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ADAC siegt im Rechtsstreit mit dem ACE

26.09.2014

Stuttgart (BWÜ) ::  Der ADAC e. V. hat den Rechtsstreit mit dem ACE Auto Club Europa e. V. um eine vermeintlich wettbewerbswidrige Anzeige gewonnen. Dies geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Stuttgart am gestrigen Donnerstag (25.09.2014) gesprochen hat. Damit wies die 11. Zivilkammer den Antrag des ACE zurück, mit dem dieser versucht hatte, eine einstweilige Verfügung gegen den ADAC e. V. zu erwirken.

Die beanstandete ADAC-Anzeige, in der auch ein ADAC-Rettungshubschrauber vom Typ EC BK 117 eine zentrale Rolle spielt (rth.info berichtete), sei laut Gericht weder irreführend, noch verstoße sie gegen das Wettbewerbsrecht, wie der Antrag stellende ACE behauptet hatte. Seiner Meinung nach sei die Anzeige wettbewerbswidrig, da sich der ADAC auf eine Stufe mit staatlichen Rettungs- und Einsatzkräften stelle. Der ADAC hingegen sah in der Anzeige in erster Linie seine Kernleistungen „Hilfe, Rat und Schutz“ für Mitglieder und Nicht-Mitglieder thematisiert. Mit seinen Leistungen unterstütze er dabei auch Polizei und Feuerwehr bei ihren lebenswichtigen Hilfeleistungen.

Das Landgericht Stuttgart gab dem ADAC nun recht. Die Anzeige enthalte weder unwahre noch täuschende Angaben, so ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Für die Luftrettung besteht ein dichtes Standortnetz – sowohl von Rettungshubschraubern, als auch von Intensivtransport-Hubschraubern für den Interhospitaltransfer (siehe unsere Standortkarte). Die Standorte werden von staatlichen und nichtstaatlichen Betreibern unterhalten. Die ADAC Luftrettung stellt die meisten zivilen Rettungshubschrauber in Deutschland. Die DRF Luftrettung betreibt auch besonders viele Luftrettungszentren in Deutschland. Ihr Vorgänger war die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. – bis zum Wechsel von Name und Rechtsform (2008). Weitere wichtige Betreiber, darunter das Bundesministerium des Innern mit seinen Zivilschutzhubschraubern, stellen wir hier vor.

Hubschrauber ergänzen den Rettungsdienst am Boden in medizinischen Notlagen. Sie sollen nicht den Bodenrettungsdienst ersetzen, da Rettungshubschrauber nicht allwetterfähig sind. Luftretter unterscheiden mehrere Einsatzarten. Die wichtigsten sind primäre Notfalleinsätze an einem Einsatzort und sekundäre Patiententransporte von einer Klinik zur anderen. In der Luftrettung kommt komplexe notfallmedizinische Technik zum Einsatz, die u.a. Anaesthesie, Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie abdeckt.

"Helicopter Emergency Medical Services", kurz HEMS, ist die englische Bezeichnung für Luftrettungsdienst. Der Assistent des Notarztes wird daher als HEMS TC bzw. HEMS Crew Member bezeichnet. Zahlreiche Piloten verdienen in der Luftrettung ihren Lebensunterhalt – für viele Fans ein Traumberuf. Die Betreiber setzen viele Flugstunden und Erfahrung voraus.

Der aktuell bedeutsamste europäische Hubschrauberhersteller ist Airbus Helicopters mit seinen Baumustern H135, H145, und weiteren. Der US-amerikanische Hubschrauberhersteller Bell hat mit den Baumustern Bell 212, Bell 222, Bell 412, die Luftrettung mit geprägt, aber seit ca. 2010 Marktanteile an Airbus Helicopters verloren. Beschreibungen weiterer Hubschrauber-Hersteller finden Sie in unseren Typentexten.

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