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Ausnahmegenehmigungen für Landeplätze

01.08.2014

Berlin (BLN) ::  Aufatmen bei den Krankenhäusern der Bundesrepublik. Nach den Vorgaben der EU müssen Hubschrauberlandeplätze gewisse Standards erfüllen, damit sie von Hubschraubern angeflogen werden dürfen. Diese Auflagen gelten nicht nur für alle kommerziellen Nutzungen, sondern auch für die Nutzung von Landeplätzen an Krankenhäusern durch Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber (rth.info berichtete). Diese Regelung wurde bereits 2012 beschlossen, eine Übergangsfrist läuft jedoch im Oktober diesen Jahres aus.

Obwohl die EU in einer Stellungnahme betont, dass es für Flüge von Rettungshubschraubern Ausnahmeregelungen geben soll, befürchten viele Kliniken, dass sie in Zukunft von der Luftrettung ausgeschlossen werden könnten, weil ihre Landeplatz die notwendigen Sicherheitsstandards nicht erfüllen, und sie Umbauten finanziell nicht bewältigen können oder wollen. So hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) laut Medienberichterstattung für den deutschen Raum die großzügige Ausschöpfung der Spielräume für Ausnahmeregelungen in Aussicht gestellt.

Das Ministerium hat alle bislang nicht offiziell genehmigten Landeplätze nun in „Landestellen von öffentlichem Interesse“ umwandelt. Durch diese Umwandlung können die bisherigen Landeplätze nach übereinstimmenden Angaben der Medien uneingeschränkt weiter betrieben werden.

Viele Landeplätze an Krankenhäusern erfüllen nach Auskunft des Ministeriums eigentlich nicht die von der EU geforderten Voraussetzungen. Das liegt darin begründet, dass sie weder einer offiziellen Kontrolle durch die Behörden unterliegen, noch jemals offiziell genehmigt wurden.

Allerdings sind diese Landeplätze dennoch zulässig - dank einer Ausnahme im Gesetz. Sofern eine Gefahr für Leib und Leben abgewehrt werden muss, kann ein Pilot auch außerhalb der rund 500 in Deutschland genehmigten Flugplätze aufsetzen. Deutschlandweit gibt es hierfür ca. 1600 sogenannte Außenlandestellen. Genau diese werden jetzt zu „Landestellen von öffentlichem Interesse“ deklariert, wie das Ministerium bestätigt haben soll.

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Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

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Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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