Fliegende Arzttasche“

Mit dem politischen Wandel kam es auch langfristig zu Veränderungen in der Luftrettung, wo ab Mitte 1990er Jahre neue Wege in der luftrettungsdienstlichen Versorgung beschritten wurden. Neben RTH und AHS sollten kleine Hubschrauber ohne Transportmöglichkeit als schneller Notarztzubringer, sog. Notarzteinsatzhubschrauber (NEH), kostengünstig stationiert werden. Nach einer dreimonatigen Probephase, die im Herbst 1995 begann, wurde der NEH „Rettung Bad Doberan 64-82-01“ am 1. Januar 1996 für den damaligen Landkreis Bad Doberan, heutiger Landkreis Rostock, in Kessin, einem Ortsteil der Gemeinde Dummerstorf, dauerhaft stationiert. Dabei handelt es sich um einen Hubschrauber des Typs Robinson R44, der im Rahmen einer Kooperation zwischen der 1991 gegründeten Firma Ambulanz Millich Rettungsdienst GmbH und dem Helicopter-Betreiber Heli-Flight GmbH & Co. KG als Luftfrachtführer eingesetzt wird. Wegen seiner räumlichen Enge wird der NEH ein wenig spöttisch auch als „fliegende Arzttasche“ bezeichnet. Die Ausrüstung des NEH entspricht weitest gehend der eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF), jedoch besteht keine DIN für die NEH-Ausstattung.

Nach der Gebietsreform änderte sich im Jahr 2011 der BOS-Rufname des NEH in „Rettung Landkreis Rostock 029-01-82-01“. Am Flugfunk wird der NEH seit September 2012 als „Heli Kessin“ mit einem Statuszusatz – entweder „Rescue“ bei einem Einsatzflug oder „Normal“ bei einem Rückflug – bezeichnet. Die Verwendung der Kennung „Christoph Kessin“ im Flugfunk ist durch die für BOS-Rufnamen in der Luftrettung zuständige Bundespolizei-Fliegergruppe seit August 2012 nicht mehr genehmigt. Der kleine Hubschrauber mit einer aus drei Personen (Pilot, Notfallsanitäter/TC-HEMS und Notarzt) bestehenden Crew kann keine Patienten transportieren und dient deshalb als reiner Notarztzubringer. Auf Grund dieser Tatsache gilt der NEH auch nicht als Luftrettungsmittel, sondern als Einsatzmittel. Er ist auch nicht im Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthalten. Der Ausschuss Rettungswesen mit der Konsensgruppe Luftrettung lehnt den Einsatz des NEH ebenso konsequent ab wie die Bundesärztekammer (BÄK) und die großen, etablierten Luftrettungsorganisationen. Einige, sehr wenige Versuche an anderen Standorten mit NEH, sind u.a. am Widerstand der Kostenträger und der ablehnenden Haltung der Behörden allesamt gescheitert. Somit handelt es sich beim NEH in Kessin auch um den einzigen in Deutschland. In den vergangenen fast 25 Jahren hat der NEH über 22.000 Einsätze geflogen.

Offshore-Hubschrauberrettung

Darüber hinaus wird im Rahmen des privat vertraglichen Werksrettungsdienstes für Windkraftanlagen vor der deutschen Ostsee-Küste in Mecklenburg-Vorpommern ein Offshore-Einsatzhubschrauber, der nicht zur öffentlich-rechtlichen Luftrettung gehört, betrieben. Der Hubschrauber des Typs EC 155 B1 mit Winde und dem Rufnamen „Northern Rescue 02“ der Firma Northern HeliCopter GmbH (NHC), einer Tochterunternehmung der DRF Luftrettung, ist auf dem Flugplatz Rügen (EDCG) in Dreschvitz-Güttin stationiert und steht in 24-Stunden-Bereitschaft. Er kann bei Nichtverfügbarkeit der öffentlich-rechtlichen Luftrettungsmittel angefordert werden.

Such- und Rettungsdienst der Deutschen Marine

Im Rahmen des Such- und Rettungsdienstes, dt. Such- und Rettungsdienst, kurz SAR-Dienst, verfügt die Bundeswehr zur Erfüllung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in der International Civil Aviation Organization (ICAO), dt. internationale Zivilluftfahrtorganisation, derzeit über fünf SAR-Kommandos.

Mit dem „RESCUE 24“ ist am SAR-Kommando Warnemünde ein SAR-Mittel 1. Grades, d.h. ein SAR-Hubschrauber, der Deutschen Marine stationiert. Die Einsatzmaschine ist zurzeit noch vom Muster Westland Mk. 41 „Sea King“, das in den kommenden Jahren durch den neuen Marinehubschrauber NH90 NTH „Sea Lion“ ersetzt werden wird. Neben Flugunfällen kann dieser SAR-Hubschrauber auch über die SAR-Leitstelle der Marine in Glücksburg im Rahmen der Dringenden Eilhilfe zur Unterstützung der Seenotrettung und des Rettungsdienstes eingesetzt werden, wenn ein ziviles Rettungsmittel nicht oder nicht zeitnah zur Verfügung steht.

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Über rth.info und unser Themenspektrum

Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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