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ADAC Luftrettung: Drohnen können Flugbahn kreuzen

08.04.2015

München (BAY) ::  Die Piloten der ADAC Luftrettung sehen sich mit der Zunahme der Drohnen einer steigenden Kollisionsgefahr ausgesetzt. Denn für Rettungshubschrauber stellen auch kleinere Modelle eine ernstzunehmende Gefahr dar.

Für die Außenkontrolle von Hochhäusern oder spektakuläre Luftaufnahmen werden ferngesteuerte Multikopter mit integrierter Funkkamera, umgangssprachlich Drohnen genannt, von Profis schon lange eingesetzt. Seit diese Fluggeräte erschwinglich geworden sind, nutzen sie auch immer mehr Hobby-Piloten. Die Bandbreite reicht von kleinen Spielzeugen für den Flug durchs heimische Wohnzimmer bis zu mehreren tausend Euro teuren High-Tech-Geräten. Der Freizeitspaß birgt aber auch Gefahren. Nämlich dann, wenn die Geräte die Flugbahn von Hubschraubern kreuzen. Trotz ihrer geringen Masse können sie, bedingt durch ihre kinetische Energie, einen Hubschrauber gefährden und im ungünstigsten Fall zum Absturz bringen. Ihre schlechte Sichtbarkeit aufgrund ihrer geringen Größe und der oftmals dezenten Farbgebung erschwert ein Ausweichen in der Luft.

Nach Ansicht des ADAC sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu unbemannten Luftsystemen, gerade im Hinblick auf die Entwicklungen in diesem Bereich, nicht ausreichend. Vor allem Neueinsteiger in das Hobby sollten sich vor Inbetriebnahme über die geltenden Bestimmungen informieren. Hierfür eignen sich ein Besuch bei einem Modellbauclub bzw. in einem Fachgeschäft und das Internet. Damit der Luftraum für alle Beteiligten weiterhin sicher bleibt, sollten beim privaten Umgang mit Drohnen folgende Punkte beachtet werden:

  • Modelle unter fünf Kilogramm dürfen ohne spezielle Erlaubnis aufsteigen, zwischen 5 und 25 Kilogramm bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtlandesbehörde.
  • Wer eine Drohne steuert, braucht eine gesonderte Halterhaftpflichtversicherung. Gerade Neueinsteigern ist das weitgehend unbekannt. Daher fordert der Club eine Aufklärungspflicht der Hersteller oder der Vertriebsstellen über diese Pflicht und die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen.
  • Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Ohne Sichtkontakt zum Fluggerät kann dessen Betreiber nicht sehen, ob sich andere Fluggeräte in der Nähe befinden. Ein Zusammenstoß wäre so nicht zu verhindern. Daher ist dieser Punkt für die Sicherheit des Luftraums von großer Bedeutung und sollte allen Drohnen-„Piloten“ klar sein.
  • Ein Anti-Kollisionslicht zur einfacheren Sichtbarkeit und die Verpflichtung, ein solches bei jedem Flug in Betrieb zu nehmen, würde zu einer deutlich erhöhten Sichtbarkeit führen.

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Über rth.info und unser Themenspektrum

Wir vom Nachrichtenmagazin rth.info berichten ehrenamtlich über Rettungshubschrauber, also notfallmedizinisch ausgerüstete und besetzte Helikopter, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Hubschrauber sind wertvoll als Rettungsmittel, da sie schnell, wendig und unabhängig vom Straßennetz sind. Ebenso dienen sie zum eiligen Transfer von Intensivpatienten zwischen Kliniken.

Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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