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Bleibt ADAC Luftrettung über Jahreswechsel hinaus Betreiber in Fulda?

28.11.2016

Gießen / Fulda (HES) ::  Das Regierungspräsidium (RP) Gießen als ausschreibende Stelle teilte am Freitag (25.11.2016) auf Anfrage von rth.info mit, dass “[d]ie Entscheidung im Auswahlverfahren um den Standort Fulda [...] noch aus[stehe]“, sie sei allerdings in Kürze zu erwarten (rth.info berichtete mehrfach). “Für den Fall, dass es infolge des Auswahlverfahrens zu einem Betreiberwechsel kommt, wurde mit der ADAC Luftrettung eine Verlängerung der Interimsbeauftragung bis zum 30.06.2017 vereinbart, um einen geordneten Übergang sicherzustellen“, heißt es in der Antwort der Pressestelle des RP Gießen weiter.

Die ADAC Luftrettung betreibt das Luftrettungszentrum Fulda seit dem 3. April 1984 (die Archivaufnahme aus dem Jahr 2008 zeigt die EC 135 an der neuen Station)

Die ADAC Luftrettung betreibt das Luftrettungszentrum Fulda seit dem 3. April 1984 (die Archivaufnahme aus dem Jahr 2008 zeigt die EC 135 an der neuen Station)

Foto: Jörn Fries

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Was die Pressestelle indes nicht erwähnte: Die Interimsbeauftragung der ADAC Luftrettung gGmbH stammt bereits aus dem Oktober 2015. Im Vertrag zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Gießen, und der ADAC Luftrettung gGmbH, der rth.info vorliegt, heißt es im § 2 Abs. (2):

“Für den Fall, dass am 01.01.2017 die Aufnahme des Betriebs des Luftrettungszentrums Fulda durch den ausgewählten Leistungserbringer nicht möglich ist, kann der Interimsbetrieb am Luftrettungszentrum Fulda über den 31.12.2016 in beiderseitigem Einvernehmen fortgesetzt werden. Die Parteien entscheiden bis zum 01.10.2016 über eine eventuelle Fortsetzung des Interimsbetriebs.“

In der Präambel der Interimsbeauftragung, die seitens der ADAC Luftrettung gGmbH von deren Geschäftsführer und deren Prokuristin, seitens des RP Gießen vom Regierungspräsidenten unterschrieben ist, wird auch erwähnt, dass “auf Wunsch des Leistungserbringers“, also der ADAC Luftrettung gGmbH, zunächst der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 10.12.2013 mit einer kurzen Dauer von zwei Jahren bis zum 31.12.2015 vereinbart wurde.

Nachdem noch im Jahr 2015 die ADAC Luftrettung gGmbH ihre Bereitschaft zur Fortsetzung der Leistungserbringung bekundet hat, begann die Interimsbeauftragung am 01.01.2016 und endete mit Ablauf des 31.12.2016. Da ein Mitbewerber – dem Vernehmen nach soll es sich um die Björn Steiger Stiftung gehandelt haben – ebenfalls im Jahre 2015 beim RP Gießen vorstellig wurde und “unter Vorlage eines Angebotes sein Interesse an einer Beauftragung für das Luftrettungszentrum“ bekundete, habe man sich nach eingehender und umfassender Prüfung zur Durchführung eines EU-rechtskonformen Auswahlverfahrens entschlossen.

Der Betrieb des Luftrettungszentrums “Christoph 28“ in Fulda wurde im Frühjahr 2016 EU-weit ausgeschrieben (rth.info berichtete). Neben dem aktuellen Betreiber, der ADAC Luftrettung, hatten sich unter anderem die DRF Luftrettung, die Björn Steiger Stiftung, die Johanniter Luftrettung und für viele überraschenderweise der Christophorus Flugrettungsverein/ÖAMTC an der Ausschreibung beteiligt. Ende Juli wurden alle teilnehmenden Organisationen darüber informiert, dass das RP Gießen die ADAC Luftrettung, die DRF Luftrettung und den österreichischen Christophorus Flugrettungsverein/ÖAMTC zu einer weiteren Runde einladen werde. Seither hatte das RP Gießen unter Hinweis auf das laufende Verfahren keine weiteren Angaben zum Fortgang des Verfahrens gemacht. Auch der ADAC selbst wollte sich gegenüber rth.info nicht konkret äußern.

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Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

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Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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