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50 Jahre zivile Luftrettung in Deutschland (Teil 4) – Brandenburg

08.09.2020

Mit der Indienststellung des ersten zivilen und ständig mit einem Notarzt besetzten Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 1“ in München schlug am 1. November 1970 die Geburtsstunde der öffentlich-rechtlichen Luftrettung in der Bundesrepublik Deutschland. rth.info nimmt den 50. Geburtstag der Luftrettung in Deutschland zum Anlass, die „Hubschrauberrettung“ in der Bundesrepublik auf die historische Entwicklung und den gegenwärtigen Stand in den einzelnen Bundesländern zu fokussieren. Damit sollen auch die immensen Leistungen und auch die mit einem stetigen Wandel verbundenen großen Herausforderungen sowie die Bedeutung der Luftrettung in einem europäischen und globalen System der schnellen Hilfe aus der Luftrettung näher beleuchtet werden.

Dies geschieht mit einer Darstellung der Luftrettung in den 16 Bundesländern Deutschlands in alphabetischer Reihenfolge. Heute berichten wir über die “Hubschrauberrettung“ im Land Brandenburg.

Historische Entwicklung

Das Land Brandenburg, welches die Bundeshauptstadt Berlin umgibt, gehört als ehemaliger Teil der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu den fünf neuen Bundesländern, weshalb die Geschichte seiner Luftrettung relativ jung, aber nicht weniger beeindruckend ist als die der Länder der “alten Bundesrepublik“. In der DDR gab es bis 1990 keine organisierte Luftrettung, sondern nur vereinzelte Verlegungsflüge, so genannte Sekundärtransporte, anfangs mit Hubschraubern der russischen Streitkräfte und später der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR und der staatlichen Fluggesellschaft Interflug, deren Hubschraubersektor in der heutigen Spezialflug Berlin Hubschrauberdienste GmbH aufgegangen ist.

Im System des seit 1976 landesweit organisierten bodengebundenen Rettungsdienstes der DDR – dort Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) genannt – war das grundsätzliche Fehlen der Luftrettung ein absoluter Schwachpunkt. So war es auch nicht verwunderlich, dass unmittelbar nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 von Notfallmedizinern der Wunsch nach einem Luftrettungsdienst an die damalige DDR-Führung herangetragen wurde. Diese initiierte aufgrund der veränderten politischen Lage kurzfristig ein Pilotprojekt. Dazu wurden in der Zeit vom 21. Dezember 1989 bis zum 7. Januar 1990 Hubschrauber des Musters Mil Mi-8T der NVA und notfallmedizinischer Ausrüstung der SMH in Erfurt, Magdeburg, Plauen und Potsdam stationiert, womit erstmals in Brandenburg ein Hubschrauber zur organisierten Luftrettung eingesetzt wurde.

Die Mil Mi-2 und Mil Mi-8T der NVA wurden nach der politischen Wende von der Bell UH-1D der Bundeswehr abgelöst

Die Mil Mi-2 und Mil Mi-8T der NVA wurden nach der politischen Wende von der Bell UH-1D der Bundeswehr abgelöst

Foto: Norbert Arnold

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Die Erfahrungen aus dem Feldversuch waren derart positiv, dass nach den ersten demokratischen Wahlen in der DDR am 18. März 1990 von den neuen Ministern Jürgen Kleditzsch (Gesundheit) und Rainer Eppelmann (Verteidigung und Abrüstung) der Aufbau eines Luftrettungssystems nach westdeutschem Vorbild beschlossen wurde. Als offizieller Beginn der planmäßigen Luftrettung in der DDR ist der 10. April 1990 mit der Stationierung von Hubschraubern des Typs Mi-2 in Brandenburg, Greifswald, Magdeburg, Schwerin und Senftenberg sowie mit der Mi-8T in Erfurt zu nennen. Wenig später folgten Stützpunkte in Bad Saarow, Dresden und Zwickau.

Während die NVA neben den Einsatzmaschinen das fliegerisch-technische Personal stellte, erfolgte die Besetzung der RTH mit medizinischen Personal und Material durch die SMH. Vergleichbar den Militärhubschraubern im bundesdeutschen Such- und Rettungsdienst (SAR) trugen die RTH in der DDR die blaue Abkürzung des DDR-Rettungsdienstes SMH auf orangefarbenem Untergrund. Damit wurden im Land Brandenburg Anfang April 1990 in Senftenberg bei Cottbus und in Brandenburg an der Havel sowie Anfang Juni 1990 in Bad Saarow RTH der NVA stationiert.

Am 21./22. Juli 1990 trafen sich die Luftretter aus Ost und West zum „1. Deutsch-deutschen Luftrettungssymposium“ am Senftenberger See, wo sie auch ihre Einsatzmaschinen und ihre Ausrüstung präsentierten. Dazu brachte die ADAC Luftrettung eine BK 117 und die Deutsche Rettungsflugwacht e.V., die heutige DRF Luftrettung, eine BO 105 CBS-4 sowie die NVA eine Mi-2, Mi-8T und Mi-14 zum ersten „Static display“ nach Senftenberg in Brandenburg mit. Im Fokus stand der Ausbau der Luftrettung in der DDR bzw. in den zukünftigen neuen Bundesländern.

„Christoph 33“ – Luftrettung in der Lausitz

Am 10. April 1990 ging der Vorläufer des späteren „Christoph 33“ in Senftenberg mit dem Rufnamen „Äskulap 8“ am Klinikum Niederlausitz an den Start. Dazu wurde eine olivgrüne Mil Mi-2 der Hubschrauberstaffel zur Führung und Aufklärung 103 (HSFA-103) des Kampfhubschraubergeschwaders 3 (KHG 3) „Ferdinand von Schill“ der NVA in Cottbus zum RTH umfunktioniert. In der kurzen, aber turbulenten Geschichte der DDR-Luftrettung ist der 21. September 1990 als letztes historisches Datum zu nennen, an dem eine gelbe Mil Mi-2 der NVA mit den Emblemen von ADAC und DRF sowie der Aufschrift „NOTARZT“ und dem Rufnahmen „Christoph 50“ in Senftenberg präsentiert und stationiert wurde. Allerdings kam diese Maschine nur wenige Tage zum Einsatz, wurde nach der Wiedervereinigung von der Bundeswehr übernommen und wieder in olivgrün bei den Streitkräften eingesetzt. Damit endete auch die nur wenige Monate andauernde Kooperation zwischen den beiden großen Betreibern in der deutschen Luftrettung, ADAC und DRF.

Nach der Wiedervereinigung betrieb die Bundeswehr den RTH, dann allerdings mit dem Rufnamen „SAR Senftenberg 97“, weiter. In vorweihnachtlicher Atmosphäre übernahm die damalige ADAC-Luftrettung GmbH gemeinnützige Gesellschaft mit einer BO 105 CBS-4 und dem Rufnamen „Christoph 33“ am 21. Dezember 1991 die Luftrettungsstation Senftenberg. Am 15. März 2007 wurde eine neue Einsatzmaschine vom Typ EC 135 P2 in Senftenberg stationiert, die die bewährte BO 105 ablöste.

BO 105 als Christoph 33 mit dem Aufkleber “Luftrettung Lausitz“

BO 105 als Christoph 33 mit dem Aufkleber “Luftrettung Lausitz“

Foto: ADAC

Im Mai 2010 standen “Christoph 33“ (EC 135) und “Christoph 71“ (BK 117) einträchtig vereint am ADAC-Luftrettungszentrum in Senftenberg

Im Mai 2010 standen “Christoph 33“ (EC 135) und “Christoph 71“ (BK 117) einträchtig vereint am ADAC-Luftrettungszentrum in Senftenberg

Foto: Jörn Fries

Die ADAC Luftrettung bezeichnet ihre Station in Senftenberg, die mit elf Piloten sowie „Christoph 33“ und „Christoph Brandenburg“ einen der wenigen Doppelstandorte im bundesdeutschen Luftrettungsdienst bildet, als die größte ihrer aktuell insgesamt 36 Luftrettungsstationen.

„Christoph 35“ Brandenburg an der Havel – Luftrettung vor den Toren der Hauptstadt

Zur gleichen Zeit nahm auch eine Mil Mi-2 des auf dem Militärflugplatz Brandenburg-Briest beheimateten Hubschrauberausbildungsgeschwaders 35 (HAG-35) ihre Einsatzbereitschaft als RTH in einer dem Klinikum Brandenburg benachbarten NVA-Kaserne auf. Wie alle anderen in der DDR-Luftrettung eingesetzten RTH trug auch dieser den Rufnamen „Äskulap“. Nach der Übernahme der NVA wurde der Rufname in „SAR Brandenburg 94“ geändert und das Kürzel des DDR-Rettungsdienstes SMH durch die internationale Bezeichnung SAR ersetzt. In der Luftrettung war die Amtshilfe der Bundeswehr zunächst bis zum 31. Dezember 1991 befristet, wurde dann aber um sechs Monate bis zum 30. Juni 1992 verlängert. Die Planungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sahen vor, dass die Bundeswehr nur noch wenige Rettungszentren betreiben und den größten Teil an das Bundesministerium des Innern (BMI) und die etablierten Luftrettungsorganisationen ADAC Luftrettung und Deutsche Rettungsflugwacht e.V. (DRF), die heutige DRF Luftrettung, übergeben sollte.

Vor diesem Hintergrund sollte nach den Planungen des BMI in jedem der fünf neuen Bundesländer eine Luftrettungsstation mit einem Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) des Bundes besetzt werden. Zu diesem Zweck hatte die damalige Grenzschutz-Fliegergruppe, die heutige Bundespolizei-Fliegergruppe, im Auftrag des BMI sechs Hubschrauber (fünf Einsatzmaschinen plus eine Einsatzreserve) des Musters Bell UH-1D von der Bundeswehr übernommen, in Zusammenarbeit mit der Firma Motorflug generalüberholt und für den Verwendungszweck umgerüstet, orangefarben lackiert, zivil zugelassen und notfallmedizinisch ausgerüstet. Auf den Tag genau am 3. Jahrestag der Vereinigung, dem 3. Oktober 1993, übernahm das BMI mit einem orange ZSH des Bundes vom Muster Bell UH-1D und Piloten und Flugtechnikern der damaligen Grenzschutz-Fliegerstaffel Ost in Berlin-Tempelhof (EDBB, später EDDI), der heutigen Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg, den RTH-Standort Brandenburg.

In Brandenburg an der Havel flog eine orange Bell UH-1D als “Christoph 35“

In Brandenburg an der Havel flog eine orange Bell UH-1D als “Christoph 35“

Foto: Archiv Michael Butz

Ende 1993 wurde der Stützpunkt nach Schließung der dortigen Bundeswehrkaserne in die unmittelbare Nähe zum Städtischen Klinikum Brandenburg auf den Marienberg verlegt, wo wenige Monate später im Jahr 1994 eine komplette Luftrettungsstation mit Hangar und Betankungsanlage sowie Bereitschafts- und Verfügungsräumen bezogen werden konnte. Die Bell UH-1D wurde 1997 durch einen neuen ZSH vom Muster BO 105 CBS-5 „EC Superfive“ ersetzt, die wiederum gut zehn Jahre später, am 20. Dezember 2007, durch eine damals brandneue EC 135 T2i ausgetauscht wurde.

“Christoph 35“: Der Bell UH-1D folgte eine BO 105 CBS-5

“Christoph 35“: Der Bell UH-1D folgte eine BO 105 CBS-5

Foto: Harald Rieger

Kurz vor Weihnachten 2007 wurde die BO 105 CBS-5 durch eine EC 135 T2i ersetzt (Aufnahme aus dem April 2010)

Kurz vor Weihnachten 2007 wurde die BO 105 CBS-5 durch eine EC 135 T2i ersetzt (Aufnahme aus dem April 2010)

Foto: Jörn Fries

Zwischen dem 11. Mai und dem 31. August 2020 wurde der Landeplatz der Luftrettungsstation komplett saniert und die Landeplattform überholt sowie die Löschanlage angepasst, wozu der RTH für die Zeit der Baumaßnahme übergangsweise an das nur wenige hundert Meter entfernte Asklepios Fachklinikum Brandenburg verlegt werden musste. Dort wurden eigens für die interimsweise Stationierung ein Behelfslandeplatz und für die adäquate Unterbringung ein Zelthangar von Bundeswehr und Technischem Hilfswerk (THW) errichtet sowie ein Tankwagen der Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg bereitgestellt. Mit zweiwöchiger Verspätung erfolgte am 1. September 2020 die feierliche Inbetriebnahme des neuen Landeplatzes und damit die Wiederaufnahme des Flug- und Einsatzbetriebes an der Luftrettungsstation „Christoph 35“ auf dem Marienberg.

„Christoph 49“ Bad Saarow – Luftrettung mit dem Salonhubschrauber

Der Dritte im Bunde oder besser gesagt dritte RTH im Land Brandenburg ging ebenfalls mit dem Rufnamen „Äskulap“ an der damaligen Militärmedizinischen Akademie (MMA) der NVA, wenig später als Kreiskrankenhaus Fürstenwalde/Spree und dann Humaine Klinikum Bad Saarow bezeichnet, der heutigen Helios Klinik Bad Saarow, nahe dem Scharmützelsee, am 1. Juni 1990 in den Einsatz. In der rasanten Wendezeit kam es zu zahlreichen Kuriositäten, so auch in Bad Saarow, wo der Start der Luftrettung mit einem eilig und improvisiert zum RTH umgerüsteten und für damalige Verhältnisse komfortabel ausgestatteten Salonhubschrauber des ehemaligen Staatsrats- und SED-Parteivorsitzenden Erich Honecker vom Muster Mil Mi-8S des Transportfliegergeschwaders 44 (TG-44) „Arthur Pieck“ (Regierungsfliegerstaffel der DDR) aus Marxwalde, heute Neuhardenberg, in der Luftrettung erfolgte. Bereits nach ca. zehn Wochen wurde Mitte August 1990 die Mi-8S, die bis zu drei Patienten transportieren konnte, abgezogen und eine deutlich kleinere Mil Mi-2 der NVA als RTH in Bad Saarow eingesetzt.

In Bad Saarow flog eine Mil Mi-8S als Rettungshubschrauber

In Bad Saarow flog eine Mil Mi-8S als Rettungshubschrauber

Foto: Mark und Theo Diekmann

Der von der Bundeswehr am 3. Oktober 1990 übernommene RTH bekam nach der Wiedervereinigung den militärischen Rufnamen „SAR Bad Saarow 96“. Nach der Ausmusterung der Mil Mi-2 im Sommer 1991 wurde die bereits im westdeutschen Luftrettungs- und SAR-Dienst bewährte Bell UH-1D auch in Bad Saarow eingesetzt. Am 15. Mai 2000 übernahm die DRF die Luftrettungsstation Bad Saarow mit dem zivilen Rufnamen „Christoph 49“ und einer BK 117 B-2, die im Januar 2010 durch eine EC 135 ersetzt wurde.

In Bad Saarow kam die Bell UH-1D der Bundeswehr zum Einsatz (hier “SAR 41 Nörvenich“ im September 2013 am Bundeswehr-Zentralkrankenhaus Koblenz)

In Bad Saarow kam die Bell UH-1D der Bundeswehr zum Einsatz (hier “SAR 41 Nörvenich“ im September 2013 am Bundeswehr-Zentralkrankenhaus Koblenz)

Foto: Jörn Fries

In Bad Saarow fliegt heute eine EC 135 – sie löste Anfang 2010 die BK 117 ab

In Bad Saarow fliegt heute eine EC 135 – sie löste Anfang 2010 die BK 117 ab

Foto: Jörn Fries

Wenige Monate zuvor erfolgte bereits am 15. Mai 2009 die Einweihung des Personaldienstgebäudes der RTH-Station. Als Besonderheit der Luftrettungsstation Bad Saarow ist die Schirmherrschaft des ehemaligen Kosmonauten Sigmund Jähn zwischen dem August 2018 und dessen Tod im September 2019 zu nennen.

„Christoph 39“ Perleberg – Früh geplant und spät eingerichtet

Bereits zu DDR-Zeiten war ein Luftrettungsstützpunkt in Pritzwalk (Landkreis Prignitz) im Nordwesten des größten der neuen Bundesländer an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern geplant, jedoch nicht errichtet. Es sollte fast zwei Jahrzehnte dauern bis die schnelle Hilfe aus der Luft auch im Norden Brandenburgs implementiert werden konnte. Am 3. Juni 2008 war es dann soweit, als nach dem Bau der Luftrettungsstation am Kreiskrankenhaus Prignitz in Perleberg die gelbe EC 135 P2 der ADAC Luftrettung mit dem Rufnamen „Christoph 39“ einsatzbereit gemeldet und damit die letzte große Lücke in der Luftrettung Brandenburgs geschlossen werden konnte.

Von Anbeginn fliegt in Perleberg eine EC 135 der ADAC Luftrettung

Von Anbeginn fliegt in Perleberg eine EC 135 der ADAC Luftrettung

Foto: Jörn Fries

Der RTH wird vom ADAC als ein „großer Gewinn für die Bewohner der dünn besiedelten Flächen der Prignitz und ländlich strukturierten Regionen Nordwest-Brandenburgs“ bezeichnet, da diese seit der Indienststellung von „Christoph 39“ notfallmedizinisch schneller und optimaler versorgt werden können. Darüber hinaus liegt die Luftrettungsstation im Vier-Länder-Eck, sodass auch Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt angeflogen werden können. Mit dem Einsatz von „Christoph 39“ wird deutlich, dass Notfallrettung keine Bundesländer-Grenzen kennt.

„Christoph 64“ Angermünde – RTH zur Optimierung der Notfallversorgung

Ende der Nullerjahre hatte das Gesundheitsministerium ein Gutachten zur Struktur des Luftrettungsdienstes in Brandenburg in Auftrag gegeben. Ziel war die Ermittlung einer bedarfsnotwendigen Struktur für eine zukünftige Ausrichtung der Luftrettung im Nordosten des Landes. Dazu wurde eine IST-Analyse der Luftrettung, des bodengebundenen Notarztdienstes und arztbegleiteter Patiententransporte durchgeführt sowie Planungsprämissen für die Luftrettung in Brandenburg erstellt. Die Analyse zur Verkürzung der Hilfsfristen hatten ergeben, dass im Landkreis Uckermark ein Bedarf an Luftrettung bestanden hat, wie auch im südlichen Nachbarkreis Barnim. Wie eine Stützpunktkarte der ADAC Luftrettung aus dem Jahre 1990 ausweist, war auch in der Uckermark bereits zu DDR-Zeiten ein Luftrettungsstützpunkt in Prenzlau geplant, der ebenfalls nicht implementiert wurde. Der Landkreis Uckermark liegt ca. 80 km nordöstlich der Hauptstadt Berlin. Im Norden ist der Landkreis Uckermark durch die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern, im Osten durch die Staatsgrenze zur Republik Polen, im Westen durch den Landkreis Oberhavel und im Süden durch den Landkreis Barnim begrenzt.

Jüngster Luftrettungsstandort im Land Brandenburg ist Angermünde – im dortigen Gewerbegebiet ist “Christoph 64“ stationiert

Jüngster Luftrettungsstandort im Land Brandenburg ist Angermünde – im dortigen Gewerbegebiet ist “Christoph 64“ stationiert

Foto: Jörn Fries

Als Konsequenz aus der Analyse hatte das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg am 23. August 2010 zur Optimierung der Notfallversorgung die Stationierung eines RTH in der Uckermark angekündigt. Die Standortentscheidung wurde an den notfallmedizinischen Erfordernissen orientiert und somit die Stadt Angermünde im Süden des Landkreises auf Grund ihrer zentralen Lage am 14. November 2012 als Standort bestimmt. Dafür hatte das Gesundheitsministerium eine Genehmigung für den Stützpunkt bei der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg beantragt und die Stationierung des RTH für den Sommer 2014 geplant. Am 1. August 2015 wurde mit der Indienststellung von „Christoph 64“, einer EC 135 P2 der DRF Luftrettung, an der Luftrettungsstation im Angermünder Gewerbegebiet schließlich die letzte Lücke in Brandenburg geschlossen. Durch die Stationierung dieses RTH konnte die notärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen im Nordosten Brandenburgs, mit einem Einsatzgebiet von 6.000 Quadratkilometern, deutlich optimiert und die Luftrettung enger vernetzt werden.

„Christoph Brandenburg“ – Der Intensivverleger aus der Lausitz

Zusätzlich zum RTH „Christoph 33“ wurde am 1. Juli 1994 ein Intensivtransporthubschrauber (ITH) mit dem Rufnamen „Christoph 71“, der heutige „Christoph Brandenburg“, in Senftenberg stationiert, wodurch dort einer der wenigen Doppelstandorte in der bundesdeutschen Luftrettung entstanden ist. Als ITH für das Land Brandenburg ist er landesweit für alle luftgebundenen Intensivtransporte zuständig.

“Christoph Brandenburg“ ist Brandenburgs einziger Intensivtransporthubschrauber

“Christoph Brandenburg“ ist Brandenburgs einziger Intensivtransporthubschrauber

Foto: Jörn Fries

Die BK 117 B-2 wurde im Juli 2003 durch die EC 145 und im Juli 2016 durch die H145 ersetzt. Durch die zusätzliche Ausstattung mit Night Vision Goggles (NVG), d.h. Bildverstärkerbrillen (BIV), kann der in 24-Stunden-Einsatzbereitschaft stehende „Christoph Brandenburg“ seit April 2018 auch in der Primärrettung bei Nacht eingesetzt werden.

Rechtsgrundlagen der Luftrettung

Im Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz – BbgRettG) vom 14. Juli 2008, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019, ist in § 4 Institutionelle Gliederung, Abs. 3 festgehalten, dass die Luftrettung den bodengebundenen Rettungsdienst bei der Notfallrettung unterstützt und im Bedarfsfall für den Intensivtransport mit RTH und ITH zu sorgen hat. Weiterhin ist im § 6 der Träger des Rettungsdienstes regelt. Dort ist im Abs. 2 festgelegt, dass der Träger der Luftrettung das Land ist und die Aufgabe von dem für das Rettungswesen zuständigen Ministerium wahrgenommen wird.

Nach § 7 Abs. 2 Punkt 5 sind im Landesrettungsdienstplan die Aufgaben und Standorte der Luftrettungsmittel festzulegen. Im § 11 Zentrale Koordinierungsstelle ist in Abs. 1 geregelt, dass das Land mit einer zentralen Koordinierungsstelle den Einsatz von Luftrettungsmitteln zum Interhospitaltransfer koordiniert, wenn die Beförderung mit einem Luftrettungsmittel unter ärztlicher Begleitung durchgeführt werden muss. Weiter ist festgehalten, dass das Land Dritte mit den Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle beauftragen kann. Zur Personalgestellung sind Regelungen im § 14 Abs. 7 enthalten, wonach die Notärzte von den Dienstleistern unmittelbar mit den Kliniken und sonstigen Vertragspartnern bereitzustellen sind. Hinsichtlich der Finanzierung des Rettungsdienstes wird im § 17 Abs. 1 u.a. geregelt, dass die Gebührensätze für die Luftrettung in Gebührenordnungen festzuhalten sind.

Wie im BbgRettG festgehalten besteht die Verordnung über den Landesrettungsdienstplan (Landesrettungsdienstplanverordnung – LRDPV) vom 24. Oktober 2011 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Oktober 2019. Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 und § 20 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes vom 14. Juli 2008 hat die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die Verordnung zum Rettungsdienst festgelegt. Die besonderen Aufgaben und Standorte der Luftrettung sind im Abschnitt 4 festgelegt, wo im § 11 der Einsatz von RTH regelt wird. So wird im Abs. 1 die Einsatzbereitschaft von frühestens 7 Uhr bis Sonnenuntergang sowie der Einsatzradius, welcher in der Regel 50 km und in Ausnahmefällen bis 80 km beträgt, definiert.

Im Abs. 2 ist festgehalten, dass RTH Primärverlegungen immer durchführen und Sekundärverlegungen nur dann durchführen dürfen, wenn keine Primäreinsätze zur Notfallrettung anliegen und die vorausberechnete Einsatzzeit nicht mehr als maximal zwei Stunden beträgt. Der Abs. 3 enthält Daten zu den Standorten, den Funkrufnamen und zum Versorgungsgebiet der RTH/ITH im Land Brandenburg. Darüber hinaus ist die Sonderstellung des RTH „Christoph 35“ in Brandenburg an der Havel geregelt, der als vom Bund bereitgestellter ZSH auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörden des Landes auch für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Verfügung steht. Der § 12 umfasst Regelungen zum Einsatz von Intensivtransporthubschraubern. Dazu wird im Abs. 1 ausgeführt, dass die RTH für Sekundärverlegungen immer einsetzt werden sollen, wenn der Einsatzradius eines RTH nach § 11 Abs. 1 überschritten wird und die voraussichtliche Einsatzzeit über zwei Stunden liegt oder in die Nachtstunden fällt.

Bei Sekundärverlegungen, die den Einsatzradius der RTH nach § 11 Abs. 1 nicht überschreiten, sollen die ITH nur dann eingesetzt werden, wenn der zuständige RTH bereits in einem Einsatz gebunden ist und die Verlegung unverzüglich durchgeführt werden muss oder der RTH mit seiner Ausstattung nicht geeignet ist. Im Abs. 2 ist festgehalten, dass ITH nur dann in der Primärrettung eingesetzt werden dürfen, wenn der RTH im Einsatz oder nicht einsatzbereit ist oder andere geeignete Rettungsmittel innerhalb der Hilfsfrist nicht zur Verfügung stehen. Der Abs. 3 führt aus, dass ein ITH mit dem Funkrufnamen „Christoph Brandenburg“ an der Luftrettungsstation Senftenberg stationiert ist.

Ergänzend wurde die Dienstanweisung für den Einsatz von Rettungshubschraubern und Verlegungshubschraubern im Land Brandenburg vom 18. Februar 1999 geändert durch Fortschreibung vom 27. September 2007 erlassen. Auf Grund § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes vom 18. Mai 2005 und der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan des Landes Brandenburg vom 24. Februar 1997 wird für den Einsatz von RTH und ITH im Land Brandenburg festgelegt: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Luftrettungsmittel und Luftrettungstationen, Einsatzanforderung, Notfallrettung, Sekundärtransporte/Verlegungsflüge, Nachteinsätze, Kostenübernahme, Einsatz von Flugzeugen und Luftrettungsmitteln beim Massenanfall von Verletzten (MANV), Sicherheitsmanagement und Informationspflicht. Des Weiteren enthält die Dienstanweisung fünf Anlagen: 1 Standorte und Einsatzbereiche von RTH, 2 Übersicht Eintreffzeiten, 3 Handlungsalgorithmus für Leitstellendisponenten zur Bearbeitung von Notfalleinsätzen mit Rettungstransporthubschrauber, 4 Handlungsalgorithmus zur Bearbeitung von Verlegungsflügen und 5 Anforderung Verlegungsflug.

Im Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung vom 24. Februar 2003 ist in Art. 1 Abs. 3 geregelt, dass die in den beiden Ländern stationierten RTH und ITH von den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes und der Berliner Feuerwehr grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit in der Luftrettung vom 16. März 2017 auf der Grundlage des Art. 1 Abs. 3 des vorgenannten Staatsvertrages zwischen den beiden Ländern die grenzüberschreitende Kooperation detailliert festgehalten. Dazu sind die RTH „Christoph 31“ Berlin, „Christoph 33“ Senftenberg, „Christoph 35“ Brandenburg, „Christoph 39“ Perleberg, „Christoph 49“ Bad Saarow und „Christoph 64“ Angermünde sowie die ITH „Christoph Berlin“ und „Christoph Brandenburg“ zugelassen. Die Vereinbarung enthält zusammengefasst neben Ausführungen zum Gegenstand der Vereinbarung, Reglungen zu Einsatzauftrag, Einsatzradius, Einsatzlenkung, Kosten der Leistungserbringung und Qualitätsmanagement sowie Schlussvorschriften.

Gegenwärtiger Stand

In Brandenburg sind derzeit fünf RTH und ein ITH stationiert. Grenzüberschreitend können RTH/ITH aus Berlin und den Nachbarbundesländern eingesetzt werden, wie auch die Luftrettungsmittel aus Brandenburg in den benachbarten Bundesländern zum Einsatz kommen können.

Im Herbst 2019 hatte der Landkreis Ostprignitz-Ruppin (OPR) bei einem Planungsbüro in Nordrhein-Westfalen ein Gutachten zur Luftrettung im Kreis in Auftrag gegeben, das am 30. Juli 2020 dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in Potsdam vorgelegt wurde. Demnach soll das 23-seitige Gutachten nachweisen, dass von einem weiteren RTH an den Ruppiner Kliniken GmbH in Neuruppin 860 Notfalleinsätze im Jahr geflogen werden könnten, da die umliegenden RTH zu weit entfernt sind. So liegen der RTH “Christoph 31“ und der ITH “Christoph Berlin“ ca. 55-65 km, der RTH “Christoph 35“ in Brandenburg an der Havel und der RTH “Christoph 39“ in Perleberg jeweils ca. 65 km, der RTH “Christoph 49“ in Neustrelitz ca. 50 km und der RTH “Christoph 64“ in Angermünde ca. 80 km vom Landkreis OPR entfernt. Die Geschäftsführung der Neuruppiner Klinik betonte mehrfach gegenüber der Presse, dass die Hilfsfristen im Landkreis OPR nur mit einem RTH einzuhalten wären.

Dem Vernehmen nach hat das Land die Stationierung eines sechsten RTH allerdings abgelehnt, da ein RTH einen Einsatzradius von 80 km abdecken könne und im kommenden Jahr ein dritter RTH in Berlin in Dienst gestellt werden solle, der auch für Brandeburg zuständig sei.Darüber hinaus seien im größten der neuen Bundesländer auch ein SAR-Hubschrauber des Bundeswehr stationiert und eine Fliegerstaffel der Bundespolizei beheimatet, die die Luftrettung und den Katastrophenschutz im Bedarfsfall ergänzen bzw. unterstützen könnten.

Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Luftrettung

Das SAR-Kommando auf dem Fliegerhorst Holzdorf/Schönewalde (Landkreis Wittenberg) kann mit dem SAR-Hubschrauber „Rescue 87“ auch im Rahmen der Dringenden Eilhilfe, wenn ein ziviles Rettungsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, den Rettungsdienst unterstützen und im Rahmen der Katastrophenhilfe des Bundes eingesetzt werden. Derzeit kommt noch ein SAR-Hubschrauber des Musters Bell UH-1D zum Einsatz, der in den kommenden Monaten durch eine neue H145 LUH SAR (Light Utility Helicopter Search and Rescue – Leichter Unterstützungshubschrauber SAR) ersetzt wird. Der u.a. mit einer Rettungswinde ausgerüstete SAR-Hubschrauber kann auch Bundesländer-übergreifend die Berg- und Höhenrettung bei besonderen Einsatzlagen unterstützen.

Die Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg, welche nordöstlich von Berlin in der brandenburgischen Gemeinde Ahrensfelde beheimatet ist, verfügt über drei unterschiedlich große Einsatzhubschrauber in unterschiedlicher Anzahl. Neben den Aufklärungs- und Beobachtungshubschraubern (ABH) des Musters EC 135 T2 sind dies der Leichte Transporthubschrauber (LTH) des Musters EC 155 B, u.a. zum Transport von Air Rescue Specialists (speziell ausgebildete Wasserretter), und der Mittlere Transporthubschrauber (MTH) des Musters AS 332 L1 „Super Puma“, welcher u.a. zum Transport von Löschwasseraußenlastbehältern (LAB) bei Waldbränden und Sandsäcken in speziellen Netzen bei Flutkatastrophen eingesetzt werden kann.

Autoren

Wir danken:
allen Bildautoren, deren Aufnahmen die Reportage mit ihren historischen und aktuellen Aufnahmen aufgelockert haben

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Über rth.info und unser Themenspektrum

Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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