Direkt zum Inhalt...

rth.info

Faszination Luftrettung

rth.info - Faszination Luftrettungzur Startseite


Bundeskabinett verabschiedet neues Luftverkehrsgesetz

24.09.2015

Berlin (BLN) ::  Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (23.09.2015) einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen. Dieser sieht mehr Rechtssicherheit für Deutschlands Luftrettung und weniger Fluglärm für betroffene Anwohner vor. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in den Bereichen Landestellen und Flugplatzbetrieb. Es nimmt zudem die Leitsätze eines Gerichtsurteils über die Festlegung von Flugrouten auf.

Wie rth.info bereits mehrfach berichtete, dürfen derzeit viele Krankenhäuser ihre Landestellen nur auf Grundlage einer Ausnahmevorschrift für die Durchführung von Luftrettungsflügen nutzen. Diese Ausnahmevorschrift stellt jedoch nach Ansicht der Bundesregierung “keine ausreichende Gewähr für den regelmäßigen Betrieb“ dar. Die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 965/2012 nimmt diese Landestellen ausdrücklich von der Genehmigungspflicht als Flugplatz aus; allerdings müssen die Landestellen im Gegenzug einige grundlegende bauliche Anforderungen erfüllen. Mit dem neuen Gesetz steht den Krankenhausbetreibern nun dafür eine ausreichende Übergangszeit zur Verfügung. Insgesamt soll die Umsetzung dieser Vorgaben die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen. Die Bundesregierung betont, dass “[die Umsetzung der EU-Vorgaben] im Interesse aller an der Luftrettung Beteiligten zu einer besseren Betriebssicherheit [führt] und [...] damit der besonderen Bedeutung des flächendeckenden Lufrettungssystems im Lande Rechnung [trägt]“.

Das Gesetz sieht des Weiteren in Umsetzung der EU-Verordnung 139/2014 die Einführung eines neuen Zeugnisses für den Flugplatzbetrieb vor. So muss der Betreiber eines Flugplatzes bis spätestens 31.12.2017 den Nachweis erbringen, dass sowohl er selbst als auch der Flugplatz als solcher die EU-rechtlichen Vorgaben bezüglich Organisation und Betrieb erfüllen. Die entsprechenden Zeugnisse erteilen die Bundesländer.

Das 15. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nimmt zudem die Leitsätze eines höchstrichterlichen Urteils bei der Festlegung von Flugrouten auf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2012 klargestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planfeststellung eines Flughafens den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erfassen muss. Dazu gehören auch künftig mögliche Änderungen der Flugrouten, die sich auf bis dahin nicht betroffene Bereiche um einen Flughafen auswirken können. Die Gesetzesänderung stellt nun sicher, dass die Prüfung der Umweltauswirkungen eines Flughafens auch die Bereiche in Betracht zieht, in denen An- und Abflugverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.

Da das Gesetz den Bundesländern Aufgaben überträgt, bedarf es gemäß Artikel 87d Absatz 2 des Grundgesetzes noch der Zustimmung des Bundesrates.

- Anzeige -

Nachrichten zu diesem Thema im Archiv

Autor

Quelle(n):
Pressemitteilung “Mehr Rechtssicherheit für Rettungsflüge“ der Bundesregierung vom 23.09.2015

Info-Abschnitt überspringen

Über rth.info und unser Themenspektrum

Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

Alle Fachbegriffe...