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War Pilot von Christoph 51 doch fluguntauglich?

26.09.2006

Stuttgart (BWÜ) ::  Es scheint wie eine Ironie des Schicksals: Nur drei Tage trennt uns vom ersten Jahrestag des Absturzes von Christoph 51, dem Rettungshubschrauber aus Stuttgart. Und ausgerechnet jetzt, da man sich gerade mit der Tatsache abgefunden hatte, dass die Ursache des Crash wohl nie geklärt werden könnte, berichten die "Stuttgarter Nachrichten", der Pilot († 47) sei möglicherweise doch fluguntauglich gewesen. Jedenfalls habe die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass schon seit Dezember 2005 Ermittlungen gegen den Flugmediziner laufen, der vor dem tödlichen Flugunfall dem Piloten die Flugtauglichkeit attestiert hatte.

Ergänzungen vom 27.09.2006

"Ob sich der die Flugtauglichkeit beurteilende Arzt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wird verantworten müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich", schrieb hierzu am 25.09.06 die Staatsanwaltschaft Stuttgart in einer Pressemitteilung. Dort heißt es weiter: "Im Rahmen der Ermittlungen zur Ursache des Absturzes eines Rettungshubschraubers am 28.09.05 in der Nähe von Weilheim/Teck, bei dem der Pilot und drei Passagiere ums Leben kamen, liegen der Staatsanwaltschaft inzwischen zwei weitere Gutachten zur Frage der Flugtauglichkeit des Piloten vor. Beide Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass der Pilot durch Medikamente, welche zu Ermüdungen führen, in seiner Flugtauglichkeit beeinträchtigt gewesen sein könnte. Als Unfallursache kann dies - entgegen der Pressemitteilung vom 19.10.05 – aus heutiger Sicht nicht mehr ausgeschlossen werden." Ebenfalls fraglich erscheine es derzeit, ob eine mögliche Fluguntauglichkeit des Piloten bereits zum Zeitpunkt der Untersuchung für den Arzt erkennbar war. Den kompletten Originaltext der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft haben wir im Kontextbereich verlinkt.

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Quelle(n):
Stuttg. Nachrichten online, Staatsanwaltsch. Stuttg.

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Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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