Bundestag verabschiedet Notfallsanitätergesetz
01.03.2013
Berlin (BLN) :: Am späten Donnerstagabend (28.02.2013) hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der anwesenden Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Opposition dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) sowie weiterer Verordnungen in 2. und 3. Beratung zugestimmt (zur Debatte vgl. Link im Kontextbereich dieser News). Der zuständige Gesundheitsausschuss hatte einen Tag zuvor noch acht Änderungsanträge der Regierungskoalition zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 28.11.2012 eingebracht. Vier weitere Anträge der Opposition wurden hingegen abgelehnt.
Kernpunkte des nun verabschiedeten Gesetzes sind: Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre, Wegfall des Schulgeldes und Einführung einer Ausbildungsvergütung sowie klarere Regelung der Kompetenzen des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals. Auch sollen Theorie und Praxis während der Ausbildungsphase stärker miteinander vernetzt werden.
Die Vorlage wird jetzt noch von den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates beraten. Anschließend muss der Bundesrat dieser noch zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben. Es soll dann zum 01.01.2014 in Kraft treten.
Überraschenderweise tritt das derzeit gültige Rettungsassistentengesetz, das am 10.07.1989 verabschiedet wurde und seit dem 01.09.1989, zuletzt in der Fassung vom 02.12.2007 gilt, nicht bereits zum 31.12.2013 außer Kraft, sondern aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erst am 31.12.2014.
Es wird nun erwartet, dass die für den Rettungsdienst zuständigen Bundesländer ihre Rettungsdienstgesetze und -verordnungen ebenfalls zeitnah ändern werden. Insbesondere bei der gesetzlich geregelten Besetzung von Rettungsmitteln werden die künftigen Notfallsanitäter wohl die bisherigen Rettungsassistenten ersetzen - zumindest bei der Benennung von Mindestqualifikationen! Ab dem Jahr 2017 dürfte es somit auch die ersten Notfallsanitäterinnen und -sanitäter als HEMS Crew Member in der bundesdeutschen Luftrettung geben.
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Pilot, Notarzt und HEMS Crew Member bilden in der Luftrettung eine Einheit (hier die Besatzung des ITH "Christoph 54" bei einer Alarmierung zu einem Sekundäreinsatz)
Foto: Jörn Fries
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- 01.03.2013 Bundestag verabschiedet Notfallsanitätergesetz
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- Quelle(n):
- http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-01/notfallsanitaetergesetz-beschlossen.html vom 01.03.2013