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Christoph 51: Absturzursache bleibt weiterhin unklar!

20.10.2005

Filderstadt (BWÜ) ::  Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart gestern mitteilte, ist die Ursache für den Absturz des Stuttgarter Hubschraubers am 28. September 2005 auch nach Abschluss der gerichtsmedizinischen Untersuchungen nicht geklärt.

Auszug aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.10.05:

"Zur Ermittlung des Unfallherganges hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Obduktion der sterblichen Überreste der vier Insassen und die Erstellung eines chemisch-toxikologischen Gutachtens angeordnet. Nach dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchungen kann von einer Störung der Handlungsfähigkeit des Piloten durch Medikamente oder Suchtstoffe nicht ausgegangen werden."

Technische Störungen an dem verunfallten Hubschrauber mit Kennzeichen D-HBBB waren bereits zuvor durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ausgeschlossen worden.

"Der tragische Absturz unseres Stuttgarter Hubschraubers bleibt für uns unfassbar. Was in den letzten Sekunden vor dem Unglück an Bord von Christoph 51 passierte, werden wir wohl nie erfahren. Gemeinsam mit den Hinterbliebenen bleibt uns nur die Trauer um vier ganz besondere Menschen, deren Verlust durch nichts zu ersetzen ist", erklärt Steffen Lutz, Geschäftsführer der DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.).

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