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Gerichtsurteil: Keine Unfallrente für RTH-Piloten

04.11.2014

München (BAY) ::  Nach einem Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 4. August diesen Jahres bekommt ein ehemaliger Rettungshubschrauberpilot keine Unfallrente, nachdem er im Jahr 1994 zu einer Notlandung gezwungen wurde. Zwar blieben alle vier Insassen der Maschine unverletzt, der Pilot jedoch wurde fluguntauglich - allerdings erst 11 Jahre später im Jahr 2005. Dies führt er auf psychische Gründe zurück und begehrte 2006 rückwirkend eine Verletztenrente.

Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall an, war aber nicht bereit eine Verletztenrente zu zahlen. Die Erwerbsfähigkeit sei nicht unmittelbar infolge des Arbeitsunfalls über die 26. Woche hinaus gemindert worden. Auf diese Entscheidung reagierte der betroffene Pilot mit einer Klage und verwies auf eine PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung), welche unmittelbar auf den Arbeitsunfall und dessen Folgen zurückzuführen sei.

Im aktuellen Urteil bestätigte das Bayrische Landessozialgericht die Ansicht der Berufsgenossenschaft, dass der Pilot keinen Anspruch auf eine Unfallrente hat. Der Senat konnte keinen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis im Jahr 1994 und den psychischen Problemen ab 1998 erkennen. Zumal der Pilot bis 2000 privat und bis 2005 dienstlich geflogen ist. Dies widerspreche dem wesentlichen Merkmal einer PTBS, bei dem Reize die mit dem Trauma in Verbindung stehen, gemieden werden. Zudem betonten die Richter, dass eine „berufliche Gesamtbelastung“ in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen sei.

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Quelle(n):
rettungsdienst.de

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Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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