Nach Absturz: DRF Luftrettung weiter offshore tätig
13.03.2014
Berlin (BLN) :: Nach dem tragischen Hubschrauberabsturz von “Air Ambulance 02“ vor der Halbinsel Darß wollen DRF Luftrettung und der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz die Zusammenarbeit fortsetzen. Das berichtet der “Focus“ (siehe 1. Weblink).
Die Maschine vom Typ BK 117 war bei einem Trainingsflug am 28. Februar aus bisher ungeklärten Gründen abgestürzt. Bei dem Unglück kamen drei Menschen ums Leben. Der Copilot aus Rheinland-Pfalz überlebte als einziger Insasse (rth.info berichtete); er ist nach Medienberichten bislang nicht aussagefähig.
DRF-Sprecherin Petra Hentschel sagte am Montag, dass es für eine konkrete Planung noch zu früh sein. „Wir sind noch mit der Trauerbewältigung befasst, stehen Angehörigen der Toten und Mitarbeitern zur Seite.“ Sprecher Siegfried Wagner vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz betonte, dass man keinen Grund sähe, die Zusammenarbeit zu beenden. 50Hertz hatte die Zusammenarbeit initiiert.
50Hertz und DRF verständigten sich bereits in der vergangenen Woche über die Fortführung des Werksvertrages. Seit Oktober 2013 ist “Air Ambulance 02“ am Flughafen Güttin auf Rügen stationiert und soll im Auftrag von 50Hertz und EnBW bei Notfällen beim Bau von Windparks und bei der Verlegung von Unterseekabeln in der Ostsee zum Einsatz kommen.
Die verunglückte Maschine war an Bord des Mehrzweckschiffes “Arkona“ zurück ans Festland gebracht worden. Die Zelle ist angesichts des schwerwiegenden Ausgangs des Unglücks relativ nur geringfügig beschädigt, wie auf einem Foto des “Focus“ erkennbar.
Zwischenzeitlich hat die DRF Luftrettung eine Angabe korrigiert: Der tödlich verunglückte Pilot sei nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus Bayern. Laut “Nordkurier“ wurden bei der Obduktion keine Erkrankungen festgestellt (2. Weblink). Es gibt Presseartikel, die sich mit den verunglückten Crewmitgliedern befassen (3. Weblink). Zur Ermittlung der Unfallursache ist die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Einen Unfallbericht wird, wie nach solchen Unfällen im zivilen Bereich obligatorisch, auch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) erstellen.
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