Klage der IFA vor Gericht gescheitert
03.02.2005
Leipzig (SN) ::
Laut Medienberichten hat die Internationale Flugambulanz "IFA" vor dem Verwaltungsgericht Leipzig keinen Erfolg mit ihrer Klage gehabt. Die Vergabe der Rettungshubschrauber- Station an die ADAC-Luftrettung wurde damit am gestrigen Mittwoch, den 02.02.05 bestätigt. Das berichtete der Radiosender mephisto 97.6 in seinen Online-Nachrichten vom 03.02.2005.
Demnach gehe die Lizenz für den Betrieb der Station wie bereits geplant an die ADAC Luftrettung - aus wirtschaftlichen Gründen. Die ADAC Luftrettung habe gegenüber der IFA das günstigere Angebot für den Betrieb der Rettungshubschrauber "Christoph 61" und "Christoph Leipzig" bieten können.
Die IFA solle noch bis zum Monatsende des Februar 2005 den Betrieb aufrechterhalten. Denn dann werde über einen konkreten Termin für die Übernahme durch den ADAC entschieden. Die IFA kündigte allerdings dem Bericht des Radiosenders zufolge bereits an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Stellungnahmen zum Verfahren seitens der beteiligten Luftrettungs- Betreiber liegen der Redaktion von rth.info derzeit nicht vor.
Hintergrund: Das Verfahren und warum es so lange dauert
Einen Betreiberwechsel sah eine Neuausschreibung der Station vor, welche durch das Bundesland initiiert worden war und die eigentlich schon 2002 hätte wirksam werden sollen. 2002 war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. als Wunschnachfolger benannt worden. Daraufhin reichten jedoch ADAC Luftrettung GmbH und IFA Klage gegen das Neuvergabeverfahren ein. Beide Betreiber-Organisationen strebten an, den Standort unter ihrer Regie zu führen. Die darauf folgenden Prozesse zögerten die Entscheidung letztlich so lange hinaus, dass die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. im Jahr 2004 gemeinsam mit ihrem Partner "Hubschrauber Sonderdienst" die Bewerbungen um den Standort zurückzog. Dieser Schritt wurde mit der geringen verbliebenen Vertragslaufzeit begründet.
Daraufhin fokussierte sich das Vergabeverfahren auf die im Rennen verbliebenen Betreiber ADAC Luftrettung und IFA. Am 02.02.2005 wurde das Gerichtsverfahren der IFA vom Verwaltungsgericht entschieden. Demnach wird die ADAC Luftrettung mit ihren Hubschraubern in Leipzig fliegen. Ein Termin steht noch nicht fest. Bis dahin übernimmt, wie seit jeher, die IFA den Flugbetrieb von "Christoph 61" und "Christoph Leipzig", den beiden seit April 1990 in Leipzig stationierten Rettungshubschraubern. Sie flogen nach IFA-Angaben im Jahr 2004 zusammen 1.504 Einsätze, von denen 1.059 auf "Christoph 61" entfielen. Die IFA hat, so ein Radiosender aus Leipzig, angekündigt gegen den Ausgang des Verfahrens Rechtsmittel der Berufung einzulegen.
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- Quelle(n):
- mephisto 97.6