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Bundesrechnungshof: SAR-Dienst an Bundespolizei-Fliegergruppe?

01.07.2013

Berlin/Bad Bramstedt (SH) ::  In die Organisation des SAR-Dienstes kommt nun wieder Bewegung. In einem vertraulichen Gutachten kommt der Bundesrechnungshof zu dem Schluss, dass die Erbringung dieser Dienstleistung durch die Bundeswehr zu teuer sei. Dementsprechend solle man prüfen, ob diese Aufgabe nicht künftig auch durch die Bundespolizei geleistet werden könne.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Besetzung beider Marineflieger-SAR-Kommandos auf Helgoland und Warnemünde mit Sea King Mk.41 auf Grund des schlechten Klarstandes und knapper Flugstundenkontingente nicht immer möglich ist. Bislang kamen die AS-332 “Super Puma“ der Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuhlendorf als SAR-Mittel zweiten Grades zum Einsatz, wenn die “Sea Kings“ verhindert waren. Die kürzlich beschlossene Beschaffung von MH-90 “Sea Lion“ für die Marineflieger lässt derzeit nicht erkennen, ob mit ihr ein weiteres Engagement der Marineflieger überhaupt denkbar ist. Sollte es bei der Stückzahl von 18 Maschinen bleiben, ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich, wenn damit sowohl “Sea Lynx Mk.88A“ in der Rolle des Bordhubschraubers als auch “Sea King Mk.41“ ersetzt werden sollten.

Wie der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag berichtet, erstrecken sich die Überlegungen des Rechnungshofes aber nicht nur auf den SAR-Dienst über See, sondern auch auf den über dem Festland. Im Bundestag stößt der Vorschlag der Rechnungsprüfer auf breite Zustimmung, insbesondere bei den Oppositionsparteien. So glaube man, dass bei einer Aufgabenübertragung die Anzahl der Ersatzmaschinen geringer ausfiele, da die Bundespolizei-Fliegergruppe eventuelle Ausfälle aus dem ohehin großen Flottenpool besser abdecken kann. Die Bundespolizei-Fliegergruppe ist jedoch selbst auch immer wieder ein Thema im Bundesrechnungshof. Ob diese überhaupt die notwendigen Kapazitäten für den SAR-Dienst hat, bleibt indes abzuwarten. Laut SHZ soll eine Entscheidung bis Ende des laufenden Jahres terminiert sein.

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