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Friedrichshafener Klinik setzt EU-Regelung um

04.09.2004

Konstanz (BWÜ) ::  Das Städtische Krankenhaus Friedrichshafen richtet seinen Hubschrauber-Landeplatz gemäß den neuen europäischen Luftfahrtvorschriften um. Wie der "Südkurier" aus Konstanz vor wenigen Tagen berichtete, wird das Krankenhaus seinen Landeplatz entsprechend den sogenannten "JAR-OPS 3 deutsch" einrichten. Diese sind die deutsche Ausführung der "JAR-OPS 3", welche von den Joint Aviation Authorities (JAA) für die EU-Mitgliedsstaaten zur Erhöhung der Flugsicherheit entwickelt wurden. Dazu gehört im Fall Friedrichshafen in erster Linie die Schaffung größerer Freiräume in den An- und Abflugschneisen. Durch die Änderung, so die Zeitung, werden 250 Bäume im Umfeld des Landeplatzes gefällt werden müssen. Der Grund: In den Flugzonen muss jederzeit eine Notlandung möglich sein, denn diese Bereiche werden die Hubschrauber (z.T. mit Patient an Bord) überfliegen.

Das Städtische Krankenhaus Friedrichshafen ist gleichzeitig auch Standort des Rettungshubschraubers "Christoph 45". Sein Flugbetrieb sei ungeachtet der neuen Vorschriften legal, da das zuständige Regierungspräsidium eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt habe, so der Südkurier. In erster Linie betreffe die Umgestaltung der Flugbetriebszone aber den Landeplatz, welchen diejenigen anderen Hubschrauber anfliegen, welche Patienten in das Krankenhaus bringen oder von dort zu einem Verlegungsflug abholen. Da der derzeitige Landeplatz etwas näher an einem benachbarten Gebäude liege, als die "JAR-OPS 3 deutsch" vorschreiben, sei eine Verlegung des Platzes nötig. Denn sonst dürften keine Patienten-Verlegungsflüge von und nach Friedrichshafen mehr stattfinden. Durch die Verlegung des Landeplatzes scheint diese Konsequenz jedoch nicht mehr zur Debatte zu stehen. Im Herbst sollen Waldarbeiter beginnen, in den Krankenhaus-Wald quasi "eine Schneise für die (Anflug-) Schneise" zu schlagen.

Übrigens: Aufgrund der Vorschriften der "JAR-OPS 3" wird bis zum 31.12.2009 in Friedrichshafen als "Christoph 45" auch ein neuer Hubschraubertyp eingesetzt werden müssen. Die derzeit geflogene BO 105 CBS entspricht nicht den gesteigerten Anforderungen der europäischen Vorschriften. Ab 01.01.2010 werden diese verbindlich, da bislang geltende Übergangsregelungen dann auslaufen.

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Südkurier online vom 31.08.2004

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