Ferngesteuerte Drohnen - ein Sicherheitsproblem im Luftraum
13.08.2015
Elbtal (HES) :: Wie aktuell dieses Thema ist, zeigt ein Fall vom vergangenen Samstag, den 08.08.2015. Ein Rettungshubschrauber wurde aufgrund eines Notfalleinsatzes in die Gemeinde Elbtal im Westerwald (HES) alarmiert. Zunächst entschied sich der Pilot für eine Landung auf dem Sportplatz, welche jedoch aufgrund massiver Staubentwicklung durch die langanhaltende Trockenheit abgebrochen werden musste. Daraufhin wurde der Platz durch die anwesende Feuerwehr bewässert und ein erneuter Landeanflug unternommen. Bei diesem Anflug befand sich jedoch eine Drohne unmittelbar im Bereich der Landezone, welche den Piloten dazu zwang auf einen anderen Platz auszuweichen.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich im April diesen Jahres am „Nassen Dreieck“, dem Wasserdreieck von Mittelland- und Dortmund-Ems-Kanal, unweit der Gemeinde Hörstel. Hier befand sich ein Hubschrauber auf einem Verlegungsflug von Rheine nach Bad Rothenfelde. Gegen 19:00 wurde der Tower am Flughafen Münster-Osnabrück über eine Drohne in Sichtweite des RTH informiert, welche vom Piloten großräumig umflogen werden musste. Die durch den Tower alarmierte Polizei konnte den Besitzer des Fluggerätes jedoch nicht mehr ausfindig machen.
Nachdem ähnliche Zwischenfälle im Ausland bereits Schlagzeilen gemacht haben, verdeutlichen diese beiden Fälle beispielhaft, welche Folgen die kleinen ferngesteuerten Geräte für die Sicherheit im Luftverkehr haben können.
Dies liegt vor allem daran, dass sich die einst sehr teuren Geräte inzwischen zum erschwinglichen „Spielzeug“ entwickelt haben. Häufig werden sie mit kleinen Kameras ausgestattet, um Aufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Jedoch ist den Piloten der Drohnen meist nicht bewusst, welche Regeln sie zu beachten haben und welche Folgen ein Verstoß haben kann. Hierzu zählt beispielsweise, dass die Drohne stets in Sichtweite des Piloten bleiben muss. Eine entsprechende Höhenangabe in Metern gibt es hierzu jedoch nicht. Geräte mit einem Gewicht über 5 Kilogramm brauchen eine Genehmigung, das Gebiet im Umkreis von 1,5km um Flughäfen ist gesperrt.
Da die kleinen Flugobjekte oft erst sehr spät durch die Piloten gesehen werden, fordert der ADAC nun dass die Drohnen mit Anti-Kollisions-Lichtern ausgestattet werden müssen. Auch die DRF-Luftrettung betont, dass Rettungshubschrauber durch den leichtsinnigen Einsatz von Drohnen gefährdet werden.
Wie man dieser Entwicklung entgegenwirken kann, berät die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA in den kommenden Tagen. Dies könnte zu einer EU-weiten Regelung im nächsten Jahr führen.
Bei den genannten Verstößen handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Dieser kann jedoch nur schwer geahndet werden, da die Hobbypiloten in den meisten Fällen nicht mehr ausfindig gemacht werden können.
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Symbolfoto einer fliegenden “Drohne“ (eines Copters)
Foto: Simon Jardine via wikimedia commons