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Gericht beschließt: ADAC darf in Leipzig fliegen

13.10.2005

Bautzen (SN) ::  Einer ddp-Agenturmeldung zufolge hat das Bautzener Oberverwaltungsgericht in Sachsen mit einem aktuellen Urteil beschlossen, dass die ADAC Luftrettung GmbH die Rettungshubschrauber- Doppelstation am Leipziger Flughafen übernehmen darf. Das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung des Landes Sachsen wird somit juristisch in dieser Instanz bestätigt. Nach Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses zugunsten der ADAC Luftrettung GmbH hatte die Internationale Flugambulanz e.V. "IFA" gegen die Übernahme durch die in München beheimatete ADAC Luftrettung gerichtliche Mittel eingelegt. Wie die ddp weiterhin unter Berufung auf eine Mitteilung des sächsischen OVG Bautzen mitteilte, wurde der Antrag der IFA zurückgewiesen, eine Berufung gegen das Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichts in der Sache zuzulassen. Bereits in dieser ersten Instanz war die IFA mit ihrem Anliegen gescheitert. Die ADAC Luftrettung, so das OVG laut ddp, habe sich als kostengünstigerer Betreiber gegen die IFA durchgesetzt, wobei an dieser Entscheidung des Innenministeriums des Freistaates Sachsen juristisch nichts auszusetzen sei. Die IFA habe nicht darlegen können, dass die günstigeren Flugminutenpreise der ADAC GmbH auf einer nicht kostendeckenden Kalkulation beruhten.

Der Streit um die Rechte an der Luftrettungsstation, an welcher zwei Rettungshubschrauber beheimatet sind, zieht sich bereits seit Jahren hin. Für die Dauer des Rechtsstreits war die IFA weiterhin als bisherigen Anbieter geflogen – allerdings zwangsweise zu den deutlich geringeren Tarifen der ADAC Luftrettung.

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ddp

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Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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