Landesdirektion Sachsen schreibt Luftrettung komplett aus – nur zwei Lose
08.05.2018
Chemnitz/Dresden (SN) :: Am vergangenen Donnerstag (03.05.2018) hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) auf ihrer Website die Vergabeunterlagen für das “Konzessionsvergabeverfahren zur Übertragung der Dienstleistungskonzessionen zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2019 bis 2026 auf Konzessionsnehmer (§ 31 SächsBRKG)“ zum Herunterladen eingestellt. Am 26. Juni 2018 um 10 Uhr endet die Frist zur Einreichung der Bewerbung.
Damit kann der von der Vergabekommission der LDS vorgesehene Termin zur Neuvergabe des Betriebs der derzeit fünf sächsischen Luftrettungsmittel 1. Januar 2019 aller Voraussicht nach eingehalten werden. Bis dahin sichern Übergangsverträge mit den beiden bisherigen Luftrettungsbetreibern ADAC Luftrettung (“Christoph 61“ und “Christoph 63“ in Schkeuditz-Dölzig sowie “Christoph 62“ in Bautzen) und DRF Luftrettung (“Christoph 38“ in Dresden und “Christoph 46“ in Zwickau) den Betrieb an den vier Stationen. Die neue Laufzeit beträgt acht Jahre und endet am 31. Dezember 2026. Die Vergabe ist – ein Novum in der Geschichte der deutschen Luftrettung – in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst die beiden Luftrettungsstationen in Bautzen (bisher ADAC) und Dresden (DRF), Los 2 die beiden Stationen in Schkeuditz-Dölzig (ADAC) und Zwickau (DRF). An einen Anbieter kann maximal ein Los vergeben werden. Zum Leistungsumfang der jeweiligen Konzessionsnehmer gehört neben dem Tagflugbetrieb der dort stationierten Rettungshubschrauber (RTH), “die vorhandenen Luftrettungsstationen [...] zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen“.
Mit der EU-weiten Veröffentlichung der Ausschreibung ist ein längeres Hickhack um die Neuvergabe beendet, hätten drei der vier Stationen – mit Ausnahme von Bautzen – bereits zum 1. Januar 2018, Bautzen zum 1. Juni 2018 ausgeschrieben werden sollen. Wie es aus Kreisen der sächsischen Kostenträger hieß, war die Zusammenarbeit in der Vergabekommission in den letzten Monaten durchaus fordernd und intensiv, aber auch immer vom Willen zur zügigen und rechtskonformen Neuvergabe der Luftrettungsstationen geprägt.
Für die künftigen Betreiber dürfte die insgesamt achtjährige Laufzeit durchaus lukrativ sein – im Nachbarland Sachsen-Anhalt wurde im Vorjahr die Primär- und Sekundärluftrettung nur für sechs Jahre ausgeschrieben. Ob die Ausschreibung im Freistaat allerdings der große Wurf ist, darf trotzdem bezweifelt werden. Denn an den Stationen Dölzig-Schkeuditz, Dresden und Zwickau wurde nur der Tagflugbetrieb ausgeschrieben, so dass das im Osten Sachsens gelegene Bautzen alleiniger “24-Stunden-Luftretter“ bleiben wird. Dabei sind “Luftrettung bei Dunkelheit“ und “Ausweitung der Betriebszeiten von RTH in die fliegerische Nacht“ Themen, mit denen sich alle an der Luftrettung Beteiligten bereits jetzt aktiv auseinandersetzen (müssen) – und nicht erst in acht Jahren.
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