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ZSH “Christoph 2“ wird vorübergehend nach Friedrichsdorf verlegt

25.11.2016

Frankfurt am Main (HES) ::  Der seit August 1972 an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik (BGU) Frankfurt am Main stationierte Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) “Christoph 2“ wird im kommenden Jahr in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium (RP) Gießen als für die Luftrettung in Hessen zuständigen Behörde interimsweise nach Friedrichsdorf in den Hochtaunuskreis verlegt. Dies bestätigte die Pressestelle des RP Gießen am heutigen Freitag (25.11.2016) auf Anfrage von rth.info.

Der an der BGU Frankfurt am Main stationierte ZSH “Christoph 2“ wird vsl. ab März 2017 interimsweise nach Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis) verlegt

Der an der BGU Frankfurt am Main stationierte ZSH “Christoph 2“ wird vsl. ab März 2017 interimsweise nach Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis) verlegt

Foto: Jörn Fries

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Grund für die temporäre Verlegung ist die anstehende Sanierung des Hubschrauberlandeplatzes des Luftrettungszentrums auf dem Dach des BGU-Gebäudes K. Bei dem Ausweichstandort in Friedrichsdorf handelt es sich um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Landeplatz. Dort können die Besatzungen des ZSH die Infrastruktur der Firma Rotorflug nutzen.

Die Archivaufnahme aus dem August 2004 zeigt die EC Bo 105 CBS-5 auf dem Dach des BGU-Gebäudes K

Die Archivaufnahme aus dem August 2004 zeigt die EC Bo 105 CBS-5 auf dem Dach des BGU-Gebäudes K

Foto: Jörn Fries

Die Verlegung nach Friedrichsdorf hat nach Angaben des RP Gießen keine Auswirkungen auf den Betrieb des ZSH “Christoph 2“. So betrage die Flugdauer zwischen BGU und dem Landeplatz in Friedrichsdorf etwa 2 Minuten, “so dass keine wesentlichen Auswirkungen im angestammten Einsatzgebiet zu erwarten sind“. Hier offenbart sich ein auffälliger Unterschied zur Interimsverlegung des Karlsruher Rettungshubschraubers (RTH) “Christoph 43“ der DRF Luftrettung von seinem langjährigen Standort am St. Vincentius-Krankenhaus zum Baden-Airpark. Die Verlegung des Karlsruher RTHs habe nach Aussagen des Karlsruher DRK-Kreisgeschäftsführers Jörg Biermann gegenüber lokalen Medien nämlich zu einer massiven Verschlechterung der Hilfsfrist-Erfüllungsquote im Rettungsdienstbereich Karlsruhe geführt. Diese Aussage verwundert ein wenig, werden die Eintreffzeiten luftgebundener Rettungsmittel bei der Berechnung der beiden gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist-Erfüllungsquoten von 95 Prozent innerhalb von 10, maximal 15 Minuten für das ersteintreffende Rettungsmittel bzw. den Notarzt doch gar nicht berücksichtigt!

Erst 2010 grundlegend saniert und trotzdem bereits ein Auslaufmodell: die DRF-Station “Christoph 43“ in Karlsruhe (Archivaufnahme aus dem Februar 2011)

Erst 2010 grundlegend saniert und trotzdem bereits ein Auslaufmodell: die DRF-Station “Christoph 43“ in Karlsruhe (Archivaufnahme aus dem Februar 2011)

Foto: Jörn Fries

Die Sanierungsmaßnahme in Frankfurt und die Stationsverlagerung nach Friedrichsdorf werden voraussichtlich ab März 2017 erfolgen, teilte das RP Gießen noch ergänzend mit.

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