EXKLUSIV: Sachsen schreibt Luftrettung erneut aus
14.05.2025
Chemnitz / Dresden (SN) :: Die in Chemnitz ansässige Landesdirektion Sachsen (LDS) hat aktuell die Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 bis 2045 EU-weit ausgeschrieben. Dies geht aus einer aktuellen Veröffentlichung auf dem Vergabeportal TED.Europa.EU vom gestrigen Dienstag (13.05.2025) hervor (siehe Weblink im Kontextbereich dieser News).
Auch der Betrieb der Luftrettungsstation Schkeuditz-Dölzig mit ihren beiden RTH “Christoph 61“ und “Christoph 63“ wird ausgeschrieben (Archivaufnahme aus dem Juni 2022)
Foto: Jörn Fries
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Lange Laufzeit
Konkret betrifft die Ausschreibung die vier bestehenden Luftrettungszentren in Bautzen (Intensivtransporthubschrauber [ITH] “Christoph 62“, derzeitiger Betreiber: DRF Luftrettung, Los 1), Dresden (Rettungshubschrauber [RTH] “Christoph 38“, DRF Luftrettung, Los 2), Schkeuditz-Dölzig (RTH “Christoph 61“ und RTH “Christoph 63“, ADAC Luftrettung, Los 3) und Zwickau (RTH “Christoph 46“, ADAC Luftrettung, Los 4). Die aktuelle Beauftragung für alle vier Stationen läuft am 31. Dezember 2026 aus.
Die neue Beauftragung soll eine Laufzeit von neunzehn Jahren, also bis zum 31. Dezember 2045, haben, Der Konzessionsgeber, also der Freistaat Sachsen, vertreten durch die LDS, ist allerdings berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung um bis zu zwei Jahre, also bis längstens zum 31. Dezember 2047, zu verlängern, wenn dies notwendig ist, die luftrettungsdienstliche Versorgung bis zur Wirksamkeit eines Anschlussvertrages oder einer anderweitigen Versorgungsform sicherzustellen. Alle vorhandenen vier Luftrettungsstationen sind weiter zu nutzen.
Ausweitung der Betriebszeiten bei den RTH
Während der ITH “Christoph 62“ weiterhin 24/7/365 zur Verfügung stehen soll, wird es bei den drei RTH-Standorten in Dresden, Schkeuditz-Dölzig (mit zwei RTH) und Zwickau eine Neuerung geben: Zwar sollen diese auch weiterhin nur im Tagflugbetrieb, d. h. frühestens ab 7:00 Uhr bis Sonnenuntergang + 30 min, betrieben werden, allerdings ist eine sogenannte Randzeitenerweiterung in den Wintermonaten bis 19:00 Uhr vorgesehen.Seitens der LDS heißt es zum aktuellen Verfahren ergänzend: “Die Vergabe der Konzessionen erfolgt gemäß §§ 153, 151 GWB, § 12 Abs. 1 Satz 1 KonzVgV (freie Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen, die die Eignungsanforderungen (vgl. Abschnitt A) erfüllen, sich mit einem Erstangebot beteiligen können.“ Potenzielle Bieter können zwar für alle vier Lose Angebot einreichen, jedoch höchstens zwei Aufträge erhalten. Die Frist für den Eingang der Interessenbekundungen endet am 1. August 2025 um 23:59 Uhr.
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