Hubschrauber für den Krisenfall: Die Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
26.09.2021
Bonn (NRW) :: Wer registriert, koordiniert und steuert eigentlich Rettungshubschrauber im Katastrophenfall? Wir haben das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn nach seiner Rolle befragt.
Als Reaktion auf die Flutkastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatte die DRF Luftrettung vermeldet, sie stelle ab 1. Oktober 2021 zwei Hubschrauber des Typs H145 mit Seilwinde bereit, die im Katastrophenfall nach entsprechender Anforderung besetzt und zum Einsatz gebracht werden könnten. Doch da der Katastrophenschutz Ländersache ist, stellt sich die Frage, ob es eine zentrale Registrierung und Koordination solcher überregional einsetzbarer Einsatzmittel gibt. Die DRF Luftrettung hatte hierzu geschrieben:
“Wir gehen davon aus, dass den Katastrophenschutzbehörden entsprechende Übersichten vorliegen und diese es ihnen ermöglichen, im Katastrophenfall jeweils den passenden Hubschrauber zu alarmieren, um Menschen in Not bestmöglich zu helfen.“

Rettungshubschrauber im Katastropheneinsatz: Die ADAC Luftrettung hatte mitgeteilt, dass allein ihre Rettungshubschrauber bei der Flutkatastrophe insgesamt mehr als 200 Rettungseinsätze geflogen seien, davon 111 (!) Windenrettungen
Foto: ADAC Luftrettung
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GMLZ vermittelt Rettungsmittel – die Abfrage erfolgt pro Einzelfall
Wir fragten daher die Pressestelle des BBK, ob unter das Ressourcenmanagement des BBK auch das Registrieren von Hubschraubern fällt, die besondere Fähigkeiten für den Katastrophenschutz der Länder aufweisen (z.B. Rettungswinde oder Wärmebildkamera). Die Antwort:
“Grundsätzlich registriert das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum, kurz GMLZ, des BBK keine Fähigkeiten der Hubschrauber für den Katastrophenschutz. Im Zuge des Konzepts ‘Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern‘ im Rahmen von Vegetationsbränden [...] hält das GMLZ aber eine [jährlich aktualisierte] Übersicht der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Waldbrandbekämpfung vor. Darunter befinden sich auch die für die Vegetationsbrandbekämpfung geeigneten Hubschrauber.“
Dies zielt also nur auf einen kleinen Ausschnitt der Arten von Katastrophenfällen, für welche die Länder Vorsorge treffen müssen. Sofern nicht gerade Menschen von Brandausbreitung bedroht sind und ausgeflogen werden müssen, ist die Luftrettung hierbei nicht weiter relevant. Jedoch vermittle das BBK auf Anfrage, so wörtlich, Ressourcen und Hilfsgüter über den Weg der Amtshilfe an die Länder, darunter auch Hubschrauber. Das erfolgt bundesweit oder im Zuge des Europäischen Katastrophenschutzmechanismus.
Für die Vermittlung tausche sich das GMLZ mit einer Vielzahl von Ansprechpartnern aus. Aber: Eine Übersicht über die bundesweit verfügbaren Rettungsmittel liegt dem GMLZ nicht vor
, stellte die Pressestelle des BBK klar. Durch die konkrete Anfrage bei den Ressourcenstellern im Ereignisfall kann dieser für den Einzelfall entscheiden, ob eine Ressource für die konkrete Anforderung zur Verfügung steht.
Das heißt also: Ob die über das GMLZ angefragten Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen, wer sie für den Einsatz bereitstellt und binnen welcher Frist, wird zumindest vom GMLZ erst im jeweiligen Ernstfall ermittelt. Ob die Bundesländer dies anders handhaben müsste erst eine Anfrage bei den einzelnen 16 Ministerien aufzeigen, die im jeweiligen Bundesland den Katastrophenschutz verantworten: Sprich, ob sie regelmäßig aktualisierte Listen von Einsatzmitteln führen, die dann im Ernstfall gleich vorliegen; und in welchem Umkreis die Rettungsmittel erfasst werden, was ja für Flächenlagen oder entlang der Ländergrenzen besonders wichtig ist.
Entsendung der Rettungshubschrauber bei der Flutkatastrophe Mitte 2021
Wir fragten das BBK nach der Rolle des GMLZ und auch der Zivilschutzhubschrauber des Bundes (ZSH) bei der Flutkatastrophe:
“Bei der Flutkatastrophe wurden von den betroffenen Ländern Hubschrauber mit bestimmten Fähigkeiten wie Nachtflugtauglichkeit und Windenfähigkeit über das GMLZ angefordert und durch das GMLZ vermittelt. Das Land Nordrhein-Westfalen als eines der beiden betroffenen Bundesländer verfügt über drei Zivilschutz-Hubschrauber. Der in Köln stationierte Zivilschutz-Hubschrauber Christoph 3 war im Erftkreis eingesetzt, u.a. zur Erkundung des Schadensgebietes und zu Sucheinsätzen.“
Im Weiteren verwies das BBK hier auf die umfangreiche Hilfeleistung durch andere Hubschrauber des Bundes (Bundeswehr, Bundespolizei). Eine Verlegung anderer ZSH des Bundes in das Katastrophengebiet fand demzufolge nicht statt.
In einem separaten Artikel werden wir auf die Rolle der Zivilschutzhubschrauber des Bundes im Katastrophenfall näher eingehen und der Frage nachgehen, wie deren Fähigkeiten für den Katastrophenschutz der Länder eigentlich weiterentwickelt werden.

Bei der Flutkatastrophe 2021 kam es durch unpassierbare Straßen zu vielen Einsätzen, bei denen Hubschrauber Menschen aus höchster Not retten mussten. Viele der Hubschrauber waren aus anderen Bundesländern angerückt
Foto: ADAC Luftrettung
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- Pressestelle des BBK