Bundeskabinett verabschiedet neues Luftverkehrsgesetz
24.09.2015
Berlin (BLN) :: Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (23.09.2015) einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen. Dieser sieht mehr Rechtssicherheit für Deutschlands Luftrettung und weniger Fluglärm für betroffene Anwohner vor. Das Änderungsgesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in den Bereichen Landestellen und Flugplatzbetrieb. Es nimmt zudem die Leitsätze eines Gerichtsurteils über die Festlegung von Flugrouten auf.
Wie rth.info bereits mehrfach berichtete, dürfen derzeit viele Krankenhäuser ihre Landestellen nur auf Grundlage einer Ausnahmevorschrift für die Durchführung von Luftrettungsflügen nutzen. Diese Ausnahmevorschrift stellt jedoch nach Ansicht der Bundesregierung “keine ausreichende Gewähr für den regelmäßigen Betrieb“ dar. Die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 965/2012 nimmt diese Landestellen ausdrücklich von der Genehmigungspflicht als Flugplatz aus; allerdings müssen die Landestellen im Gegenzug einige grundlegende bauliche Anforderungen erfüllen. Mit dem neuen Gesetz steht den Krankenhausbetreibern nun dafür eine ausreichende Übergangszeit zur Verfügung. Insgesamt soll die Umsetzung dieser Vorgaben die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen. Die Bundesregierung betont, dass “[die Umsetzung der EU-Vorgaben] im Interesse aller an der Luftrettung Beteiligten zu einer besseren Betriebssicherheit [führt] und [...] damit der besonderen Bedeutung des flächendeckenden Lufrettungssystems im Lande Rechnung [trägt]“.
Das Gesetz sieht des Weiteren in Umsetzung der EU-Verordnung 139/2014 die Einführung eines neuen Zeugnisses für den Flugplatzbetrieb vor. So muss der Betreiber eines Flugplatzes bis spätestens 31.12.2017 den Nachweis erbringen, dass sowohl er selbst als auch der Flugplatz als solcher die EU-rechtlichen Vorgaben bezüglich Organisation und Betrieb erfüllen. Die entsprechenden Zeugnisse erteilen die Bundesländer.
Das 15. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nimmt zudem die Leitsätze eines höchstrichterlichen Urteils bei der Festlegung von Flugrouten auf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2012 klargestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planfeststellung eines Flughafens den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erfassen muss. Dazu gehören auch künftig mögliche Änderungen der Flugrouten, die sich auf bis dahin nicht betroffene Bereiche um einen Flughafen auswirken können. Die Gesetzesänderung stellt nun sicher, dass die Prüfung der Umweltauswirkungen eines Flughafens auch die Bereiche in Betracht zieht, in denen An- und Abflugverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.
Da das Gesetz den Bundesländern Aufgaben überträgt, bedarf es gemäß Artikel 87d Absatz 2 des Grundgesetzes noch der Zustimmung des Bundesrates.
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Das Symbolfoto zeigt zwei H145, darunter “Christoph Murnau“, am Landeplatz des Klinikums Garmisch-Partenkirchen
Foto: Patrick Permien
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- Quelle(n):
- Pressemitteilung “Mehr Rechtssicherheit für Rettungsflüge“ der Bundesregierung vom 23.09.2015