BaWü: Verbesserungspotenzial bei Notfallversorgung
31.03.2014
Stuttgart (BWÜ) :: Der Innenausschuss des Landtages von Baden Württemberg befasste sich kürzlich mit der Qualität des Rettungsdienstes. „[…] trotz eines hohen Versorgungsstandards […] besteht in einigen Teilbereichen der Notfallversorgung noch Verbesserungspotential“ so das Fazit des Fachausschusses. Nach Angaben des Vorsitzenden des Gremiums, Walter Heiler, wurden bereits einige Maßnahmen eingeleitet, um die Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst im Südwesten zu verbessern.
„[…]auch im Bereich der Luftrettung bei Nacht werde Verbesserungspotential gesehen. So solle etwa einer der drei Hubschrauber für Intensivtransporte künftig 24 Stunden pro Tag einsatzbereit sein.“
Demnach kommt einer der drei Standorte Freiburg, Mannheim oder Pattonville in Frage. Nach letzter Erkenntnis besteht allerdings die Änderungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart für den Standort Pattonvillle in vollem Umfang weiter. Aus der Pressemitteilung des RP vom 28.10.2008 ist nachfolgendes zu entnehmen:
„[…] jedoch gelten für den Betrieb des Hubschraubers in der Regel folgende Einschränkungen: Bei Rettungs- und Verlegungseinsätzen darf zur Nachtzeit (22:00 – 06:00 Uhr) nur 1 Landung stattfinden. Nachflüge sind jedoch nur zulässig, wenn sie aus medizinischen Gründen unaufschiebbar oder nicht planbar sind.“
Da aus der Pressemitteilung des Innenausschusses keinerlei Terminierung für den 24-Stunden-Standort ersichtlich ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Einsatzzeitenerweiterung mit der Inbetriebnahme der EC 145T2 in Verbindung zu bringen. Die DRF Luftrettung hatte bereits angekündigt dieses Hubschraubermuster vorrangig an 24-Stunden-Standorten einzusetzen. Abzuwarten bleibt auch, ob es in Baden-Württemberg bei einem 24-Stunden-Standort bleiben wird oder ob der Bedarf ggf. mehrere weitere Standorte für den Nachtbetrieb rechtfertigt.
Das Bundesland Baden-Württemberg war schon sehr früh in der komfortablen Situation auch in der Nacht ein Luftrettungsmittel zur Verfügung zu haben, im Rahmen der Amtshilfe mit SAR 61. Später folgten dann alle Nachbarn des Bundeslandes und kompensierten somit die Schließung des SAR-Standortes Bremgarten.
Mit der Inbetriebnahme eines 24-Stunden-Standortes in Baden-Württemberg verfügen dann 12 von 16 Bundesländern über mindestens einen zivilen Luftrettungsstandort, der rund um die Uhr zur Verfügung steht. Lediglich die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie das Saarland und der Flächenstaat Rheinland-Pfalz verfügen über kein eigenes Angebot. Wobei letzteres mit „Christoph 77“ bereits über Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt.
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Kandidat für einen 24-Stunden-Standort: Christoph 54
Foto: Kai Münzenmayer