Magdeburg: Streit vorläufig entschieden
15.01.2007
Magdeburg (SAH) :: Wie der Mitteldeutsche Rundfunk auf seiner Internetseite am 12. Januar 2007 schreibt, wird die Luftrettung in Magdeburg vorerst von Notärzten der Universitätsklinik übernommen. Ein erster Versuch der Landeshauptstadt, die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung zu kippen, ist vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Das Gericht lehnte eine schnelle juristische Entscheidung am vergangenen Donnerstag ab. Die Stadt Magdeburg hat nun bis zum 25. Januar Zeit, um beim Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung vorzugehen.
In der Zwischenzeit erhielten die Ärzte des Städtischen Klinikums in Magdeburg-Olvenstedt, laut Magdeburger "Volksstimme", ein Hausverbot für die Luftrettungsstation an ihrem Krankenhaus. Die DRF, die das LRZ betreibt, hat ihnen "den Aufenthalt auf der Station mit sofortiger Wirkung untersagt", teilte das Gesundheitsministerium mit.
Auf Anfrage von rth.info teilte uns Petra Hentschel, Pressesprecherin der DRF-Zentrale in Filderstadt mit, dass es am vergangenen Mittwoch eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen einem Arzt des Städtischen Klinikums und der diensthabenden Besatzung von "Christoph 36" gegeben habe. Die Atmosphäre habe sich so zugespitzt, dass eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes zu befürchten gewesen sei. Gerade im Bereich der Luftrettung ist es wichtig, dass der verantwortliche Pilot, Notarzt und Rettungsassistent den Kopf frei haben und nicht durch Störungen im Vorfeld in ihrer Arbeit behindert werden. Dies ist eine vorläufige Maßnahme. Die DRF bekundet, dass es sich hier um eine juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Magdeburg, Betreiber des Eigenbetriebes "Städtisches Klinikum" mit dem Träger der Luftrettung, dem Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt, bzw. der beauftragten Kassenärztlichen Vereinigung handelt, die seit dem 01. Januar 2007 mit der Gestellung der Notärzte beauftragt wurde. Die Deutsche Rettungsflugwacht hoffe auf eine schnelle Beilegung des Streits.
Gerichtssprecher Uwe Haack betont aber laut Magdeburger "Volksstimme": "Es ist mit einer längeren Verfahrenszeit zu rechnen. Das Gericht hat keine Entscheidung darüber getroffen, wer zukünftig die Tätigkeit wahrnehmen darf." wird er zitiert. Die Ansprüche müssen nun wohl in einem Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht geltend gemacht werden. Dazu müsste die Stadt Magdeburg Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einlegen. Sollte die Stadt klagen, müssen sich die beteiligten Parteien sicherlich mit einer mehrmonatigen Verfahrenszeit zwischen drei bis neun Monaten einstellen, betonte der Gerichtssprecher.
Ist zu hoffen, dass für die diensthabenden Besatzungen Ruhe einkehrt und sie sich auf ihre eigentliche Aufgabe voll konzentrieren können.
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Christoph 36 am Standort des Walter-Friedrich-Krankenhauses in Magdeburg Olvenstedt.
Foto: Daniel Höser
Übergabe des LRZ Magdeburg. Am 21.April 2006 übernahm die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. die Station vom BMI/BBK
Foto: Daniel Höser
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- Quelle(n):
- MDR, Magdeburger Volksstimme