Luftrettung bei Nacht: Teuer, riskant & selten indiziert?
05.09.2012
Friedrichshafen (BWÜ) :: "In Deutschland hat jeder, sofern erforderlich, Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers [...]“ - dieses Zitat ist einem Bericht eines Internetportals einer Lokalzeitung zu entnehmen (siehe Weblink rechts). Doch ist dies wirklich der Fall – vor allem nachts?
Weniger als ein Drittel der rund 70 Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber in Deutschland sind auch nachts besetzt, um zu dringenden Verlegungen von (Intensiv-)Patienten zwischen Kliniken (Interhospitaltransporte, auch Sekundäreinsätze genannt) und zu Notfällen, so genannten Primäreinsätzen, in der Umgebung zu starten. Keiner davon in Baden-Württemberg – bis jetzt.
Dabei kursierten in der Vergangenheit immer wieder Gerüchte, der in Friedrichshafen stationierte „Christoph 45“ solle bald auch nachtflugtaulich sein. Auf Anfrage des "Südkuriers" bringt Petra Hentschel, Pressesprecherin der DRF Luftrettung (Filderstadt), jedoch Licht ins Dunkel: „An unserer täglichen Einsatzbereitschaft von 7 Uhr bis Sonnenuntergang ändert sich in absehbarer Zukunft nichts.“ Das Stuttgarter Innenministerium gibt stattdessen an, dass die Station in Mannheim (ebenfalls von der DRFL betrieben) in Betracht gezogen werde. Zwei Universitätskliniken als Maximalversorger in unmittelbarer Nähe und wenig luftverkehrsrechtliche Hindernisse sprächen für Mannheim, so Pressesprecher Andreas Schanz. Verhandlungen zwischen Betreiber und Kostenträger wären bereits am Laufen.
Doch warum wagt Baden-Württemberg erst jetzt den Schritt, den viele andere Bundesländer bereits schon vor Jahren gegangen sind? Ein Grund, warum noch heute kein nachtflugtaulicher Rettungshubschrauber in Baden-Württemberg stationiert ist, so das Innenministerium, liege in dem Grundsatz, die medizinische Versorgung sei vorrangig mit den Rettungsmitteln der bodengebundenen Notfallrettung sicherzustellen. Die Luftrettung habe nur eine ergänzende Funktion, keine ersetzende. Zur Not könnten auch Hubschrauber aus der angrenzenden Schweiz oder anderen Bundesländern angefordert werden. Sicherlich dürften auch die Kosten für die Sicherstellung der Luftrettung in der Nacht eine nicht unmaßgebliche Rolle spielen.
Vorrangig aus Kostengründen gäbe die Landesregierung das unterstützenswerte Vorhaben auf, dass auch in Baden-Württemberg die rot-weißen Hubschrauber der DRFL nachts fliegen dürfen und Menschenleben retten können – so in einer im Vormonat veröffentlichten Pressemeldung der FDP Bodenseekreis. Enttäuschung mache sich breit – wörtlich in der Mitteilung: „Dies ist eine Schande.“
Zwar hat der Einsatz eines Rettungshubschraubers sowohl tagsüber als auch nachts gewisse Vorteile (so wirbt die ADAC Luftrettung seit Neuestem mit dem Motto "Gegen die Zeit - für das Leben!"), jedoch wird bei Diskussionen um die nächtliche Einsatzbereitschaft von Rettungshubschraubern oft eines nicht hinreichend bedacht: Nachts können die Hubschrauber nach wie vor nur als nachgefordertes Rettungsmittel bzw. für den schnellen Transport in eine (Spezial-)Klinik eingesetzt werden. Der Einsatz eines Rettungshubschraubers bei Dunkelheit ist gefährlicher als bei Tageslicht, sodass es hierfür ein besonderes Verfahren und spezielle Einsatzrichtlinien gibt.
Erst vor wenigen Tagen hat die ADAC Luftrettung per Presseinformation mitgeteilt, dass am Luftrettungszentrum Senftenberg die ersten Piloten mit Night Vision Goggles ausgestattet worden seien (rth.info berichtete). Zunächst hat jeder RTH/ITH in der Nacht einige Minuten Vorlaufzeit, bis er starten kann. Somit ist er als Notarztzubringer meist ungeeignet. Des Weiteren muss die Einsatzstelle von der Feuerwehr ausgeleuchtet werden, um eine sichere Landung zu ermöglichen. An der Einsatzstelle angekommen, nimmt der Intensivtransporthubschrauber im Dual-Use-Einsatz, der nachts gemäß Vorschriften mit zwei Piloten, einem Rettungsassistenten/HCM und einem Notarzt besetzt ist, in der Regel einen bereits vom bodengebundenen Rettungsdienst versorgten Patienten auf und transportiert diesen in die nächste geeignete Klinik. Dieser Einsatz wird dann „post-primär“ genannt.
Denkbar ist allerdings, dass die Primärluftrettung künftig in den frühen Morgenstunden und in den späten Abendstunden ausgeweitet werden kann, so dass Einsätze bei Dämmerung künftig noch sicherer als bisher möglich sein werden. Die angekündigte Umstellung der DRF-Flotte auf die modernere EC 145 T2 könnte dies bereits in naher Zukunft möglich machen.
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Der RTH "Christoph Regensburg" (hier die Standortmaschine "D-HDRZ") steht in den frühen Abendstunden einsatzklar auf dem Landeplatz am Universitätsklinikum Regensburg
Foto: Mario Stelzer
Der RTH "Christoph 80" übernachtet am HDM-Luftrettungszentrum Regensburg
Foto: Mario Stelzer
Wird nicht in den Nachtstunden eingesetzt: Der am Klinikum Friedrichshafen stationierte RTH "Christoph 45" der DRF Luftrettung (hier die aktuelle Standortmaschine "D-HYYY")
Foto: Jörn Fries
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