DRF Luftrettung: Hubschrauber für den Katastrophenfall
15.09.2021
Filderstadt (BWÜ) ::
Bereits am 6.9.2021 teilte die DRF Luftrettung per Pressemitteilung der Öffentlichkeit mit , dass sie ab 1. Oktober 2021 zwei Hubschrauber des Typs H145 mit Winde für den bundesweiten Einsatz bei Katastrophen und besonderen Lagen
bereitstellen werde. Dies erfolge ganz bewusst außerhalb der öffentlich-rechtlichen Luftrettung um die Maschinen flexibel und zeitnah zur Verfügung stellen zu können.
Gestellung aus Pool von Ersatzmaschinen
Hierzu wollten wir von rth.info wissen, ob sich im Fall einer Anforderung die Zahl der Maschinen, die als Reserve für die reguläre Luftrettung bereitstehen, reduziert, oder der Reservepool aufgestockt wurde. Dazu teilte uns Anne Kunzendorf von der Stabsstelle Kommunikation & Marketing mit, dass die DRF Luftrettungausreichend Ersatzmaschinen
vorhalte, ohne dass der Betrieb an unseren bundesweiten Luftrettungsstationen dadurch beeinträchtigt wird
. Offenbar wurde also der bestehende Reservepool, der zum Betrieb der bestehendenStandorte sowieso immer erforderlich war, in seiner Größe nicht extra angepasst, weil er bereits für groß genug erachtet wurde. Das erscheint plausibel angesichts der beachtlichen Größe ihrer rot-weißen Flotte.
Stationierungsort(e) noch nicht verkündet, Besetzung lageabhängig
Zum Stationierungsort (oder -orten) der beiden Maschinen, die für den Katastrophenfall bereitstehen sollen, äußerte sich die DRF Luftrettung auf unsere Anfrage nicht, sondern verwies auf eine separate Mitteilung hierzu, die am 1. Oktober erfolgen solle. Zur Art der vorgesehenen Rufbereitschaft teilte sie uns mit, das jeweils vorliegende Katastrophenszenario sei maßgeblich für die Besetzung der Maschinen und die zu erzielende Ausrückezeit. Auch Notärztinnen und Notärzte können Teil der Crews sein.
Ob und wie sich das infrage kommende Personal für die DRF Luftrettung bereithält, also beispielsweise binnen einer vorgegebenen Zeit an einem definierten Ort eintreffen muss, geht hieraus nicht eindeutig hervor. Naheliegend ist die Vermutung, dass – ähnlich wie bei den Hubschraubern – auf eine sowieso bestehende Personalreserve zurückgegriffen wird. Wir werden hierzu sicherlich im Oktober noch nachberichten, wenn die angekündigte Bereitstellung der Maschinen erfolgt ist.

Ein Hubschrauber der DRF Luftrettung mit Seilwinde, hier eine H145 bei einer Flugvorführung
Foto: Patrick Permien
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Kostenübernahme
Wer die Kosten der ständigen Vorhaltung zahlt, beantwortete die DRF Luftrettung nicht – sie werde bereits vorhandene Ressourcen im Katastrophenfall [einsetzen]
, hieß es dazu lediglich. Wir haben darüber hinaus wissen wollen, wie die Einsatzkosten abgerechnet werden, denn gerade im Katastrophenschutz stehen die Vorhaltungskosten der teuren Rettungsmittel potenziell in einem Missverhältnis zu den Erstattungen aufgrund der glücklicherweise geringen Einsatzzahlen. Kunzendorf erklärte hierzu, die anfallenden Aufwände werden im Einzelfall mit der anfordernden Behörde besprochen
. Das bedeutet, dass laufende Kosten für die Vorhaltung – sofern sie denn in nennenswerter Höhe entstehen – zu Lasten der DRF Luftrettung gehen, und lediglich im Anforderungsfall die Möglichkeit besteht, einen Teil der Vorhaltungskosten beglichen zu bekommen.
Anforderung / Beauftragung im Bedarfsfall
Abschließend wollten wir in Erfahrung bringen, nach welchen Kriterien die beauftragenden Behörden denn entscheiden würden, welcher Hubschrauberbetreiber im Katastrophenfall die Hubschrauber mit Seilwinde bereitstellen soll. Diesbezüglich verwies Kunzendorf auf die Katastrophenschutzbehörden:
Wir gehen davon aus, dass den Katastrophenschutzbehörden entsprechende Übersichten vorliegen und diese es ihnen ermöglichen, im Katastrophenfall jeweils den passenden Hubschrauber zu alarmieren, um Menschen in Not bestmöglich zu helfen.
In Deutschland ist der Katastrophenschutz Ländersache, somit müsste jedes Bundesland in regelmäßigen Zeitabständen das bestehende Angebot monitoren, oder hierfür eine zentrale Stelle wie etwa das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) um Hilfe bitten. Zu dem Thema des zentralen Ressourcenmonitorings in Bezug auf Hubschrauberhilfe im Krisenfall werden wir ebenfalls noch gesondert berichten.

Dass Rettungshubschrauber situativ für Flächen- oder Großereignisse befristet eingesetzt werden kommt des Öfteren vor. Hier “Christoph 111“, der in der Corona-Pandemie als Verstärkung in Dienst gestellt wurde und bis heute fliegt
Foto: Patrick Permien
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