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EXKLUSIV: “Christoph 15“ mit Rettungswinde: Aus Probebetrieb wird Regelbetrieb

21.07.2019

Straubing (BAY) ::  Vor anderthalb Jahren, Ende Januar 2018, startete der zunächst auf ein Jahr befristete Rettungswinden-Probebetrieb des Rettungshubschraubers (RTH) “Christoph 15“ (rth.info berichtete). Dieser ist inzwischen in den Regelbetrieb überführt worden. Dies geht aus einer freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung hervor, die zwar schon am 26. März 2019 vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Straubing veröffentlicht, aber erst jetzt im Rahmen von Recherchen bekannt wurde. Durch eine Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag zwischen dem ZRF Straubing und der ADAC Luftrettung gGmbH wurde das Windenrettungsverfahren nunmehr dauerhaft in das Leistungsprofil für den RTH “Christoph 15“ einbezogen. Ausschlaggebend dürfte gewesen sein, dass innerhalb der ersten sechs Monate im Probebetrieb bereits über 20 Windeneinsätze erfolgreich absolviert wurden.

Fliegen jetzt im Regelbetrieb mit der Rettungswinde: die Besatzungen des RTH “Christoph 15“ (hier bei der 40-Jahr-Feier im November 2017)

Fliegen jetzt im Regelbetrieb mit der Rettungswinde: die Besatzungen des RTH “Christoph 15“ (hier bei der 40-Jahr-Feier im November 2017)

Foto: ADAC Südbayern

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Die ADAC Luftrettung verpflichtete sich, den Straubinger RTH “mit einer Rettungswinde auszustatten, eine Ersatzwinde bereitzuhalten und Windeneinsätze durchzuführen“. Der ADAC ist zudem für die Auswahl und Schulung des für den Windenrettungsbetrieb geeigneten Personals zuständig und hat regelmäßig die erforderlichen Trainings, unter anderem auch mit Bergrettungsangehörigen, durchzuführen.

Unabhängig vom öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrag ist die Nachtragsvereinbarung zeitlich zum 31. Dezember 2023 befristet. Die Laufzeit kann einmalig um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden.

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