PIS: EU-Verordnung 965/2012 gilt seit 28. Oktober 2014
28.10.2014
Berlin (BLN) :: “Deutsche Luftrettung: Alexander Dobrindt sichert Landeplätze an Krankenhäusern“ titelte am gestrigen Montag (27.10.2014) die in Düsseldorf erscheinende Tageszeitung “Rheinische Post“ (RP) in ihrer Onlineausgabe. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) könne Entwarnung für die deutsche Luftrettung geben. Er habe einen “Zukunftsplan für Hubschrauberlandestellen“ an Kliniken aufgelegt.
Ziel von Dobrindts Zukunftsplanes sei es, alle Hubschrauberlandestellen an Krankenhäusern zu erhalten, um die luftgebundene Notfallrettung auch weiterhin sicherstellen zu können. "Wir setzen EU-Recht um, nutzen aber zugleich geschickt die Spielräume, die wir haben. Dazu bedarf es aber konkreter Maßnahmen, die wir mit dem Zukunftsplan angehen", heißt es dazu auf der Website des BMVI.
Zum Hintergrund
Krankenhäuser und Ärztevereinigungen hatten im Sommer Alarm geschlagen: Die am heutigen Dienstag (28.10.2014) in Kraft getretene EU-Richtlinie 965/2012, die den Betrieb von Luftfahrtzeugen innerhalb der Europäischen Union regelt und somit auch Regelungen für den sicheren Flugbetrieb mit zivilen Hubschraubern durch gewerbliche Luftrettungsunternehmen vorsieht, mache strengere bauliche Vorgaben als bisher . Man befürchtete seinerzeit, dass etwa 50 Prozent der deutschen Kliniken von Rettungs- (RTH) und Intensivtransporthubschraubern (ITH) nicht mehr hätten angeflogen werden können (rth.info berichtete).
Zur Lösung des vermeintlichen Problems nutzte Dobrindt jetzt eine Ausnahmemöglichkeit: Sein Ministerium ließ 2.346 Hubschrauber-Landestellen, davon allein 482 im bevölkerungsstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen, zu “Public Interest Sites“ (PIS), so genannten “Landestellen von öffentlichem Interesse“, erklären.
Eine Arbeitsgruppe um die Leistungserbringer Bundespolizei, ADAC-Luftrettung und DRF-Luftrettung erarbeitete in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) eine Liste aller Landeplätze. Am Montag (27.10.2014), also nur einen Tag vor Inkraftreten der EU-Verordnung, wurde auf dem Erlasswege die Genehmigung für die nunmehr bundesweit bekannten Landeplätze erteilt.
Andreas Kümer, Sachbearbeiter beim Bundespolizei-Präsidium in Sankt-Augustin gegenüber rth.info: “Die bisher nur in regionalen Dateien der einzelnen Luftrettungsunternehmen für die eigenen Piloten erfassten Landeplätze werden nun nach einheitlichen Kriterien erfasst und bewertet. Gegebenenfalls müssen anschließend noch Verbesserungen/Veränderungen an einzelnen Landeplätzen vorgenommen werden.“ Hierzu sei man mit den betroffenen Kliniken bereits im Gespräch.
Am Beispiel der Stadt Bielefeld zeigt rth.info, wie vielfältig und unterschiedlich die Kennzeichnung von genehmigten Landeplätzen bzw. so genannten “Public Interest Sites“ (PIS) zurzeit allerdings noch ist.
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Das Klinikum Bielefeld, Standort Mitte, wird regelmäßig von RTH und ITH angeflogen (hier die blaue Ersatzmaschine des RTH “Christoph 13“)
Foto: Jörn Fries

Der “Public Interest Site“ am Klinikum Bielefeld, Standort Mitte, muss noch besser gekennzeichnet werden
Foto: Jörn Fries

Ausgedient: der alte Sonderlandeplatz am Gilead I wird in Bälde durch einen neuen Dachlandeplatz ersetzt
Foto: Jörn Fries

Einer der letzten Gäste auf dem alten Sonderlandeplatz am Gilead I war Ende September 2014 der RTH “Christoph Europa 2“ aus Rheine
Foto: Jörn Fries

Alt und neu: im Vordergrund der alte Sonderlandeplatz, im Hintergrund der zukünftige auf dem Dach des Gilead I
Foto: Jörn Fries

Fast fertig: der neue Landeteller auf dem Dach des Gilead I (von der Sparrenburg aus gesehen & fotografiert)
Foto: Jörn Fries

Am Standort Johannesstift des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld waren erst kürzlich die Maler aktiv
Foto: Jörn Fries

Das weiße H ist nun auch von Weitem zu sehen (Aufnahme vom 20. Oktober 2014)
Foto: Jörn Fries
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