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Dobrindt will strengere Regeln für Drohnen

22.11.2015

Berlin (BLN) ::  Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilte diesen Monat mit, Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) habe die Änderung von Rechtsvorschriften zur “Nutzung von zivilen Drohnen“ beauftragt. Dies sei nötig geworden, da Drohnen mittlerweile “preiswert und dadurch zum Massenphänomen geworden“ seien. Das BMVI wolle Regelungen schaffen, um “Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze“ (Dobrindt) zu verringern.

Das BMVI zitiert Dobrindt wie folgt:

“Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge (...) über (...) Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.“

Die Luftrettung ist von der Neuregelung betroffen, da in jüngerer Vergangenheit mehrfach Rettungsflüge durch Drohnen im Luftraum behindert wurden. Aufgrund drohender Kollisionen können An- und Abflüge nicht ausgeführt werden oder verzögern sich, wenn Personen wie Schaulustige oder Pressevertreter Drohnen zeitgleich in dem Gebiet fliegen lassen. In einer Pressemitteilung vom 11.11.2015 begrüßte die DRF Luftrettung daher die Pläne des BMVI und betonte ihre Wahrnehmung einer “wachsenden Gefahr, die durch Drohnen für die Luftrettung in Deutschland entsteht“.

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Über rth.info und unser Themenspektrum

Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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